Die Bundesregierung hat beim EU-Rat Justiz und Inneres am 11. April keine grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Richtlinienvorschlag über die Vorratsspeicherung und Verwendung von Fluggastdatensätzen geltend gemacht. Das ist untragbar angesichts der jüngsten Verfassungsrechtsprechung und der deutlichen Kritik von Bundestag und Bundesrat.
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