Heute hat der Bundestag im Rahmen einer Debatte über die jüngsten Enthüllungen in Sachen #PRISM und #TEMPORA diskutiert. Über die heutige Debatte und die Hintergründe hatten wir gestern ausführlich berichtet.

Als grüne Bundestagsfraktion hatten wir hierzu einen Antrag eingebracht. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung vor dem Hintergrund einer offenkundig rechtswidrigen Praxis der wahllosen Überwachung und Speicherung von Telekommunikationsdaten und Inhalten aller Bürgerinnen und Bürger Europas durch US-amerikanische und britische Geheimdienste auf, mit allen verfügbaren Mittel auf eine Beendigung dieser Praxis hinzuwirken.

Zudem fordern wir die Bundeskanzlerin auf, das Thema auf dem anstehenden Europäischen Rat aufzusetzen und auf einen sofortigen Stopp dieser Praxis zu drängen. Des Weiteren fordern wir die Bundesregierung auf zu prüfen, ob rechtliche Schritte gegen die USA (Anrufung des Internationaler Gerichtshofs) und Großbritannien (Anrufung des Internationalen Gerichtshofs oder Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof) eingeleitet werden können.

Zu guter Letzt fordern wir die Bundesregierung auf, dem Deutschen Bundestag bis zum 2. September 2013 über die eingeleiteten Maßnahmen und das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

Hier die vollständige Begründung des Antrags

Nicht nur das Grundgesetz schützt das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Ebenso ist das Recht auf Privatleben und eine ungestörte Meinungsbildung und Kommunikation durch zahlreiche internationale Menschenrechtsübereinkommen und das Europarecht geschützt (Art. 17, 19 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Art. 8, 10 EMRK, Art. 16 AEUV, Art. 8, 11 Grundrechtecharta). Gegen den Kerngehalt dieser Übereinkommen verstößt die Praxis der USA und Großbritanniens.

Aus den deutschen Grundrechten folgen dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch Schutzpflichten. Diese hat die Bundesregierung zu erfüllen, gerade auch weil die genannten Staaten europäischen Bürgerinnen und Bürgern keinen ausreichenden Rechtsschutz bieten.

Was die USA angeht, kommt eine Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Betracht. Allerdings setzt dies eine Unterwerfungserklärung der USA voraus, die sich anders als Deutschland dem Gerichtshof nicht (mehr) generell unterworfen haben. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die USA gerade gegenüber einem verbündeten Staat ein eigenständiges Interesse an der Klärung der Frage haben, ob sie unbeschränkt auf ausländische (aus Sicht der USA) Telekommunikationsvorgänge fremder Staatsangehöriger zugreifen dürfen.

Im Falle Großbritanniens liegt eine Unterwerfungserklärung unter die Jurisdiktion des IGH vor. Hier kommt aber zunächst ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien in Frage, das Deutschland sowie jeder andere Mitgliedstaat der EU – nach Befassung der Kommission (vgl. Art. 259 AEUV) – einleiten kann.

Den Antrag verlinken wir hier noch einmal, sobald er im elektronischen System des Bundestages eingestellt ist. Hier findet Ihr eine Übersicht unserer bisherigen Initiativen zu #PRISM und #TEMPORA.

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