Gestern hat das Verwaltungsgerichts München entschieden, den Prozess hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Gratislizenz der Verwertungsgesellschaft (VG) Media für den Suchmaschinenanbieter Google bis zur Entscheidung des EuGH auszusetzen. Anlässlich der Entscheidung und zur parallelen Veröffentlichung des Jahresberichts der VG Media (zu beidem berichtete Golem) habe ich das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Leistungsschutzrecht für Presseverleger kritisiert. 

Es ist unverantwortlich, dass die Bundesregierung weiterhin die seit Jahren versprochene Evaluation des Leistungsschutzrechtes schuldig bleibt. Allerdings wurde nun mal wieder doppelt bestätigt, dass das Gesetz Unmengen Kosten verursacht und Gerichte über Jahre beschäftigt – indes für die eigentlichen Probleme der Presseverlage in keiner Weise hilfreich ist.

Mit dem Verwaltungsgericht München hat ein weiteres Gericht – wie das Berliner Landgericht auch – die Entscheidung ausgesetzt und wartet auf eine Grundsatzentscheidung des EuGHs, ob das Gesetz überhaupt rechtskonform zustande gekommen ist. Das Luxemburger Gericht indes hat noch gar keinen Termin anberaumt. Es kann also noch Jahre dauern, bis sich der Streit geklärt hat. Im schlechtesten Fall ist das Gesetz unzulässig und die Mitgliedstaaten, sprich die Bundesrepublik, könnte schadenersatzpflichtig werden. Das ist jedenfalls ein Szenario eines von uns beauftragten Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus dem Jahr 2015.

Einen weiteren Beweis für die Unsinnigkeit des Gesetzes liefert der Jahresbericht 2017 der VG Media, welche die Verlage in dem Streit vertritt. Demnach hat man im vergangenen Jahr durch das Leistungsschutzrecht lediglich Einnahmen in Höhe von 30.000 Euro erzielt – allerdings ganze 2.250.099,06 Euro für die Rechtsdurchsetzung ausgegeben. Auch hier droht Übel: Wenn der EuGH das Gesetz für unzulässig erklärt, könnten die Verlage am Ende fast 10 Millionen Euro Ausgaben für das Leistungsschutzrecht in den Sand gesetzt haben.

 Es ist absolut unverständlich, dass sich die Bundesregierung derweil für die europäische Variante dieses Gesetzes einsetzt. Die eigentliche Debatte, wie sich qualitativ hochwertiger Journalismus und Meinungsvielfalt auch in Zukunft tragen können, aber gänzlich scheut. Hier bedürfte es nämlich endlich eines Gesamtkonzeptes, gerade auch für eine Regulierung der konvergenten Medienwelt. Die Bund-Länder-Kommission war ein Ort dafür – auch dort hat man die Chance verstreichen lassen. Wir werden hier weiterhin darauf pochen, kein unsinniges Flickenwerk zu erstellen, sondern sinnvolle Regulierung anzugehen, die Medienunternehmen und Journalisten gleichermaßen hilft.

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