Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde heute nicht wie geplant im Kabinett verabschiedet. Und das ist auch gut so! Dieser Gesetzentwurf sollte das Kabinett am besten nie erreichen.

Der Text des Referentenentwurfs hat bereits deutlich gemacht: Das Leistungsschutzrecht würde reichlich Rechtsunsicherheit schaffen. Wann wäre ein öffentliches Zugänglichmachen zur Verlegerleistung gewerblich und wann privat und wer müsste demnach dann eine Lizenz einholen und wer nicht? Wären Deep Links erfasst und bräuchte man dann auch dafür eine Lizenz? Würden Journalistinnen und Journalisten überhaupt etwas von den Einnahmen abbekommen?

Für uns Grüne ist klar: Wir befürworten keinen Verlegerschutz, der am Ende die Verlage stärkt, die ohnehin stark sind. In der letzten Konsequenz gibt dies Anreize zu Boulevardisierung. Wir wollen Journalistinnen und Journalisten nicht schlechter stellen als Verleger: Beim Leistungsschutzrecht wären kleine Teile des Presseerzeugnisses geschützt. Damit würde es das Urheberrecht unterlaufen, denn dies greift erst ab einer gewissen Schöpfungshöhe. Vor allem wollen wir für die, die den Diskurs im Netz lebendig halten und Informationen mit anderen teilen, keine Lizenzierungspflicht, seien es Blogger, Journalisten oder Unternehmer.

Mit einem Leistungsschutzrecht stärkt die Bundesregierung die Verlage im digitalen Wettbewerb am Ende nicht. Sie schwächt sie und beschädigt ihr Image, weil es den Traffic auf die Verlagsseiten mindern kann und diese damit ihr eigenes Geschäftsmodell beschädigen. Sie greift zudem in den freien Diskurs im Netz ein – und damit würde dieses wertvolle demokratische Gut weiter beschädigt.

Anstatt sich wegzuducken und verfrühte Wahlkampfgeschenke zu verteilen, sollte die Bundesregierung endlich Lösungen für die dringenden Problemen beim Urheberrecht vorlegen, die Zahl der Baustellen ist hoch und allseits bekannt: Bildung und Wissenschaft, verwaiste Werke, Abmahnungen und die Privatkopie.

Die Bundesregierung nimmt ihren Auftrag aus Art. 5 GG nicht ernst: Würde es ihr tatsächlich um Vielfalt in der Medienlandschaft gehen, dann müsste sie eine umfassende Analyse der Situation auf den Medienmärkten vornehmen und dann differenzierte Instrumente zur Förderung erarbeiten. Ein Leistungsschutzrecht fördert keine Vielfalt. Es ist richtig, dass der Gegenwind von allen Seiten bläst. Die Bundesregierung ist klug beraten, das Leistungsschutzrecht wieder einzupacken und niemals ins Kabinett zu holen.

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