Der Deutsche Bundestag hat vor mehreren Monaten einstimmig beschlossen, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) zum bekannt gewordenen Überwachungs- und Geheimdienstskandal einzurichten. Doch die Bundesregierung sabotiert die Aufklärung durch das Parlament auch weiterhin, wo es nur irgendwie geht. Dies wird nicht nur an ihrer anhaltenden Verweigerungshaltung bezüglich der Befragung von Edward Snowden in Deutschland, sondern auch bei der Übersendung von übermäßig geschwärzten Akten an den Ausschuss deutlich. Als grüne Bundestagsfraktion fordern wir die unverzügliche und vollständige Information. Denn weiterhin steht der Verdacht im Raum, dass sowohl deutsche Bürgerinnen und Bürger als auch die Bürgerinnen und Bürger zahlreicher anderer Staaten bis heute einer grund- und menschenrechtswidrigen massenhaften Überwachung ihrer Tele- und Onlinekommunikation unterliegen, welche die Geheimdienste an den Parlamenten vorbei etabliert haben. Es besteht zudem der akute und dringende Verdacht, dass auch der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) millionenfach rechtswidrig daran beteiligt ist. Doch die zur umfassenden Aufklärung des Sachverhaltes – insbesondere der deutschen Beteiligung – notwendigen Akten werden durch die Bundesregierung zurückgehalten oder bis zur völligen Unkenntlichkeit geschwärzt.

Verzögerungsaktionen: Pressespiegel statt Akten
Die jüngste Sitzung des Untersuchungsausschusses am 11. September 2014, über die wir im Vorfeld berichtet hatten, drehte sich deshalb erst einmal im Schwerpunkt um die unvollständige und ungenügende Lieferung von Akten durch die Bundesregierung, die alle Fraktionen einhellig kritisierten. Nach der parlamentarischen Sommerpause hätten wir gerne die nächsten Zeugen vernommen und die Sachverhaltsaufklärung fortgesetzt. Doch Bundesregierung und große Koalition blockieren weiter: Nicht nur hatte man unter Federführung des Bundesinnenministeriums zunächst Fristen verstreichen lassen, sondern zudem weitgehend nutzlose Aktenbestände in Gestalt von gesammelten Presseartikeln an den Untersuchungsausschuss übermittelt. Von Beginn an wurde damit erkennbar, dass die Bundesregierung im Umgang mit dem Untersuchungsausschuss des Parlaments eine Verzögerungsstrategie verfolgt. Offenbar soll damit die Aufklärung der internationalen Geheimdienst- und Überwachungsaffäre erschwert und letztendlich verhindert werden. Wir sagen wir klar: Das werden wir nicht zulassen!

Aktenschwärzung statt Aufklärung
Mit dem Instrument der Schwärzung ganzer Vorgangsmappen überschreitet die Bundesregierung die rechtlichen Grenzen deutlich. Schwärzungen aus „überwiegenden Gründen des Staatswohls“, so die Begründung, durchziehen sämtliche relevanten Geheimakten. Gleichzeitig wird deutlich: Bei allen, für die durch die Snowden-Dokumente bekanntgewordenen Verfahren der US-Massenüberwachung, existieren zum Teil umfangreiche Vermerke in den Bundesministerien, welche dem Ausschuss nun aber lediglich komplett geschwärzt vorgelegt werden. Zusätzlich fehlen Hunderte von Seiten, die von vornherein überhaupt nicht übermittelt wurden. Bei diesen Akten seien, so die Bundesregierung, durch die Weitergabe an das Parlament Geheimschutzvereinbarungen insbesondere mit den Staaten Großbritannien, USA und Australien betroffen. Diese erlaubten keine Weitergabe an andere Stellen wie etwa den Bundestag. Deshalb schlägt die Bundesregierung vor, in einem „Einzelkonsultationsverfahren“ bei diesen „Five-Eyes-Staaten“ um Freigabe von Einzeldokumenten zu bitten.

Die Bundesregierung ignoriert Untersuchungsrecht des Bundestages
Die Vorgehensweise und schlichte Argumentation der schwarz-roten Bundesregierung sind skandalös und mit dem Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus unserer Sicht nicht vereinbar. Zu Ende gedacht, könnte mit dieser Argumentation zukünftig die Exekutive vollkommen unabhängig bestimmen, welche Dokumente dem Parlament vorgelegt werden. Denn jegliche Berührung von behördeninternen Vorgängen mit Informationsinhalten ausländischer Stellen könnte unter Verweis auf Verwaltungsabkommen, welche ohne Beteiligung des Deutschen Bundestages zustande kamen, und allgemeine Staatswohlinteressen zurückgehalten werden. Absurd ist die Argumentation nicht zuletzt vor der harschen Kritik, die der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion noch vor Kurzem an anderen – durchaus sehr vergleichbaren – Schwärzungen vorgenommen hat.

Grüne werden Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestags notfalls einklagen
Das jetzt vorgeschlagene Einzelkonsultationsverfahren verkehrt zudem die Verhältnisse. So ist das Parlament nicht Bittsteller, sondern die Bundesregierung von sich aus verpflichtet, die zur Verfügung stehenden Unterlagen herauszugeben. Sie trägt zudem aufgrund einer eigenständigen Entscheidung die rechtliche Verantwortung für die Nichtheraushabe von Aktenbeständen. Sie kann diese nicht auf irgendwelche Konsultationsverfahren mit Regierungen von Drittstaaten delegieren. Als Grüne Bundestagsfraktion werden wir auch weiterhin darauf dringen, dass die schwarz-rote Bundesregierung unverzüglich und vollständig die Akten zur Aufklärung des jetzigen Skandals liefert. Tut die Bundesregierung dies nicht, bleibt uns wieder einmal nur der Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Denn hier geht es um eine ganz grundlegende, das Verhältnis von Bundestag zur Regierung betreffende, auch zukünftige Ausschüsse berührende Rechtsfrage. Dass die Bundesregierung scheinbar Willens ist, sich in Karlsruhe die nächste Ohrfeige abzuholen und nicht von sich aus die wichtige Aufklärungsarbeit des Parlaments unterstützt, spricht für sich.

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