Die heutige Anordnung des Generalbundesanwalts, die Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat von 1980 wieder aufzunehmen, haben Konstantin und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, ausdrücklich begrüßt. Die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt war überfällig. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Wissen um die Verbindungen des Attentäters zu mehreren rechtsextremistischen Gruppierungen war schon vor den Erkenntnissen der NSU-Mordserie nicht nachvollziehbar.
In einer aktuellen Kleinen Anfrage haben wir die Bundestagsfraktion nach den weiterhin zahlreichen offenen Fragen bei den Ermittlungen zum sogenannten „Oktoberfest-Attentat“ von 1980 befragt. Die Antworten der Bundesregierung halten Konstantin und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, für mehr als unbefriedigend. Die Bundesregierung muss angesichts zahlreicher offener Fragen und Ungereimtheiten, aber auch vor dem Hintergrund neuer Ermittlungsergebnisse, die Wiederaufnahme der Ermittlungen forcieren.
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