Mit zwei zentralen Forderungen für die Verbesserung der Situation von Journalisten und Künstlern sowie bei der Frage, wie lange Inhalte von ARD und ZDF online zur Verfügung stehen dürfen, konnten wir uns gestern in der Enquetekommission durchsetzen. Das ist ein großer Erfolg.
Auf Empfehlung der Mitglieder der „Projektgruppe Kultur, Medien und Öffentlichkeit“ soll die sogenannte Depublikationspflicht aufgehoben werden. Momentan müssen ARD und ZDF viele Sendungen und Filme nach sieben Tagen aus den Mediatheken nehmen. Ein Tatort und Filme aus Eigenproduktion verschwinden nach einer Woche aus dem Netz. Gerade mit der Einführung des Rundfunkbeitrags wird das von vielen Bürgern in Frage gestellt. Es ist kaum nachvollziehbar, warum diese Inhalte nur begrenzt online angesehen werden können. Die Enquete hat sich gestern in ihrer letzten Sitzung fraktionsübergreifend dafür ausgesprochen, dass diese gesetzliche Vorgabe der Länder zu ändern sei.
Ebenso hat die Projektgruppe eine Maßnahme beschlossen, die Journalisten und Kreative stärken wird. Das Einkommen freier Journalisten ist oft gering. Grund dafür sind auch die schwachen Regelungen in ihren Verträgen. Im Urhebervertragsrecht sind Verfahren geregelt, um eine angemessene Vergütung zwischen den Verlagen und den Journalisten zu vereinbaren. Wenn sich beide Parteien nicht auf eine Vergütung einigen können, wird in einem Schlichtungsverfahren nach einer Lösung gesucht. Ergebnisse der Schlichtung sind aber bislang nicht verbindlich. Hier empfiehlt die Enquete-Kommission – und zwar alle Fraktionen im Konsens – nun eine Verbindlichkeit der Ergebnisse. Damit wären beispielsweise Journalisten und Filmemacher bei der Durchsetzung ihrer angemessenen Vergütung deutlich gestärkt.
Die Internet-Enquete hat für den Medienbereich wichtige Signale gesetzt. Die langen Verhandlungen in der Enquete haben sich auch deswegen gelohnt.
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