Die Entwicklung autonomer Fahrzeuge schreitet stetig voran. Schon in wenigen Jahren soll das selbstfahrende und vernetzte Auto Alltag sein. Hierbei stellen sich wichtige Fragen zum Schutz der Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Schon heute verfügen moderne Fahrzeuge über bis zu 80 digitale Steuergeräte, sowie über eine Anzahl von bis zu hundert verschiedenen Sensoren, die auch personenbeziehbare Daten und Informationen erheben, verarbeiten und nutzen. Die digitalen Steuergeräte und Sensoren generieren – oftmals intransparent für den Fahrzeughalter – selbsttätig große Menge von Daten und Informationen zur Umgebung, zur Fahrweise, aber auch direkt zum Zustand der Fahrenden. So kann beispielsweise die Atemluft kontrolliert, der Herz- oder Pupillenschlag überwacht oder der psychische Zustand per Sprachanalyse ausgewertet werden. Gemeinsam mit unserer Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Renate Künast, und unserem verkehrspolitischen Sprecher Stefan Kühn haben wir die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage erneut gefragt, wie sie Datensouveränität und Verbraucherschutz bei der Entwicklung eines Rechtsrahmens für das automatisierte Fahren sicherstellen will. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor.
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