Seit 2005 regiert Angela Merkel  in wechselnden Koalition das Land. Datenschutz war bisher das letzte aller Themen bei der Union. In Reaktion auf die Enthüllungen der Totalüberwachung der deutschen Bevölkerung durch ausländische Geheimdienste und der Nutzung dieser illegal erhobenen Daten durch deutsche Sicherheitsbehörden versuchen sich zahlreiche Unionspolitiker nun seit wenigen Tagen im Bereich des Datenschutzes. Ein insgesamt kläglicher, unglaubwürdiger und untauglicher Versuch.

Denn unter der Kanzlerschaft Merkels wurde das Thema Datenschutz nicht nur völlig unzureichend und  unterkomplex behandelt. Der Datenschutz wurde und wird bekämpft, wo es nur geht. Es gibt massive und tiefsitzende ideologische Vorbehalte bei CDU und CSU gegen den in konservativen Reihen mit Etiketten wie Bürokratie oder Sicherheitsgefährdung belegten Datenschutz. Von uns und anderen immer wieder vorgebrachte Vorschläge für dringend benötigte Reformen und Verbesserungen wurden in den unterschiedlichsten Bereichen ausgebremst. Konstruktive Ratschläge der Datenschutz- und Verbraucherschutzbehörden, von Experten und Opposition wurden nicht nur nicht erhört, sondern schablonenhaft unter Verweis auf angebliche Bürokratiekosten, Wirtschaftshemmnisse oder gar Sicherheitsbedenken reflexhaft zurückgewiesen. Das rächt sich heute.

Datenschutz, Privatheit und Privatsphäre fordern wir im Alltag völlig selbstverständlich ein. Doch wir allein können ihn nicht garantieren, wir brauchen Unterstützung und Beachtung durch Kommunikationspartner, Unternehmen und Behörden gleichermaßen. Diese müssen mit den ihnen anvertrauten Informationen, auch Geheimnissen, gesetzmäßig umgehen. Unmittelbar leuchtet das jedem ein, der mit Ärzten, Rechtsanwälten, Steuerberatern usw. zu tun hat. Aber auch die Gardinen zuziehen, entscheiden wer was von mir weiß, Polizeibeamten wie Nachbarn mit Respekt und Zurückhaltung gleichermaßen begegnen, Schutzvorkehrungen am Rechner usw. – stets setzt funktionierender Datenschutz aktive Maßnahmen voraus. So ist es auch im Großen, für den Staat: Zwar gibt es den Datenschutz schon seit Jahrzehnten, das bedeutende Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts hatte diesem Konzept den Weg geebnet und behält es in ständiger Rechtsprechung bei.

Mit dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme hat das Gericht jüngst sogar eine ausdrückliche Gewährleistungspflicht des Staates für die vernetzte Gesellschaft statuiert. Es hat damit ausdrücklich festgestellt, dass der Schutz eben nicht den Bürgern allein aufgebürdet werden kann. Im Grundgesetz findet die Privatsphäre in mehreren Grundrechten Ausdruck, u.a. im Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 GG, im Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis in Artikel 10 GG, dass sich auf neueste Kommunikationsmittel auch als Telekommunikationsgeheimnis erstreckt und vor allem in Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem Würdeschutz des Artikel 1 GG, aus dem das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung destillierte.

Doch alle diese Rechte sind kaum das Papier wert auf dem sie stehen, wenn sie nicht durch aktive Schutzregelungen, Schutzkonzepte und gelebte Umsetzung realisiert werden. Dazu bedarf es wegen der ständigen und in hohem Tempo ablaufenden informationstechnischen Veränderungen ständiger Reformanstrengungen auch und gerade von politischer Seite. Von alledem war und ist die Politik Merkels völlig unberührt geblieben. In der Zeit der großen Koalition wurden in Fortsetzung der 9/11-Hysterie, ja auch der von Innenminister Schily, reihenweise weitere Sicherheitsgesetze durchgeboxt. Vor allem wurde von Angela Merkel mitverantwortet, die Online-Durchsuchung von Privatcomputern und die Vorratsdatenspeicherung durchgesetzt, beide Maßnahmen konnten erst Jahre später durch das Bundesverfassungsgericht wieder aus dem Verkehr gezogen werden.

