Dieser und weiteren Fragen widmete sich die Projektgruppe „Demokratie und Staat“ (PG DuS) der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” in ihrer Sitzung am 23. Januar 2012. Derzeit erarbeitet die Projektgruppe weitere Textew für den Projektgruppenbericht. Die Projektgruppe nutzt die Möglichkeit, die das Beteiligungstool Adhocracy bietet, um die Texte inhaltlich von allen Interessierten kritisch gegenlesen und bewerten zu lassen. Über Kommentare und Anregungen freuen wir uns. Die Projektgruppe tagt immer öffentlich. Interessierte Besucherinnen und Besucher sind herzlich willkommen.
An diesem Wochenende hat der Parteitag der schleswig-holsteinischen Grünen (#ltwsh11) ein Wahlprogramm für die im Mai nächsten Jahres anstehende Landtagswahl beschlossen. Die Grünen sind somit die erste Partei in Schleswig-Holstein, die ein Wahlprogramm vorlegen. Das Programm ist das Ergebnis eines circa einjährigen Programmerstellungsprozesses. An dieser Stelle dokumentieren wir den netzpolitischen Teil des Landtagswahlprogramms, das in Kürze vollständig unter sh-gruene.de heruntergeladen werden kann.
Pünktlich zur Messe „Moderner Staat“ hat Bundesinnenminister Friedrich am 8. November 2011 den ersten bundesweiten Wettbewerb um die besten Anwendungen für offengelegte Daten gestartet. Eigentlich müssten sich darüber alle Netzpolitikerinnen und Netzpolitiker freuen. Auf jeden Fall ist es ein von uns Grünen längst geforderter richtiger Schritt. Allen engagierten Beteiligten gebührt hierfür Anerkennung. Dennoch besteht bei uns ein gewisser Vorbehalt gegen die Aktion. Anstelle sich in die Tradition der Apps4Democracy-Wettbewerbe zu stellen, hat man bewusst einen Titel mit nationaler Färbung gewählt. Die bisher so wichtige demokratiepolitische Motivation, mehr Transparenz, Informationsfreiheit und Partizipation zu ermöglich, gerät unnötig in den Hintergrund.
Gestern hat das Leipziger Bundesverwaltungsgericht zwei für die Stärkung der Informationsfreiheit sehr erfreuliche Urteile gesprochen. Die Urteile beziehen sich vor allem auf Auskunftsplichten von Bundesministerien bei Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). So müssen Ministerien zukünftig auch über "Regierungshandeln" Auskunft erteilen. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat das Leipziger Urteil nachdrücklich begrüßt. Das Gericht habe durch seine Entscheidung "der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen". Es handle sich um eine "gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollen". Wir Grüne werden die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes im Sinne von mehr Transparenz und dem Motto „Mehr offene Daten wagen“ weiter vorantreiben, damit die nach der gegenwärtigen, teilweise zu unbestimmte Rechtslage im Sinne der Bürgerinnen und Bürger reformiert wird.
Vor Kurzem haben sich die Regierungen von 46 Ländern in New York am Rande der UN-Generalversammlung auf Initiative der USA und Brasiliens offiziell zur Open Government Partnership (OGP) zusammengeschlossen. Ziel des Zusammenschlusses ist es, politische Offenheit, Transparenz und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu fördern. Kurz nach dem Zusammenschluss der 46 Länder sind weitere Länder der Initiative beigetreten. Insgesamt erfüllen 80 Länder, darunter auch Deutschland, die Beitrittskriterien und wurden demnach eingeladen, sich an der Partnerschaft zu beteiligen. Die Liste der Länder, die in naher Zukunft der Initiative beitreten wollen, ist lang - Deutschland ist bislang leider nicht dabei. Zahlreiche Vertreter der Zivilgesellschaft drängen nun auf eine rasche Entscheidung Deutschlands, um dem Thema Open Government hierzulande neuen Schwung zu verleihen. Wir unterstützen diese Forderung und haben die Bundesregierung nach ihren Gründen für die Nicht-Teilnahme Deutschlands gefragt.
CC-Lizenzen eröffnen Urhebern größere Flexibilität und Freiheit im Umgang mit ihren Werken. Sie sind damit auch eine wichtige Antwort auf das grundlegend veränderte Arbeitsumfeld Internet, für das unser bisheriges, viel zu kompliziertes Urheberrecht in vielen Punkten nicht mehr den Bedürfnissen der Urheber entspricht. An Stelle eines Alles oder Nichts der Rechtegewährung erlauben die Standard-Lizenzverträge unkompliziert differenzierte Festlegungen. Damit werden mehr Inhalte einer sichtbaren rechtlichen Klärung zugeführt und die Weiterverwendung und Weiterverarbeitung zumindest mittelbar unterstützt. Wir Grüne unterstützen seit langem neue Modelle und Initiativen für eine möglichst weite Verbreitung von Wissen und zur Schaffung kreativer Leistungen. Ein ganz entscheidender Baustein, diesen Zielen näher zu kommen sind für uns Creative Commons-Lizenzen für digitale Informationsgüter.
Öffentliche Dokumente und Daten gehören nicht in die Asservatenkammer, sondern ins Internet. Die besten Wege hierfür diskutierte die grüne Bundestagsfraktion in einem öffentlichen Fachgespräch zu „Informationsfreiheit 2.0 und Open Data“ am 26. September 2011 im Deutschen Bundestag. Wir dokumentieren hier auf gruen-digital den Verlauf, Materialien und Presseecho. Wir freuen uns über Euer Feedback!
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