Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Informationszugangs in Brandenburg in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen und Verbänden umfassenden Zugang zu Informationen in Behörden, in anderen öffentlichen Stellen und in bestimmten Unternehmen verschaffen und zudem Einblick in zahlreiche Verträge über öffentliche Belange geben.
Am heutigen Dienstag, 28. August 2012, findet ab 19.00 Uhr in den Räumen der Berliner Herinrich-Böll-Stiftung (Schumannstraße 8, 10117 Berlin) eine interessante Veranstaltung hin, auf die wir alle Kurzentschlossenen an dieser Stelle noch hinweisen möchten.
Am 20. Oktober 2012 wird der zweite Netzpolitischen Kongress der Grünen Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag stattfinden. Letzte Wochen konnten wir den Termin und den groben Rahmen veröffentlichen. Nun möchten wir Euch die Details zu unserem Call for Participation mitteilen. Im Kern des Kongresses sind zwei Phasen mit parallel stattfindenden Workshops geplant. Davon wird eine Phase von den Abgeordneten der Grünen Bundestagsfraktion gestaltet. In der zweiten Workshopphase möchten wir Euren Beiträgen Raum bieten.
Die Enquête-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ hat die endgültigen Handlungsempfehlungen zu Bildung und Forschung sowie den Zwischenbericht zu den Auswirkungen von Internet und Digitalisierung auf Demokratie und Staatsgefüge verabschiedet.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt: Die geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt. Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets genutzt werden. Weitere Reformen in Sachen IFG müssen dringend auf den Weg gebracht werden. Insbesondere brauchen wir die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues Informationsfreiheitsgesetz, mit dem verhindert wird, dass Behörden Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückhalten. Hierfür sprechen wir Grünen uns seit langem aus. Am 25. Mai 2012 beriet der Deutsche Bundestag in seiner 182. Sitzung über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, in dem wir uns für die Aufnahme der Informationsfreiheit als Informationszugangsgrundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes aussprechen.
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