Im Gegensatz zur mächtigen Nato-Drohne oder zur haushaltsbeschädigenden BMVG-Drohne wirkt die Diskussion über die Pläne der Deutschen Bahn, zukünftig Drohnen zur Verhinderung von nächtlichen Sprühaktionen und Metalldiebstählen einzusetzen auf den ersten Blick nachrangig. Dennoch stellen sich angesichts der Pläne der Bahn zahlreiche, vor allem datenschutzrechtliche Fragen. Dies wissend beschwichtigt die Bahn: Die Drohnen sollen nur gegen Sprayer und Metallräuber eingesetzt werden und nur über Gelände der Deutschen Bahn zum Einsatz kommen. Dabei gibt es durchaus sinnvolle Anwendungen, etwa bei Feuerwehr- oder Rettungseinsätzen, hier aber geht es um Drohnen zur Überwachung zur Verhinderung von Straftaten.
Am morgigen Mittwoch beginnt in Hannover die Frühjahrskonferenz der Innenminister. Seit Monaten erheben Konservative Politiker die Forderung nach einer Ausweitung der Videoüberwachung. Zuletzt hatte Innenminister Friedrich nach den Bombenanschlägen von Boston diese Forderung höchst reflexhaft erhoben. Als Grüne haben wir uns wiederholt gegen eine Ausweitung ausgesprochen und Friedrichs Vorgehen als populistische Symbolpolitik kritisiert. In einem aktuellen Beitrag für die Braunschweiger Zeitung habe ich meine Position noch einmal dargelegt. Konstantins Beitrag dokumentieren wir auch hier noch einmal.
Das SPD-Mitgliederbegehren gegen die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist gescheitert. 48.500 Stimmen hätte es gebraucht, gerade einmal 4.805 sind bis zum heutigen Stichtag zusammengekommen. Mit dieser Basisentscheidung machen die Sozialdemokraten klar: Auch zukünftig wird man sich bei der Verteidigung unserer Bürger- und Freiheitsrechte nicht auf die SPD verlassen können. Wir Grüne lehnen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung klar ab, sie ist eine grobe Verletzung elementarer Bürger- und Freiheitsrechte und hätten uns gefreut, bei diesem Kampf auch die SPD an unserer Seite zu wissen.
Die Ermordung eines jungen Mannes am Berliner Alexanderplatz hat eine Diskussion über die Ausweitung der Videoüberwachung des Öffentlichen Raums in Deutschland ausgelöst. Innenminister Friedrich steht angesichts seiner miserablen Bilanz mit dem Rücken zur Wand. Jetzt rettet er sich in einen Populismus von vorgestern. Ausgerechnet die Überwachung der Öffentlichkeit durch Videokameras soll es nun richten. Verfassungsminister Friedrich setzt nun mit der Videoüberwachung auf ein Instrument aus der sicherheitspolitischen Mottenkiste, das nur zum Preis des weiteren Bürgerrechteabbaus realisierbar ist.
Neben einem großen netzpolitischen Kongress, zu dem die Fraktion im Herbst 2010 rund 600 Gäste begrüßen konnte und der in diesem Jahr erneut stattfinden wird, gelang es uns in den vergangenen gut zweieinhalb Jahren netzpolitische Diskussionen durch ein weiteres Format, die sogenannten netzpolitischen Soirées der Fraktion, zu bereichern. Im Rahmen der diesjährigen netzpolitischen Soirée wollen wir gemeinsam mit Euch über die nach wie vor im Aufbau befindliche „europäische (digitale) Bürgerrechtsbewegung“ diskutieren. Dabei wollen wir sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Bewegung selbst zu Wort kommen lassen, als auch insgesamt der Frage nachgehen, inwieweit es sich hier um eine soziale Bewegung im klassischen Sinn handelt.
Am Montag, dem 21. Mai 2012 findet zwischen 15.00 bis 18.00 Uhr in Raum E.400 des Paul-Löbe-Hauses des Deutschen Bundestages im Rahmen der Sitzung der Projektgruppe „Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz“ ein öffentliches Expertengespräch zum Thema "IPv6 - Sicherheitsaspekte" statt. Interessierte sind wie immer herzlich willkommen und können sich ab sofort zur Sitzung anmelden.
Heute hat das Bundesverfassungsgerichts ein wichtiges Urteil zur Eingrenzung der Datennutzung durch die Ermittlungsbehörden gefällt. Zusammen mit Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, hat Konstantin die Karlsruher Entscheidung begrüßt. Sie ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem starken Internetdatenschutz. Karlsruhe beweist damit einmal mehr seine herausragende Rolle bei der Wahrung des Datenschutzes auch und besonders dort, wo es gerade brennt. Die Entscheidung ist zugleich eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Koalition, die bei der jüngsten Novellierung des Telekommunikationsgesetzes und der heute bemängelten Vorschriften keinerlei Nachbesserungsbedarf sah.