Eigentlich sollten der höchst umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz und die von den Koalitionsfraktionen hierzu unterbreiteten Änderungen heute Gegenstand der Beratungen in den Fachausschüssen des Deutschen Bundestags sein. Nun haben die Koalitionsfraktionen den Tagesordnungspunkt abgesetzt. Zur heutigen Absetzung des tagesordnungspunktes im federführenden Innenausschuss haben Konstantin als innen- und netzpolitischer Sprecher und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der grünen Bundestagsfraktion, heute folgendes erklärt.
Die Diskussion um die Sinnhaftigkeit von Netzsperren bei illegalen Angeboten im Netz wird seit mehreren Jahren intensiv geführt. Wir Grünen lehnen das Sperren von Inhalten im Internet aus vielerlei Gründen seit Jahren ab und haben uns immer wieder deutlich für den Grundsatz „Löschen statt sperren“ ausgesprochen. Hauptschauplatz der Debatte um die Sinnhaftigkeit von Netzsperren war die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz, aber auch die Debatte um illegales Online-Glückspiel. Nachdem sich die grüne Position auf Landes- und Bundesebene durchgesetzt hat, muss sich die Bundesregierung nun auch im Bereich Glückspiel auf europäischer Ebene gegen entsprechende Pläne aussprechen.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird seit langem kontrovers auf politischer Ebene diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Kritiker des Urteils, darunter zahlreiche Juristen aus dem IT-Bereich, haben immer wieder darauf verwiesen, dass der BGH in seinem Urteil des maßgeblichen Paragraphen des Telemediengesetzes (TMG) nicht berücksichtigt hat. Nun liegen ein Antrag und ein Gesetzesentwurf zur parlamentarischen Beratung vor. Wir begrüßen zwar die Intention beider Initiativen, sehen jedoch auch jeweilieg Schwächen, so dass wir in Kürze einen eigenen Gesetzesvorschlag unterbreiten werden.
Die Geschichte des unter rot-grün eingeführten Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist eine Erfolgsgeschichte. Der Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt. Gleichzeitig, das weiß jeder, der sich einmal mit der noch immer in vielen Amtsstuben vorherrschenden Auskunftspraxis auseinandergesetzt hat, liegt noch viel Arbeit vor uns.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Informationszugangs in Brandenburg in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen und Verbänden umfassenden Zugang zu Informationen in Behörden, in anderen öffentlichen Stellen und in bestimmten Unternehmen verschaffen und zudem Einblick in zahlreiche Verträge über öffentliche Belange geben.
Die allein aufgrund des öffentlichen Drucks vollzogene Vollhalse des Bundesregierung beim Meldegesetz ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Nachdem selbst die BILD gegen das Meldegesetz zu Felde zieht, reagiert die noch am heutigen morgen sich wortreich verteidigende Bundesregierung und distanziert sich von ihrem eigenen Gesetzentwurf. Erst wird über Monate der Öffentlichkeit mit einem Referentenentwurf weisgemacht, man strebe eine tatsächlich datenschutzfreundliche Regelung an. Dann wird auf der Zielgeraden per Änderungsantrag ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk an den Deutschen Dialomarketingverband überreicht, indem das Opt-In durch eine zudem noch löcherige Opt-Out-Regelung ersetzt wird. Das ist Mövenpick-Politik vom Feinsten!
In den letzten Tagen ist deutliche Kritik an einem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens, das Schwarz-Gelb in der letzten Woche vor der Parlamentarischen Sommerpause noch auf die Tagesordnung des Bundestages gehievt hatte, laut geworden – zu Recht: Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig Meldeämter ihre Daten an Adresshändler und Werbefirmen weitergeben können. Auch ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten würde nicht greifen. Seit Jahren liegt das Melderecht in der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Aber erst jetzt hat der Gesetzgeber gehandelt - und beim Datenschutz komplett versagt.
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