Im Bereich der Privatwirtschaft wurde die seit der EU-Datenschutzreform von 1995 diskutierte große Reform des bundesdeutschen Datenschutzes nie auch nur angerührt. Die Merkel-Regierungen setzten auf Durchbremsen und Unterlassen. Erst 2009 unter dem massiven öffentlichen Druck einer ganzen Reihe von unerträglichen und teilweise mit schweren Straftatbeständen einhergehenden Missbrauchsfällen, u.a. bei der Deutsche Telekom AG, der Deutschen Bahn AG und bei Lidl, sah sich Merkel genötigt, unter ihre Ägide tatsächlich eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) anzustoßen. Die im Kotau vor der Wirtschaft eingenickte Kanzlerin sorgte offenbar persönlich dafür, dass von dieser Reform kein erhöhter Schutz für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ausging. Denn es sollte nichts kosten. Das Ergebnis war eine Reform, die selbst den wohlmeinendsten Datenschützern nur ein müdes Lächeln abrang.

Die 2009 eingegangene Koalition mit den Liberalen brachte für den Datenschutz zunächst wohlklingende Versprechen auf dem Papier, im schwatz-gelben Koalitionsvertrag. Dort kündigte man ein seit Jahrzehnten in der Debatte stehendes Beschäftigungsdatenschutzgesetz an, wollte das BDSG erneut reformieren und eine vor allem für Gütesiegel zuständige Stiftung Datenschutz gründen. Nichts von alledem wurde tatsächlich umgesetzt: Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes wurde aus Rücksicht auf die Proteste der Arbeitgeber zurückgezogen, das völlig veraltete BDSG wurde in dieser Legislaturperiode nicht angerührt und die Stiftung Datenschutz entpuppte sich als eine solche Schimäre, dass das gesamte, mit Datenschutz befasste Politikfeld sich weigert, mit dieser ohne maßgebliche Aufgaben, ohne Mittel und ohne Unabhängigkeit ausgestatteten Neugründung zusammen zu arbeiten.

Als Innenminister a.d. de Maiziere zunächst das für den Datenschutz federführende Bundesinnenministerium übernahm, horchte man auf. In seiner netzpolitischen Rede kündigte er Großes an, sprach gar mit dem Chaos Computer Club persönlich, äußerte Sympathie für deren Vorschlag von mehr Transparenz durch einen Datenbrief, wollte ein Rote-Linie-Gesetz für den Persönlichkeitsschutz im Internet auf den Weg bringen. Nichts von alledem kam. Nach seinem Abgang stampfte Neu-Innenminister Friedrich die geplanten Projekte gleich zu Beginn in die Tonne. Erst auf massiven Druck der Öffentlichkeit und entsprechenden Initiativen der Opposition fand sich dann die schwarzgelbe Bundesregierung bereit, das von allen Seiten für irrsinnig erklärte Megasammelprojekt ELENA tatsächlich zurückzunehmen, nachdem man es vorher unter riesigem finanziellen Aufwand gepusht hatte. Die FDP, die das Projekt bis zum Letzten versucht hatte zu retten,  feiert sich heute noch als Bewahrerin des Datenschutzes ab.

Merkels Koalition verweigerte in dieser Legislaturperiode durchgehend die unabhängige Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze, dann schließlich beschloss sie die Verschärfung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (mit Zugriff auf AMADEUS usw.). Die Ausweitung der Bestandsdatenabfragen auf Telekommunikationsdaten einschließlich der Passwörter und IP-Adressdaten für Sicherheitsbehörden geht ebenfalls auf das Konto dieser CDU/CSU/FDP-Koalition, eine klare Ausweitung der Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Insofern steht auch Frau Leutheusser-Schnarrenberger etwas Demut bzgl. der Bilanz der letzten vier Jahre gut zu Gesicht.

Die fehlende Reaktion auf den Bundestrojaner-Skandal, dann die Entscheidung für die Beibehaltung des Instruments und die Beschaffung weiterer kommerzieller Trojaner spiegelt die Überzeugung der Union wieder, dass es nirgends einen Rückzugsort geben darf, insbesondere nicht auf dem heimischen Computer. Die FDP konnte sich als Korrektiv nicht durchsetzen. Das Unterlassen des Eingreifens in diversen Bereichen (fehlende Stärkung der IT-Sicherheit durch verschärftes Haftungsrecht; fehlendes Eingreifen gegen das Ausufern der Auskunftsabfragen der Steuerbehörden u.v.m.) sorgt in seiner Gesamtheit dafür, dass Daten dem Zugriff der Geheimdienste offenstehen. Schon der mangelnde Widerstand gegen die unseres Erachtens viel zu weitgehenden PNR-Abkommen und SWIFT-Abkommen in Brüssel offenbarte die einseitige, unterwürfige Haltung in Richtung USA.

