Gestern erwähnten wir bereits die plenarische Tour de Force, mit der die Große Koalition am liebsten gleich mehrere sehr umstrittene Verschärfungen bei innen- und netzpolitischen Fragen in die parlamentarischen Nachtstunden und damit wohl unterhalb einer öffentlichen Aufmerksamkeitsschwelle geschoben hätte. Immerhin konnten wir durchsetzen, dass neben der so zentralen Anwendungsfrage der EU-Datenschutzgrundverordnung auch der TOP 30 „Erhöhung der Sicherheit durch Videotechnologie“ im Plenum diskutiert wird – wenn auch erst nach Mitternacht. Heute berichtet auch netzpolitik.org dazu: netzpolitik.org/2017/bundestag-beschliesst-ausbau-der-videoueberwachung-kennzeichen-scanner-und-bodycams-fuer-die-bundespolizei/

Schon die Betitelung weist – wohl unfreiwillig – Orwellschen Neusprech-Anleihen an, schließlich handelt es sich bei den drei darunter summierten Vorhaben um ganz unterschiedliche aber jeweils tiefgreifende Überwachungsmaßnahmen, die allein für sich genommen in Fachkreisen wie unter Praktikern nicht unumstritten sind. Erst recht aber haben sie mit der seit dem Fall Amri immer wieder in einen Zusammenhang gestellten Sicherheit vor Terroranschlägen wenig bis rein gar nichts zu tun. So mussten wir im Schnelldurchgang Bodycams für Polizeibeamte zur Eigensicherungs- und Dokumentationszwecken im Einsatz, die automatische KfZ-Kennzeichenerfassung sowie die Ausweitung von Kameraüberwachung an öffentlichen Orten durch Private verhandeln.

Da konnte die parlamentarische Debatte nicht auch nur annähernd den komplexen Fragen in ausreichender Differenziertheit gerecht werden. Denn während Bodycams unter bestimmten Einsatz- und Datenschutz-Bedingungen auch in bürgerrechtlicher Hinsicht durchaus überlegenswert sind und die Kameraüberwachung an neuralgischen Orten wie Kriminalitätsschwerpunkten wenn auch nicht bei der Verhinderung, so doch bei der Aufklärung von schweren Straftaten hilfreich sein können, sind die automatische Kennzeichenerfassung sowie die ausgeweitete Videoüberwachung durch Private sicherheitspolitisch ebenso nutzlose wie bürgerrechtlich bedenkliche Formen der flächendeckenden Schleierfahnung respektive Massenüberwachung. Letztlich haben wir daher das so chaotisch zusammengebundene Maßnahmenpaket in Gänze abgelehnt. Typischerweise bemühte sich die Große Koalition bei diesem armseligen Inhalt um eine umso hübschere Verpackung: „Videoüberwachungsverbesserungsgesetzes“ ist wohl in einer langen Reihe von absurden Gesetzestiteln einer unserer Favoriten.

Konstantins Rede könnt Ihr hier anschauen:

Tags

Comments are closed

Archive