Am Bahnhof Berlin-Südkreuz ist das Pilotprojekt zur „intelligenten Videoüberwachung“ an den Start gegangen. Es bestehen in vielerlei Hinsicht erhebliche Zweifel, ob es eine so kluge Idee ist, Orte öffentlichen Lebens wie Bahnhöfe nicht nur mit flächendeckender Videoüberwachung zu überziehen sondern darüber hinausgehend diese mit automatisierter Datenauswertung aufzurüsten. Zum einen sind in bürgerrechtlicher Hinsicht die Anleihen an auf einmal gar nicht mehr so entfernt erscheindende Schreckensszenarien totalkontrollierter Orte und Gesellschaften à la "1984" allzu offensichtlich. Zum anderen gibt es jedoch auch ganz handfeste technologische Probleme, wie schon frühere Anfragen von uns bzw. peinliche Antworten der Bundesregierung zeigen. Ein Grund mehr auch dieses Mal nachzuhaken. Hier findet Ihr schon einmal die Fragen.
Im Rahmen des G20-Gipfels wurden mehreren Journalisten unter höchst fragwürdigen Umstände nachträglich die eigentlich schon ausgestellten Presse-Akkreditierungen von Polizeibeamten wieder entzogen. Das offensichtlich willkürliche und überhastete Vorgehen wäre für sich genommen schon ein sehr kritischer Eingriff in die Presse- und Berufsfreiheit der betroffenen Journalisten aber auch in die Grundrechte der weiteren Betroffenen. Wie die Süddeutsche recherchierte, hatten offenbar sämtliche der 32 erfassten Journalisten zuvor auch in der Türkei gearbeitet. Zudem würde die sehr spontane Wiederausladung für eine kurzfristige Sicherheitswarnung sprechen. Die Frage ist nun: Wie sah diese Warnung aus, wer veranlasste sie und worauf beruhte sie? Selbst wenn deutsche Sicherheitsbehörden dem Bundespresseamt die Einschätzung vorlegten - könnte hier die problematische Zusammenarbeit zwischen deutschen und türkischen Diensten zu einer völlig willkürlichen und überhasteten Ausladung geführt haben? Eine klare Antwort ist hier die Bundesregierung entgegen der versprochenen raschen Aufklärung bisher schuldig geblieben.
Kostenfrei und rechtssicher öffentliches WLAN nutzen – das ist in ganz Europa eine Selbstverständlichkeit. In ganz Europa? Nein! In Deutschland wird die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die sogenannte „Störerhaftung“, seit langem behindert. Nunmehr drei Regierungen unter Kanzlerin Merkel haben es nicht geschafft, eine praktikable und rechtsfeste Lösung für den unseligen Dauerbrenner der „Störerhaftung“ vorzulegen. Seit Jahren scheitert die Bundesregierung auf geradezu tragikomische Weise an dieser so dringlichen und eigentlich nicht allzu komplizierten Reform des Telemediengesetzes. Das zeigte sich in der heutigen Bundestagsdebatte zur letzten Sitzungswoche erneut und steht damit symptomatisch für die verpfuschte Leistungsbilanz der Großen Koalition im Digitalen.
Gestern verhinderte die Große Koalition im Finanzausschuss des Bundestages, dass noch vor Ende der Wahlperiode über die Gemeinnützigkeit von Freifunkinitiativen entschieden werden kann. Auf Grüne Initiative hin hatten Netzpolitiker aller Fraktionen versucht, dieses lange überfällige Vorhaben aus dem Bundesrat noch durchs Parlament zu bringen – so fällt die Initiative der Diskontinuität anheim und müsste in der kommenden Legislaturperiode von neuem gestartet werden. Zuvor hatte die Freifunkszene dringlich an alle Fraktionen appelliert, das oft gelobte Freifunkengagement auch als Gesetzgeber konkret zu unterstützen und dafür dieses Gesetz noch auf den Weg zu bringen.
Drei Jahre lang haben wir versucht, Licht ins Dunkel zu bringen, nun sind wir auf der Zielgeraden: Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung des NSA-Skandals und der Verwicklung deutscher Geheimdienste hat seine Arbeit beendet. Gemeinsam mit der Linken haben wir die von Edward Snowden enthüllten massiven Spionagetätigkeiten trotz aller Widerstände intensiv aufgeklärt. Konstantins Resümee über die Ausschussarbeit könnt Ihr hier nachlesen.
Kurz vor Ende der Legislaturperiode startet die Bundesregierung ihren finalen Angriff auf die Bürgerrechte. Hinter dem "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" versteckt sich nichts anderes als der Ausverkauf unserer Grundrechte: Polizei und Sicherheitsbehörden bekommen die Befugnisse, Smartphones und andere Geräte mit einer Schadsoftware zu infiltrieren und werden so zu Chef-Hackern der Republik gemacht.
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit durch die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Cafés, Hotels, Privatpersonen oder auch Freifunkinitiativen scheuen sich daher, freies WLAN anzubieten. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Aber auch mit dem neuen Entwurf zum Telemediengesetz geht die Hängepartie in Sachen Störerhaftung weiter. Am kommenden Montag findet eine Anhörung von Sachverständigen hierzu im Wirtschaftsausschuss statt. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier.
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