Am heutigen Mittwoch jährt sich die schreckliche Tat vom Berliner Breitscheidplat, der zwölf Menschen das Leben kostete und viele schwer verletzt und traumatisiert zurückließ, zum zweiten Mal.

Gemeinsam mit meiner Kollegin Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik und Obfrau im ersten Untersuchungsausschuss, gedenke ich der Opfer und trauer mit den Hinterbliebenen.

Gleichzeitig fordern wir von der Bundesregierung, ihren Teil zur Aufklärung zu leisten. Nach weniger als einem Jahr Aufklärungsarbeit des Bundestags-Untersuchungsausschusses zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz wissen wir:

Die ursprüngliche These der Bundesregierung, Anis Amri sei ein Einzeltäter gewesen, der ein reiner Polizeifall der Bundesländer war, gerät immer mehr ins Wanken.

Die Sicherheitsbehörden des Bundes waren an seiner Gefährdungseinschätzung intensiv beteiligt und das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte sogar einen V-Mann in der Fussilet-Moschee, also im Umfeld des Attentäters platziert.

Die Gefährlichkeit von Anis Amri war seit langem bekannt, jedoch wurde die Verantwortung für den „Gefährder“ zwischen den beteiligten Landes- und Bundesbehörden immer wieder hin und her geschoben.

Dank der Arbeit im Untersuchungsausschuss wissen wir heute: Anis Amri war in der islamistischen Szene gut vernetzt, er hatte unter anderem Verbindungen zu dem mutmaßlichen Chef des IS in Deutschland, Abu Walaa.

Über die Fussilet-Moschee hatte Anis Amri auch engen Kontakt zu weiteren, hochgefährlichen Islamisten in Berlin. Direkten Kontakt hatte er zudem auch zum Islamischen Staat (IS) nach Libyen.

Derzeit steht sogar die Frage im Raum, ob er 2016 in mutmaßlich netzwerkmäßige Planungen eines Anschlags mit Sprengstoff beteiligt war. Es spricht vieles dafür, dass er möglicherweise Mitwisser und sogar Helfer hatte.

Diese Informationen konnten wir nur durch die intensive Arbeit im Untersuchungsausschuss, durch die Vernehmung von Zeugen, Aktenbeiziehungen und das Fassen von Beweisbeschlüssen erlangen.

Leider wird die Aufklärung seitens der Bundesregierung und der einschlägigen Behörden bisher in unerträglicher Weise erschwert. Breite Aktenpassagen werden geschwärzt, relevante Teile gar nicht oder zu spät geliefert. Wichtige Zeugen werden uns nicht benannt, so dass wir die Vorladung beim BVerfG mühsam einklagen müssen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, ihre Aufklärungsblockade zu lösen. Wir sind es den Opfern und ihren Angehörigen, aber auch der Gesellschaft insgesamt schuldig, die Tat umfassend aufzuklären, auch um die richtigen Konsequenzen mit Blick auf unsere Sicherheitsarchitektur ziehen zu können.

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