Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil zum Fall Max Schrems und der Datenweitergabe von Facebook-Daten in die USA „Safe Harbor“ für ungültig erklärt. Auf der Basis von Safe Harbor haben Unternehmen wie Facebook 15 Jahre lang Unmengen personenbezogener Daten von Europäern in die USA gesendet. Mit dem heutigen Urteil ist klar, dass all diese Datentransfers das Grundrecht auf Datenschutz verletzt haben. Die Europäische Kommission und der irische Datenschutzbeauftragte müssen jetzt jegliche weitere Datentransfers im Rahmen von Safe Harbor in die USA unterbinden.
Das Europäische Parlament hatte bereits lange gefordert, Safe Harbor auszusetzen. Es ist absolut inakzeptabel, dass die Europäische Kommission diese eindeutige Forderung seit eineinhalb Jahren ignoriert. Es ist jetzt höchste Zeit für starke und einheitliche Datenschutzregeln für die Europäische Union, die auch gegenüber Unternehmen aus Drittländern wie den USA durchsetzbar sind. Eine neue Vermutung gleichwertiger Datenschutzregeln darf es mit Blick auf die USA nur dann wieder geben, wenn auch dort endlich generelle und verbindliche Datenschutzgesetze auf den Weg gebracht werden, die den Datenschutz auf einem dem EU-Recht vergleichbarem Niveau schützen und auch EU-Bürgern gerichtliche Klagemöglichkeiten einräumen.
Hier findet Ihr die Pressemitteilung des EuGH, hier die EP-Resolution zur Massenüberwachung vom 12. März 2014. Über die aktualisierte Resolution wird am 13. Oktober 2015 im Innen- und Justizausschuss des Europäischen Parlaments abgestimmt. Ende September war Max Schrems in Brüssel und wir haben über Safe Harbor gesprochen.
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