Am vergangenen Donnerstag debattierte das Plenum des Bundestages über einen Satzungsentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zur Stiftung Datenschutz. Über die bevorstehende Debatte und unsere Befürchtung, dass die Stiftung letztendlich das bestehende Datenschutzsystem schwächen könnte, hatten wir ja ausführlich vorab berichtet. Ähnliche Befürchtungen hatten auch netzpolitik.org und zeitonline im Vorfeld der Debatte geäußert. An dieser Stelle dokumentieren wir noch einmal die Plenarrede Konstantins und freuen uns wie immer über Kritik und Anregungen!
Am morgigen Donnerstag debattiert das Plenum des Bundestages über einen Satzungsentwurf der schwarz-gelben Bundesregierung zur Stiftung Datenschutz. Lange Zeit war unklar, ob überhaupt und wenn ja, mit welchem Organisations-, Aufgaben- sowie Finanzrahmen die Stiftung Datenschutz ausgestattet werden soll. In Antworten auf vorherige Anfragen betonte die Bundesregierung bislang u.a., Unabhängigkeit und Neutralität würden zentrale Eigenschaften der Stiftung Datenschutz sein. Die Wahrheit ist, dass die Bundesregierung bislang kein einziges, der von ihr zum Thema Datenschutz angekündigten Vorhaben tatsächlich umgesetzt hat und auch bezüglich der Stiftung, dem einstigen datenschutzrechtlichen Leuchtturmprojekt dieser Regierung, ist heute bereits klar ist, dass die Stiftung kaum mehr ist, als ein schwarz-gelber Wirtschaftstrojaner. Letztendlich besteht sogar die Gefahr, dass die Stiftung die bestehenden Datenschutzinstitutionen schwächt.
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich viel zu lange geweigert, eine von über 65.000 Bürgerinnen und Bürger unterstützte Petition gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die bereits im September 2011 (hier unsere damalige Presseerklärung) das für die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss notwendige Quorum erreicht hatte, öffentlich im Petitionsausschuss zu beraten. Das haben wir als Grüne seit langem kritisiert und die Bundesregierung immer wieder aufgefordert, ihren koalitionsinternen Streit nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger auszutragen. Nun seht das Datum der öffentlichen Beratung der Petition fest.
Soeben ist ein aktuelle Flyer der Enquete-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft“ eingetroffen. Der Flyer bemüht sich die Arbeit der Enquete-Kommission zu beleuchten und stellt darüber hinaus alle Mitglieder der Kommission, d.h. Bundestagsabgeordnete genauso wie Sachverständige, noch einmal vor. Der Flyer kann beim Bestellservice des Bundestages bestellet und/oder auch direkt runtergeladen werden.
Am kommendem Montag, dem 25.06.2012, 13.00 Uhr wird sich der Unterausschuss Neue Medien des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Sitzung (Tagesordnung als pdf)mit dem Thema „Entwicklung und Stand von Open Data Projekten“ beschäftigen. Interessierte können sich bis Freitag zu der Sitzung anmelden. Sobald der Fragenkatalog, der den Sachverständigen zur Beantwortung zugeleitet wird, vorliegt, werden wir hier darauf hinweisen. Auch bezüglich der Frage, ob die Sitzung gestreamt wird, werden wir berichten.
Heute wurde - ohne Aussprache im Plenum des Bundestages - die Verlängerung der Arbeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ einvernehmlich zwischen allen Fraktionen beschlossen. Im Einsetzungsbeschluss war vorgesehen, die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen bis zur parlamentarischen Sommerpause 2012 vorzulegen. Dieser Zeitplan hatte sich im Zuge der Arbeit der Kommission, die ein breitgefächertes Themenspektrum abdecken muss, als nicht realistisch erwiesen.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist ein grüner Erfolg. Unser Einsatz für einen transparenten Staat und unser Kampf für das IFG haben sich gelohnt: Die geschaffenen voraussetzungslosen Auskunftsrechte werden von den Bürgerinnen und Bürgern immer stärker genutzt. Sie erwarten zu Recht, dass die vielfältigen Möglichkeiten des Internets genutzt werden. Weitere Reformen in Sachen IFG müssen dringend auf den Weg gebracht werden. Insbesondere brauchen wir die Aufnahme eines Informationsgrundrechts in das Grundgesetz, starke Open-Data-Verpflichtungen der Verwaltung und ein neues Informationsfreiheitsgesetz, mit dem verhindert wird, dass Behörden Informationen aufgrund eines zu weitgehenden Verständnisses von Betriebsgeheimnissen zurückhalten. Hierfür sprechen wir Grünen uns seit langem aus. Am 25. Mai 2012 beriet der Deutsche Bundestag in seiner 182. Sitzung über unseren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, in dem wir uns für die Aufnahme der Informationsfreiheit als Informationszugangsgrundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes aussprechen.
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