Heute debattiert der Bundestag nicht nur über einen Antrag zur Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen, eine Forderung, die wir als Grüne seit langem erheben und zu der nun auch die FDP einen Antrag in den Bundestag eingebracht hat, am späten Abend geht es auch um die Zukunft des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Auf den Seiten des Bundestags findet Ihr die aktuelle Tagesordnung. Über ein Jahr ist es her, dass das NetzDG nach kontroversen Debatten verabschiedet wurde. Hass, Hetze und bewusste Desinformationen im Netz sind nicht weniger geworden, sie bleiben ein gesellschaftliches Problem. Mit unserem Antrag „NetzDG weiterentwickeln – Nutzerrechte stärken, Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken sicherstellen“ zeigen wir nötige Anpassungen am NetzDG auf und schlagen eine wirksame Gesamtstrategie gegen die Verrohung des Debatten im Netz vor. Denn es geht um nichts weniger als um zentrale Weichenstellungen unseres demokratischen Miteinanders im digitalen Zeitalter.

Was bisher geschah:

Die Bundesregierung beschloss 2017 im Schweinsgalopp das handwerklich schlecht gemachte NetzDG, das seitdem Gegenstand internationaler Kritik ist. Als grüne Bundestagsfraktion hatten wir, als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, einen eigenen Alternativvorschlag vorgelegt. Bereits im April 2017 haben wir unseren Antrag Transparenz und Recht im Netz – „Hass-Kommentare“, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“ vorgelegt.

Seit dem 1. Januar 2018 sind alle Vorgaben des Gesetzes in Kraft. Die grüne Bundestagsfraktion hat, unter anderem in einem viel beachtetem Fachgespräch „Das NetzDG und die grüne Alternative“ Bilanz gezogen. Unser Fachgespräch und erste Auswertungen der Transparenzberichte zeigen: Das neue Gesetz wird höchst unterschiedlich umgesetzt. Meldewege sind teilweise versteckt, die Aussagekraft der Transparenzberichte höchst unterschiedlich und die Erreichbarkeit der inländischen Zustellungsbevollmächtigten lässt bei einigen Anbietern Zweifel aufkommen, ob die Vorgaben überhaupt zur Kenntnis genommen wurden. Es reicht nicht auf eine Evaluation des NetzDG durch die Regierung zu warten. Wir müssen dringende Probleme jetzt angehen und rechtliche Korrekturen vornehmen.

Was ist jetzt zu tun? Unser Maßnahmenpaket

Um strafrechtlich relevante Inhalte effektiv aus dem Netz zu entfernen, ist eine Konkretisierung des bestehenden Melde-und-Abhilfe-Verfahrens (notice-and-take down) – wie es die europäische e-commerce Richtlinie vorsieht – besser geeignet als ein eigenständiges Gesetz, das neben vielen anderen Regelungen steht. Dieser Ansatz muss aber flankiert werden, was die Bundesregierung versäumt hat. Zu einer wirksamen Gesamtstrategie gegen die Verrohung des Diskurses und Einschüchterung engagierter Menschen im Netz gehören folgende Maßnahmen:

             die Meldewege für Beschwerden müssen für NutzerInnen deutlich einfacher werden

             unrechtmäßig gelöschte Inhalte müssen unverzüglich wieder eingestellt werden („put-back-Verfahren“)

              für Streitfälle müssen sich Betroffene an eine Clearingstelle wenden können

              die Berichte der Social Media-Betreiber über Beschwerden müssen einheitlich und vergleichbar werden

              Social Media-Betreiber müssen gegen den missbräuchlichen Einsatz von Social Bots und Fake-Profilen aktiv werden und diese kennzeichnen

              Falschmeldungen auf sozialen Netzwerken müssen stärker bekämpft werden, denn gezielte Desinformation soll unsere Demokratie angreifen

              Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssen fit für das digitale Zeitalter gemacht werden

               Nutzerinnen und Nutzer brauchen mehr Angebote für Medienkompetenz und Unterstützung im Kampf gegen organisierte Hasskampagnen

Betreiber Sozialer Netzwerke und die Bundesregierung weiterhin in der Verantwortung

Gerade auf sozialen Netzwerken kann sich eine populistische Debattenkultur ausbreiten: stark verkürzte Nachrichten, gezielte Falschinformation und organisierte Hasskampagnen heizen die Stimmung an. Das systematische Vorgehen im Netz schürt gezielt Ängste und Emotionen. Das NetzDG ist jedoch keine passende Antwort auf die vielfältigen Herausforderungen. Es ist handwerklich schlecht gemacht und führt zu einer Engführung dieser wichtigen Debatte. Nicht nur die unzureichende Umsetzung der Vorgaben zur Löschung rechtswidriger Inhalte macht eine intensive Befassung mit den sozialen Netzwerken dringend notwendig. Auch die Einhaltung der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung, die Erstellung und Weiterreichung von Profilen ohne Wissen der NutzerInnen (Cambridge Analytica) oder der Kampf um eine verbraucherfreundliche e-privacy Verordnung in Brüssel zeigen: Die Plattformen müssen endlich ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst nehmen. Meinungsfreiheit und Teilhabe am öffentlichen Diskurs muss für alle möglich sein. Dafür setzen wir uns auch weiterhin ein.

Anhörung zum NetzDG im Rechtausschuss und Stream:

Die grüne Bundestagsfraktion wird ihre neuen konstruktiven Verbesserungsvorschläge auch in der geplanten Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz einbringen und auf Korrekturen des Gesetzes dringen. Im Zentrum muss dabei stehen: NutzerInnenrechte zu stärken und dabei die Balance zwischen Persönlichkeitsschutz und Meinungsfreiheit zu wahren. Wie immer könnt ihr auch die  heutigen Debatten auf den Seiten des Bundestags im Livestream verfolgen.

 

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