Anlässlich jüngster Medienberichte, nach denen der vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelte Trojaner zur „Online-Durchsuchung“ (Quellen-TKÜ) in Kürze die Einsatzgenehmigung erhalten soll, hat Konstantin unsere Bedenken, dass es tatsächlich zu einem verfassungskonformen Einsatz kommen kann, heute noch einmal erneut und die Bundesregierung aufgefordert, hier schnellstmöglich für Klarheit zu sorgen.
Seit langem weisen wir darauf hin, dass freie und quelloffene Software eine oftmals sicherere, wirtschaftlichere und nachhaltigere Alternative zu proprietärer Software darstellt, die häufig mit einer marktbeherrschenden Stellung weniger Anbieter einher geht, wodurch sich, das wissen wir nicht ernst seit den Enthüllungen Snowdens, vielfältige, v.a. auch sicherheitstechnische Nachteile für die Nutzerinnen und Nutzer ergeben. Vor diesem Hintergrund haben wir die Rückabwicklung eines der wichtigsten FOSS-Leuchtturmprojekte auf Bundesebene immer wieder kritisiert. Gerade haben wir erneut eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die wir zusammen mit der Free Software Foundation Europe und allen Interessierten auswerten.
Nicht erst seit dem durch Edward Snowden bekannt gewordenen Überwachungs- und Abhörskandal westlicher Geheimdienste ist klar, dass digitale Infrastrukturen weitreichend kompromittiert sind. Beinahe täglich erfahren wir von gravierenden Sicherheitslücken in Software und von zahlreichen Hackerangriffen. Die Hütte brennt, Konsequenzen sind lange überfällig! Die Bundesregierung hat nun ein IT-Sicherheitsgesetz vorgelegt, dass nahezu von allen Seiten völlig zurecht als verfassungsrechtlich bedenklich, unausgegorenen, widersprüchlichen und teils kontraproduktiv kritisiert wird.
Als Grüne Bundestagsfraktion unterstützen wir die stärkere Verbreitung Freier Software, die umfassende Vorteile bietet, seit langem. Freie und quelloffene Software stellt eine sichere, wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zu proprietärer Software dar, die oftmals mit einer marktbeherrschenden Stellung einher geht, wodurch sich, das wissen wir nicht ernst seit den Enthüllungen Edward Snowdens, vielfältige, vor allem auch sicherheitstechnische Nachteile ergeben. Gerade haben wir noch einmal eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, die die Rückabwicklung der IT-Landschaft des Auswärtigen Amtes als einstigem Leuchtturmprojekt kritisch hinterfragt.
Der schon vorher in Grundzügen bekannte Bericht des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Peter Schaar, bezüglich des Einsatzes staatlicher Überwachungssoftware, der eigentlich als Verschlusssache nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken sollte, ist vor wenigen Tagen geleakt worden. Der als Verschlusssache eingestufte Schaar-Bericht offenbart weitere massive Mängel der eingesetzten Spionage-Technik und des Umgangs mit ihr. Insgesamt wurden durch die Analyse Schaars mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Die Debatte um die Rechtmäßigkeit des Einsatzes entsprechender Programme dürfte damit noch lange nicht abreißen. Im Gegenteil: Es steht zu befürchten, dass die Analyse des Quellcodes des Programms weitere Fragen aufwirft.
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