Das SPD-Mitgliederbegehren gegen die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist gescheitert. 48.500 Stimmen hätte es gebraucht, gerade einmal 4.805 sind bis zum heutigen Stichtag zusammengekommen. Mit dieser Basisentscheidung machen die Sozialdemokraten klar: Auch zukünftig wird man sich bei der Verteidigung unserer Bürger- und Freiheitsrechte nicht auf die SPD verlassen können. Wir Grüne lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung klar ab, sie ist eine grobe Verletzung elementarer Bürger- und Freiheitsrechte und hätten uns gefreut, bei diesem Kampf auch die SPD an unserer Seite zu wissen.
Die Ermordung eines jungen Mannes am Berliner Alexanderplatz hat eine Diskussion über die Ausweitung der Videoüberwachung des Öffentlichen Raums in Deutschland ausgelöst. Innenminister Friedrich steht angesichts seiner miserablen Bilanz mit dem Rücken zur Wand. Jetzt rettet er sich in einen Populismus von vorgestern. Ausgerechnet die Überwachung der Öffentlichkeit durch Videokameras soll es nun richten. Verfassungsminister Friedrich setzt nun mit der Videoüberwachung auf ein Instrument aus der sicherheitspolitischen Mottenkiste, das nur zum Preis des weiteren Bürgerrechteabbaus realisierbar ist.
Neben einem großen netzpolitischen Kongress, zu dem die Fraktion im Herbst 2010 rund 600 Gäste begrüßen konnte und der in diesem Jahr erneut stattfinden wird, gelang es uns in den vergangenen gut zweieinhalb Jahren netzpolitische Diskussionen durch ein weiteres Format, die sogenannten netzpolitischen Soirées der Fraktion, zu bereichern. Im Rahmen der diesjährigen netzpolitischen Soirée wollen wir gemeinsam mit Euch über die nach wie vor im Aufbau befindliche „europäische (digitale) Bürgerrechtsbewegung“ diskutieren. Dabei wollen wir sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Bewegung selbst zu Wort kommen lassen, als auch insgesamt der Frage nachgehen, inwieweit es sich hier um eine soziale Bewegung im klassischen Sinn handelt.
Am Montag, dem 21. Mai 2012 findet zwischen 15.00 bis 18.00 Uhr in Raum E.400 des Paul-Löbe-Hauses des Deutschen Bundestages im Rahmen der Sitzung der Projektgruppe „Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz“ ein öffentliches Expertengespräch zum Thema "IPv6 - Sicherheitsaspekte" statt. Interessierte sind wie immer herzlich willkommen und können sich ab sofort zur Sitzung anmelden.
Heute hat das Bundesverfassungsgerichts ein wichtiges Urteil zur Eingrenzung der Datennutzung durch die Ermittlungsbehörden gefällt. Zusammen mit Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, hat Konstantin die Karlsruher Entscheidung begrüßt. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem starken Internetdatenschutz. Karlsruhe beweist damit einmal mehr seine herausragende Rolle bei der Wahrung des Datenschutzes auch und besonders dort, wo es gerade brennt. Die Entscheidung ist zugleich eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Koalition, die bei der jüngsten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und der heute bemängelten Vorschriften keinerlei Nachbesserungsbedarf sah.
An diesem Wochenende hat der Parteitag der schleswig-holsteinischen Grünen (#ltwsh11) ein Wahlprogramm für die im Mai nächsten Jahres anstehende Landtagswahl beschlossen. Die Grünen sind somit die erste Partei in Schleswig-Holstein, die ein Wahlprogramm vorlegen. Das Programm ist das Ergebnis eines circa einjährigen Programmerstellungsprozesses. An dieser Stelle dokumentieren wir den netzpolitischen Teil des Landtagswahlprogramms, das in Kürze vollständig unter sh-gruene.de heruntergeladen werden kann.
In regelmäßigen Abständen informieren wir auf gruen-digital unter der Rubrik „aus den Ländern“ über Interesse Veranstaltungen im Bereich der Innen- und Netzpolitik. Eine solche interessante Veranstaltung findet morgen im bayerischen Landtag statt. Im Rahmen der Fachtagung „10 Jahre danach – Der 11. September 2001 und die Folgen für die Bürgerrechte“ sollen die Entwickungen der vergangenen 10 Jahre im Bereich der Innen- und Sicherheitspolitik nachgezeichnet und unter anderem die Frage diskutiert werden, wie eine ausgewogene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren ist.
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