Das Festhalten an der Vorratsdatenspeicherung durch CDU und CSU und die Verweigerung, in Brüssel gegen die Verpflichtung der Umsetzung der verfassungsrechtlich hoch bedenklichen Richtlinie vorzugehen, zeigt die ideologische Nähe der Union zu Tempora und Prism nach dem Motto: Erst einmal alles speichern, dann weiterschauen. Niemand in der EU stand und steht bei der entscheidenden Datenschutzdebatte unserer Zeit,  der dringend notwendigen EU-Datenschutzreform, so auf der Bremse wie die deutsche Bundesregierung. Durch die Bedenken von Innenminister Friedrich und seinen Leuten gibt es bislang keine Einigung im Rat. Dabei bräuchte es dringend Klarstellungen der Anwendbarkeit des europäischen Datenschutzrechts, aber auch klare Vorgaben, dass zunächst einmal nur die Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen, die für die Erbringung einer konkreten Leistung notwendig sind. Ansonsten gilt die Einwilligung. Auch damit kann der unüberschaubare Datenstrom an US-Dienstleister, App-Anbieter etc. und damit auch an die NSA unterbunden werden.

Diese Bundesregierung hat DE-Mail ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingeführt und alle Mahnungen, hier bräuchte es eine angemessene Verschlüsselung, in den Wind geschlagen. Eben so mangelhaft wurde das E-Government-Gesetz sowie jüngst das E-Justiz-Gesetz durchgesetzt. Auch hier verzichtete man auf eine angemessene Verschlüsselung. Hier gab es die Chance, strukturell etwas für Verschlüsselung und Datenschutz zu tun und CDU, CSU und FDP haben es ausdrücklich und vorsätzlich verhindert. Hier wird die ganze Doppelzüngigkeit der jetzigen Vorschläge der Union um den Selbstdatenschutz offenbar: Man empfiehlt den Menschen jetzt, doch einfach selbst zu verschlüsseln, eine Technik deren strukturelle Einführung man bis vor wenigen Wochen aus Gründen der Wirtschafts- und Geheimdienstnähe vorsätzlich verweigert hat, und von der man weiß, dass sie von 90% der Bevölkerung derzeit nur mit erheblichem Aufwand selbst betrieben werden kann.

Erst vor wenigen Wochen forderten wir die Bundesregierung in einem Antrag auf:

die Entwicklung und die Verbreitung von Techniken, die eine Umgehung staatlicher Überwachungs- und Zensurbestrebungen zum Ziel haben und das Potential bergen, Menschen, die demokratischen und oppositionellen Protest zum Ausdruck bringen, vor staatlicher Verfolgung zu schützen, stärker als bisher zu unterstützen;

Um es kurz zu machen: CDU/CSU und FDP lehnten unseren Antrag ab.

Die Reaktionen von Merkel und Friedrich auf Prism und Tempora waren und sind skandalös: Erst hat man schlicht versucht, den massenhaften Verfassungsbruch gegenüber allen Bundesbürgern tot zu schweigen, jetzt beschönigt und rechtfertigt man. Die Bürgerinnen und Bürger sind weiter auf sich selbst gestellt. Angela Merkel lässt sie, vermutlich mangels erkennbarer innerer Überzeugung, in Sachen Grundrechtsschutz im Regen stehen. Das ist eine grobe Verletzung der staatlichen Schutzpflicht!

Solange die Union nicht erkennen lässt, den Bürgern effektiven Schutz gewährleisten zu wollen, setzt sie sich dem Verdacht aus, die Totalüberwachung, das offenbar gewordene System strukturellen Verfassungsbruch, richtig zu heißen und politisch zu unterstützen. Mit jedem Tag der schwarz-gelben Untätigkeit weitet sich der derzeitige Skandal, der größte Daten-Skandal, den wir je erlebten, weiter aus.

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