Hamburg hat es vorgemacht: Die Hansestadt besitzt seit diesem Sommer als erstes deutsches Bundesland ein umfassendes Transparenzgesetz. Hamburg nimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle in Sachen Informationsfreiheit ein. Bayern hingegen gehört zu den Schlusslichtern: In 11 von 16 Bundesländern sowie auf Bundesebene gibt es bereits ein Informationsfreheitsgesetz – in Bayern nicht. Das wollen die bayerischen Grünen nun ändern. Die Landtagsfraktion lädt zu einem Fachgespräch und gibt damit den Startschuss für die partizipative Erarbeitung eines bayerischen Transparenzgesetzes.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Informationszugangs in Brandenburg in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen und Verbänden umfassenden Zugang zu Informationen in Behörden, in anderen öffentlichen Stellen und in bestimmten Unternehmen verschaffen und zudem Einblick in zahlreiche Verträge über öffentliche Belange geben.
Am heutigen Dienstag, 28. August 2012, findet ab 19.00 Uhr in den Räumen der Berliner Herinrich-Böll-Stiftung (Schumannstraße 8, 10117 Berlin) eine interessante Veranstaltung hin, auf die wir alle Kurzentschlossenen an dieser Stelle noch hinweisen möchten.
Am 20. Oktober 2012 wird der zweite Netzpolitischen Kongress der Grünen Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag stattfinden. Letzte Wochen konnten wir den Termin und den groben Rahmen veröffentlichen. Nun möchten wir Euch die Details zu unserem Call for Participation mitteilen. Im Kern des Kongresses sind zwei Phasen mit parallel stattfindenden Workshops geplant. Davon wird eine Phase von den Abgeordneten der Grünen Bundestagsfraktion gestaltet. In der zweiten Workshopphase möchten wir Euren Beiträgen Raum bieten.
In den zwei Jahren, die seit unserem letzten Kongress unter dem Motto "Gesellschaft digital gestalten" vergangen sind, hat sich viel getan: Die Bedeutung der Netzpolitik, die heute längst Gesellschaftspolitik ist und jeden Politikbereich tangiert, ist nunmehr auch bei denjenigen angekommen, die sich noch vor Kurzem der Relevanz des Themas für unsere moderne Wissens- und Informationsgesellschaft nicht bewusst waren. Am 20. Oktober 2012 laden wir Euch herzlich zum 2. Netzpolitischen Kongress der Grünen Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag ein. Als grüne Bundestagsfraktion haben wir das Motto unseres letzten Kongresses ernst genommen: In den vergangenen zwei Jahren haben wir immer wieder den Dialog mit all denjenigen gesucht, die sich konstruktiv in die Debatte um die zukünftige Gestaltung unserer (digitalen) Gesellschaft einbringen wollen und haben - mehrfach nach intensiver Online-Diskussion - zahlreiche parlamentarische Initiativen vorgelegt. An diese Diskussionen anknüpfend laden wir nun alle Interessierten am 20. Oktober 2012 zum 2. Netzpolitischen Kongress der Grünen Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag ein.
Die Enquête-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft“ hat die endgültigen Handlungsempfehlungen zu Bildung und Forschung sowie den Zwischenbericht zu den Auswirkungen von Internet und Digitalisierung auf Demokratie und Staatsgefüge verabschiedet.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt: Die geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt. Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets genutzt werden. Weitere Reformen in Sachen IFG müssen dringend auf den Weg gebracht werden. Insbesondere brauchen wir die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues Informationsfreiheitsgesetz, mit dem verhindert wird, dass Behörden Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückhalten. Hierfür sprechen wir Grünen uns seit langem aus. Am 25. Mai 2012 beriet der Deutsche Bundestag in seiner 182. Sitzung über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, in dem wir uns für die Aufnahme der Informationsfreiheit als Informationszugangsgrundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes aussprechen.
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