Heute hat das Europäische Parlament das neuverhandelten Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und den USA angenommen. Die heutige Entscheidung von Konservativen und Sozialdemokraten für das Fluggastdatenabkommen mit den USA ist ein weiterer Schritt in den europäischen Überwachungsstaat. Eben hatte ich bereits die heutige Entscheidung kurz kommentiert. Gestern hatte ich angesichts der bevorstehenden Entscheidung einen Beitrag für den Tagesspiegel verfasst, in dem ich u.a. auch die Haltung der Bundesregierung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht zu missachten, kritisiert habe. Den Originalbeitrag findet Ihr auf den Seiten des Tagesspiegels.
Fluggastdatenspeicherung
Alle Reisende unter Verdacht
18.04.2012 00:00 Uhr
Von Jan Philipp Albrecht
Sollten die Abgeordneten im Europäischen Parlament dem Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten mit dem USA zustimmen, wird die Grenze zum Präventionsstaat überschritten, meint Jan Phillip Albrecht.
Am Donnerstag entscheidet das Europäische Parlament über die Weitergabe europäischer Fluggastdaten an die US- Behörden. Fast zehn Jahre lang hatten sich die Abgeordneten dagegen gewehrt, dass personenbezogene Daten im großen Stile anlasslos gespeichert und verarbeitet werden. Nun haben vor allem die CDU und ihre Europafraktion, aber auch einige Sozialdemokraten Muffensausen bekommen und wollen das umstrittene Abkommen mit den USA schlucken. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hält sich bedeckt: Sie hat sich bei der Abstimmung im EU-Ministerrat enthalten. Und das, obwohl das Abkommen klar erkennbar gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstößt, die es zuletzt im Frühjahr 2010 bei der nicht weniger umstrittenen Vorratsdatenspeicherung formuliert hat.
Diese Haltung missachtet nicht nur die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sie ist auch ein gefährlicher Einstieg in noch weitergehende Vorhaben.
Denn wenn es nach der liberalen EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström und einer großen Mehrheit im Innenministerrat geht, sollen künftig sämtliche Daten von Fluggästen ausgewertet werden, die in die EU einreisen oder sie auf dem Luftwege verlassen. Die Briten fordern gar die Überwachung aller Flugreisen auch innerhalb der EU. Erklärtes Ziel ist es, Terroristen und Drogenschmuggler aufzuspüren. Doch diese anlasslose Vorratsdatenspeicherung macht alle Reisenden zu Verdächtigen. Ob sie überhaupt geeignet ist, Gefahren zu begegnen und Kriminalitätsraten nachhaltig zu senken, ist vollkommen unklar. Wie bei der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten fehlen verlässliche Zahlen, die belegen könnten, dass solche Massenanalysen notwendig sind. Die Folge von immer mehr Überwachungsmaßnahmen und immer neuen Datenanalysezentren für eine freiheitliche und demokratische Gesellschaft bleibt derweil unbeachtet.
Welche Auswirkungen das europäische Überwachungsvorhaben auf die Grundrechte jeder einzelnen Person haben wird, zeigt das Beispiel der Vereinigten Staaten. Dort gehört die Fluggastdatenüberwachung seit den Anschlägen vom 11. September 2001 zu den zentralen Antiterrormaßnahmen. Unter strengster Geheimhaltung analysiert das Heimatschutzministerium die Informationen aller Fluggäste, die in die USA einreisen oder diese verlassen, und verknüpfen sie mit anderen Ermittlungsinformationen. Für die Reisenden bleibt völlig unklar, welche Datensätze verknüpft und welche Überwachungsmaßnahmen daraufhin angeordnet werden. Zahlreiche Beispiele belegen, dass bereits ungewöhnliche Namen, Zusatzgepäck oder auffällige Menüwünsche im Flugzeug verdächtig wirken und sogar zu dauerhaftem Einreiseverbot und Festnahme führen können. Vor allem aber können die Betroffenen nicht gegen mögliche Fehleinschätzungen der Ermittler angehen, da sie die Daten nicht einsehen, geschweige denn korrigieren oder löschen dürfen.
Für die Übertragung der Daten von EU-Bürgen in den USA gab es anfangs nicht einmal eine Rechtsgrundlage. Erst auf den jahrelangen Druck des EU-Parlaments handelten USA und EU ein Abkommen aus. Die Abgeordneten forderten die Kommission im Mai 2010 einhellig auf, restriktivere Regeln auszuhandeln, die von den Republikanern getriebene US-Regierung drängte darauf, die Fluggastdatenüberwachung auszuweiten. Auf Geheiß der Innenminister im Rat ergriff die EU-Kommission die Flucht nach vorn und riss in den Verhandlungen jede rote Linie des Parlaments. Innenkommissarin Malmström bewirbt das Abkommen, als handle es sich um eine reine Datenschutzmaßnahme. Mittels unklarer Rechtsbegriffe und zahlreicher Ausnahmen wollen US-Regierung und EU-Kommission jeden Eindruck vermeiden, die Massensammlung von Fluggastdaten diene der breitflächigen Rasterfahndung. Doch genau das ist das sogenannte Profiling, das einzelne Informationen verknüpft und mit Gefährderprofilen abgleicht. Sollten die Abgeordneten im Europäischen Parlament dem Abkommen mit dem USA zustimmen, wird die Grenze zum Präventionsstaat überschritten. Wer dies nicht will, muss Nein sagen.
Der Autor ist EU-Parlamentarier für die Grünen.
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