Am 29. Januar 2021 startete die parlamentarische Debatte zu dem von der Bundesregierung vorgelegten „BND-Gesetzentwurf“ und unserem grünen Antrag „Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste stärken – Kontrolle auf allen Ebenen verbessern und ausbauen“ (pdf) . Hier findet Ihr das Video meiner Rede zur ersten Lesung.

Snowden-Enthüllungen, Untersuchungsausschuss, GroKo-Gesetz:

Spätestens seit Snowdens Enthüllungen und der darauffolgenden intensiven und langjährigen Aufklärungsarbeit durch den „NSA“-Untersuchungsausschusses wissen wir: Die jahrelange Praxis deutscher Behörden in einem weltumspannenden geheimdienstlichen Überwachungssystem hat, gedeckt von zahlreichen politisch Verantwortlichen, die digitalen Bürgerrechte von Millionen von Menschen im In- und Ausland in höchstem Maße verletzt. Doch statt diese verfassungswidrige Praxis dann ein für alle Mal abzustellen, wurden verfassungswidrige Praktiken mit Hilfe von abstrusesten Konstrukten wie einer „Weltraumtheorie“ oder der „Funktionsträgertheorie“ scheinlegitimiert. Und als auch dies offenkundig wurde, hat die Große Koalition sie einfach in ein Gesetz geschrieben.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Die Verfassungswidrigkeit dessen war von vornherein deutlich erkennbar. Doch erst die von GFF, Reporter ohne Grenzen und anderen erstrittene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2020 war dann für die GroKo gezwungenermaßen Anlass zur vermeintlichen Kursänderung. In der klaren Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts über die drängende Notwendigkeit einer Verrechtstaatlichung nachrichtendienstlichen Handelns, lag für den Rechtsstaat und für den Schutz der Bürgerrechte von Millionen Menschen weltweit nun eine große Chance. Doch die Bundesregierung nutzt diese Chance mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf leider nur unzureichend. Die uns Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage „Befugnisse und Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Auslands-Auslands-Fernmeldeaufklärung“ (pdf) bestätigen noch einmal mehr die weiterhin bestehenden, aber auch neu entworfenen Schwachstellen und Lücken des Gesetzentwurfs.

Jahrelanger Ausbau der Befugnisse der Nachrichtendienste:

Die Befugnisse der Nachrichtendienste werden seit Jahren stetig ausgeweitet, wo es nur geht – deren Kontrolle erfährt jedoch keine äquivalente Stärkung. Ein – im gesetzgeberischen Raum längst verloren gegangener – Überblick darüber, welche gesetzlichen Regelungen gegen welche Gefahren bereits vorhanden sind und ob sie die gewünschte Wirkung überhaupt entfalten, wäre jedoch der erste Grundbaustein für die nötige Verrechtstaatlichung des nachrichtendienstlichen Bereichs. Denn immer weiter und tiefer reichende Befugnisse der Nachrichtendienste verletzen kontinuierlich Grund- und Freiheitsrechte mit schmerzlichen Folgen für Betroffene und erzeugen eine Scheinsicherheit und eine Erwartungshaltung gegenüber den Sicherheitsbehörden, der diese auch mit größten Anstrengungen nicht gerecht werden können. Eine solche „Überwachungsgesamtrechnung“, auf deren Notwendigkeit auch wir immer wieder hingewiesen haben, bleibt uns die Bundesregierung bis heute schuldig.

Stärkung der Kontrolle weiterhin dringend nötig:

Es ist höchste Zeit, das verloren gegangene Vertrauen von Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten wiederherzustellen. Eine wirksame unabhängige und im Parlament verankerte Kontrolle auf Augenhöhe schafft Legitimität. Das Bundesverfassungsgericht hat das in seiner Grundsatzentscheidung noch einmal deutlich hervorgehoben. Die Auflösung der Third-Party-Rule-Problematik durch die Schaffung eines Unabhängigen Kontrollrats in der Sphäre der Exekutive ist daher grundsätzlich begrüßenswert. Aber: Das Zentrum der Kontrolle nachrichtendienstlicher Betätigung muss in einem verfassten demokratischen Rechtsstaat das Parlament sein und bleiben – so ist es im Grundgesetz verankert. Ein Kontrollrat, der sich weitgehend losgelöst vom Parlament konstituiert und sich selbst reguliert würde die Demokratie und das demokratisch legitimierte Parlament schwächen und in der breiten Öffentlichkeit weiter Vertrauen verspielen statt zurückzugewinnen.

Parlamentarisches Kontrollgremium und andere Kontrollinstanzen:

Das bedeutet, dass der Schwerpunkt der Kontrolle nachrichtendienstlicher Betätigung der Bundesregierung weiterhin in der parlamentarischen Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium liegen muss. Seine besondere Stellung im Gefüge der Kontrollorgane ergibt sich sowohl aus seiner verfassungsrechtlichen Verankerung in Art. 45 d GG als auch zuvorderst aus der Tatsache, dass es „Ausdruck der allgemeinen parlamentarischen Verantwortung für die sachgerechte und politisch angemessene Aufgabenwahrnehmung der Exekutive“ ist (so auch BVerfGE 1 BvR 2835/17, Rn. 300). Dies kann auch zur Beseitigung von Behinderungen anderer parlamentarischer Gremien, wie wir es durchwegs insbesondere in Untersuchungsausschüssen erleben, beitragen.

Grüner Antrag zur Verbesserung der Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit:

In unserem Antrag schlagen wir vor, wie eine gestärkte Kontrolle auf allen Ebenen aussehen könnte: Die Kontrolle der Nachrichtendienste muss insgesamt finanziell und personell gestärkt, transparenter ausgestaltet und die Vernetzung aller Kontrollebenen nachrichtendienstlicher Arbeit vorangetrieben werden, auch um der Gefahr einer Zersplitterung der Kontrolle entgegenzuwirken. Der neue Unabhängige Kontrollrat soll auch die Aufgaben der G10-Kommission übernehmen und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll in seiner Kontrolltätigkeit gegenüber den Nachrichtendiensten gestärkt werden. Um Kontrolle auch faktisch umfassend gewährleisten zu können muss es endlich mehr technischen Sachverstand und einen ungehinderten Kontrollzugang zu den bei den Dienste im Einsatz befindlichen Systemen selbst geben.

Und: Kontrollfreie Bereiche darf es nicht geben. Wer SIGINT sagt, muss auch HUMINT sagen und die Quellenführung endlich unter parlamentarische Aufsicht stellen. Wer die nachrichtendienstliche Tätigkeit tatsächlich verrechtstaatlichen will, der kann in seinem Gesetzentwurf nicht einen bis heute immer noch völlig unregulierten Bereich schlicht außen vorlassen – noch gerade dazu einen, den es nicht erst seit gestern gibt. Umfassende und wirksame Kontrolle, Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Nachrichtendienste und die Exekutive schafft die Legitimität, die wir in einem Rechtsstaat brauchen. All dies haben wir in unserem Antrag mit umfangreichem Maßnahmenkatalog konkretisiert: Zum Schutz der Bürgerrechte, zur Stärkung der Legitimität und Leistungsfähigkeit der Nachrichtendienste und zur Schaffung eines rechtsstaatlichen „Gold-Standards“.“

Anhörung im Innenausschuss am 21.03.2021:

Wir werden hier alle wichtigen Informationen zur Anhörung im Innenausschuss, die aktuell auf den 21. März datiert ist, samt der übermittelten Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen und weiterer Expertinnen und Experten für Euch veröffentlichen.

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