Der Bundesnachrichtendienst dürfe nicht beliebig agieren: Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.d., wirft dem BND in einem aktuellen SZ-Interview noch einmal vor, gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Er fordert eine umfassende Gesetzesreform. Ex-Verfassungsrichter Papier bestätigt somit noch einmal, dass die Geheimdienste außer Kontrolle sind und in einem quasi-rechtsfreien Raum agieren. Diese Erkenntnis ist zweifellos auch ein erstes Ergebnis der Arbeit des ersten Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode. Jetzt müssen sich Parlament und Öffentlichkeit gegen eine bis heute beispiellos mauernde Merkel-Gabriel-Regierung durchsetzen und tatsächliche Konsequenzen aus den Snowden-Veröffentlichungen durchsetzen. Die Geheimdienste brauchen einen klaren gesetzlichen Rahmen, damit sie verfassungskonform agieren. Sonst verspielt Deutschland seine außenpolitische Integrität und nach innen die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger. 

Hintergrund:
Ähnlich wie heute Hans-Jürgen Papier hatten sich zuvor während einer denkwürdigen Expertenanhörung des Untersuchungsausschusses zur Ausspäh- und Geheimdienstaffäre die ebenfalls renommierten Staatsrechtler Hoffmann-Riem und Bäcker geäußert. Im Zuge der Anhörung wurde v.a. der Frage der rechtlichen Einordnung der bekannt gewordenen Praktiken verschiedener westlicher Geheimdienste inklusive des deutschen BNDs nachgegangen. Schon damals war die Deutlichkeit der Ausführungen der Experten beeindruckend. So mahnten alle drei unisono in Richtung Bundesregierung, die notwendigen Konsequenzen bezüglich der ans Tageslicht gebrachten Überwachungspraktiken endlich anzugehen. Der Staat habe die Pflicht, die Bürger vor Verletzungen ihrer Freiheitsrechte zu schützen und deshalb das Vorgehen der Dienste gesetzgeberisch zu unterbinden. Verfassungsgerichtspräsident a.d. Papier mahnte, der Staat müsse für „grundrechtswahrende“ informationstechnologische Strukturen sorgen. Prof. Dr. Hoffmann-Riem appellierte eindringlich in Richtung Bundesregierung, wirksame Regeln zum Datenschutz, etwa bei Datenaustauschabkommen mit den USA, mit Nachdruck zur Geltung zu bringen. Diplomatische Leisetreterei reiche hier bei Weitem nicht aus. Aus Sicht von Dr. Bäcker wird die Glaubwürdigkeit der Kritik an der NSA erheblich dadurch untergraben, dass der BND seinerseits im Ausland die Telekommunikation ebenfalls nahezu schrankenlos überwache und sich in einem quasi rechtsfreien Raum bewege. Beim Datenschutz fehle die Bereitschaft, das Potenzial des deutschen Grundgesetzes voll auszunutzen. Prof. Dr. Hoffmann-Riem unterstrich, dass der einzelne Bürger nicht in der Lage sei, den Kommunikations-Schutz selbst durchzusetzen und dass es deshalb originäre staatliche Aufgabe sei, die Integrität informationstechnischer Systeme zu gewährleisten. Da der Schutz der freien Kommunikation auf internationaler Ebene derzeit nicht effizient wahrgenommen werde, sei die Aufnahme eines „globalen Grundrechtsschutzes“ in die Verfassung nötig.

Hier findet Ihr eine ausführliche Zusammenfassung der Anhörung, samt Video-Aufzeichnung und einem Hinweis auf die von den Experten abgegebenen Stellungnahmen.

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