Wir Grüne gratulieren dem Bundesverfassungsgericht herzlich zum 60-jährigen Bestehen . Das Bundesverfassungsgericht hat einen bedeutenden Anteil daran, dass Deutschland nach dem Grauen des Zweiten Weltkrieges eine gefestigte Demokratie in Mitten von Europa geworden ist. Es hat in diesen sechs Jahrzehnten die Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland nachhaltig geprägt und den Rechtsstaat entscheidend mitgestaltet. Wir Grünen versprechen: Auch in den nächsten 60 Jahren werden wir die Arbeit des Gerichts kritisch-konstruktiv begleiten. Auf die nächsten 60 Jahre!
Die interne Dokumentation der Generalstaatsanwaltschaft München zu den Speicherzeiten bundesdeutscher Provider hat die heutige netzpolitische Diskussion maßgeblich bestimmt. In der Tat wirft das Papier zahlreiche Fragen auf. Die Liste der Staatsanwaltschaft deutet auf eine erheblich pauschalisierende und aufrundende Speicherpraxis in den Unternehmen hin. Dies ist mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit nicht vereinbar und dürfte bei meist nicht abrechnungsrelevanten Datenarten, wie den Standortdaten, schlicht rechtswidrig sein. Wir fordern den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden Novelierung des Telekommunkationsgesetzes Klarheit zu schaffen. Denn: Statt geheimer Papiere aus den Amtsstuben bedarf es jetzt größtmöglicher Transparenz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Sie haben ein Recht zu erfahren, wie die Speicherpraxis in Deutschland tatsächlich aussieht und was mit ihren Daten geschieht.
Am Abend des heutigen Tages treffen sich einem Bericht des Handelsblatts nach Bundesinnenminister Friedrich (CSU) und seine Kollegin, die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, um – abschließend ? – über das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung zu verhandeln. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass der Versuch des Bundesinnenministers, die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erneut als Argument für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, unredlich ist. Auf den Ausgang der heutigen Verhandlungen sind wir gespannt.
„Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland (vgl. zum grundgesetzlichen Identitätsvorbehalt BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. -, juris, Rn. 240), für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss. Durch eine vorsorgliche Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten wird der Spielraum für weitere anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union erheblich geringer.“ (Urteil des BVerfG vom 2. März 2010)
Aufgrund der aktuellen Terrorwarnungen sind wieder reflexhaft Rufe nach der Vorratsdatenspeicherung zu vernehmen. Doch auch ohne Terrorwarnungen würde aktuell über die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, deren Evaluierung und mögliche Alternativen zur Strafverfolgung im Internet diskutiert. Auf der Suche nach bürgerrechtsfreundlichen Alternativen wird dabei vor allem ein „Quick Freeze“-Verfahren diskutiert. Da die Begrifflichkeiten derzeit oftmals unklar erscheinen, versuchen wir hier die Begriffe Quick Freeze, Quick Freeze XL und Vorratsdatenspeicherung Light zu entwirren.
Heute debattiert der Bundestag in 2./3. Lesung über den Antrag der Grünen „Aussetzung und grundlegende Überarbeitung von ELENA“, den wir […]
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