Zum Leistungsschutzrecht hat das Bundesjustizministerium gestern zu einer Anhörung geladen. Ich hatte mir erhofft, dass dort Licht in das Dunkel des Vorhabens kommen würde. Leider wurde keine der aufgeworfenen Fragen wirklich geklärt. Schon gar nicht vonseiten des Ministeriums. Dieses war - so schien es - selbst Fragender bei der hauseigenen Anhörung.
Am 22. Juni stellte Minister Thomas de Mazière in Berlin seine 14 Thesen für die Zukunft der Netzpolitik vor. Wer jedoch Innovationen und einen dringend notwendigen internationalen Ansatz für den zukünftigen Umgang mit dem Netz erwartet hat wurde bitter enttäuscht.
Die Fraktion der Grünen im Bayerischen Landtag hat eine Veranstaltungsreihe gestartet, auf die wir euch hiermit hinweisen wollen.
Wie viel weiß Google über mich? Welche Folgen kann das haben? Und wie hole ich mir das Recht auf Intimität […]
Auch wenn die Meinungsfindung in der Enquete-Klausur zunächst etwas zäh schien, war ich erstaunt über die dann doch verhältnismäßig schnelle und mehrheitliche Einigung auf die drei Projektthemen Netzneutralität, Datenschutz und Urheberrecht, mit denen wir unmittelbar beginnen wollen. Bei allen dreien besteht wirklich dringend Handlungsbedarf.
Mit dem Leistungsschutzrecht ist es ein bisschen wie mit der Frage nach dem Monster von Loch Ness: Niemand kennt es, aber es soll es geben. Nur dass das Leistungsschutzrecht im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb verankert ist. Seitdem wird darüber diskutiert, was es denn ist oder sein könnte. Jetzt ist zum ersten Mal etwas durchgesickert, das zeigen könnte, wohin die Reise geht. Unter irights.info kann man in einem Papier die Vorstellungen der Verleger und die der Journalistengewerkschaften DJV und ver.di gegenübergestellt sehen. Ich bin gespannt, wie die Debatte weitergeht und werde sie sehr aufmerksam verfolgen.
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