Die Entwicklung autonomer Fahrzeuge schreitet stetig voran. Schon in wenigen Jahren soll das selbstfahrende und vernetzte Auto Alltag sein. Hierbei stellen sich wichtige Fragen zum Schutz der Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Schon heute verfügen moderne Fahrzeuge über bis zu 80 digitale Steuergeräte, sowie über eine Anzahl von bis zu hundert verschiedenen Sensoren, die auch personenbeziehbare Daten und Informationen erheben, verarbeiten und nutzen. Die digitalen Steuergeräte und Sensoren generieren – oftmals intransparent für den Fahrzeughalter – selbsttätig große Menge von Daten und Informationen zur Umgebung, zur Fahrweise, aber auch zum Zustand der Fahrenden. So kann beispielsweise die Atemluft kontrolliert, der Herz- oder Pupillenschlag überwacht oder der psychische Zustand per Sprachanalyse ausgewertet werden.
Die Diskussion über den Zugang und Umgang mit den Daten und Informationen der Fahrzeugnutzer ist in vollem Gange. Kommerzielles Interesse an den Daten und Informationen haben nicht allein Fahrzeughersteller, Zulieferer, Werkstätten, sondern auch Versicherungen. Tarife können auf der Grundlage des Fahrverhaltens individualisiert werden.
Nach welchen Kriterien dies geschieht, wissen wir nicht. Auch für andere Anbieter, die auf personalisierte Angebote und Werbung setzen, sind die Daten interessant. Die Digitalisierung der Fahrzeuge stellt Hersteller und Anbieter vor neue Herausforderungen die Sicherheit betreffend. Denn ein Hackerangriff kann zu tödlichen Unfällen führen. Wer bei einem Unfall Zugang zu den in der Black Box gespeicherten Daten haben soll, verrät die Bundesregierung noch nicht.
Schon lange weisen wir Grüne auf die Herausforderungen für Datenschutz und Verbraucherrechte beim autonomen Fahrzeug hin. Bereits 2014 haben wir in einer Kleinen Anfrage die Bundesregierung gefragt, wie sie die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich schützen will. Gemeinsam mit unserer Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Renate Künast, und unserem verkehrspolitischen Sprecher Stefan Kühn haben wir die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage erneut gefragt, wie sie Datensouveränität und Verbraucherschutz bei der Entwicklung eines Rechtsrahmens für das automatisierte Fahren sicherstellen will. Die Antwort der Bundesregierung ist erneut enttäuschend. Sie verweist lediglich auf die Diskussion zwischen den Ministerien:
„Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Hinblick auf hoch- und vollautomatisierte Fahrfunktionen dauert derzeit noch an. Regelungen zu Fahrassistenzsystemen sind nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs.„
Statt eigener Vorschläge hat die Bundesregierung nun eine Ethikkommission zur Klärung der ethischen Fragen rund um Datenschutz und Haftung beim autonomen Fahren eingesetzt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Was wir aber dringend brauchen, ist eine öffentliche Debatte um solche grundlegenden Fragen einer neuen Technologie. Wir haben in einer schriftlichen Frage an das Verkehrsministerium erneut nachgehakt, wann der Gesetzesentwurf dem Parlament vorgelegt wird. Dass die Bundesregierung weiter kneift, zeigt ihre Antwort vom 22. November 2016.
An dieser Stelle dokumentieren wir die vollständige Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage (pdf).
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