In den letzten Tagen gab es eine gewisse Verunsicherung über den weiteren Verlauf eines Gesetzes, das der Praxis der sogenannten „Zwangsrouter“ einen gesetzlichen Riegel vorschieben soll. So wurden unter anderem spekuliert, ob es durch eine Positionierung des Bundesrats sogar dazu käme, dass das Gesetz gegen den Routerzwang doch noch scheitern könne. Diese Gefahr ist zunächst gebannt.

Bei der Positionierung des Bundesrats handelte es sich vor dem Hintergrund, dass die Gesetzesvorlage der Bundesregierung kein „zustimmungspflichtiges“ Gesetz ist, lediglich um eine „Prüfbitte“, die die Länderkammer formulierte. Eine solche hätte den Gesetzgebungsprozess nicht aufhalten, aber, und das ist der Punkt, nach jahrelangen Diskussionen durchaus verzögern können. Die Definition des Netzabschlusspunktes war hierbei die Kernfrage. Die im bisherigen Gesetzesentwurf – bewusst so verfasste – Regelung war das Resultat einer jahrelangen Diskussion.

Die aus „Verbändekreisen“ immer wieder zu hörende Einschätzung, dass die Definition des Netzabschlusspunktes erläuterungsbedürftig ist, die schließlich auch Eingang in die Prüfbitte gefunden hatte, teilten wir ausdrücklich nicht, im Gegenteil: Schaut man sich die neue Regelung im Vergleich zu alten an, mit der die Betroffenen im Übrigen ja auch kein Problem hatten, ist diese durchaus konkreter. Dass diese Punkte in Gesetz und Begründung nicht angesprochen wurden, was unter anderem die Begründung des Bundesrats für die Prüfbitte war, sehen wir demnach explizit anders.

Zum einen war die jetzige Positionierung des Bundesrats problematisch, da eine politische Folge die weitere Verzögerung des sich ohnehin seit Jahren hinziehenden Gesetzgebungsverfahrens im Raum stand, zum anderen, und das war der sehr viel kritischere Punkt, als dass die Argumente der Verbände seit langem politisch bewegt und sehr bewusst – übrigens von allen Fraktionen auf Bundesebene – bislang nicht aufgenommen wurden, da sie schlicht nicht überzeugend waren, aus einer ausschließlich wirtschaftspolitischen Sicht argumentiert wurde, und sie in der Konsequenz natürlich zur Folge hätten, dass Verbraucherrechte erneut nicht gestärkt werden, was jedoch originäre Intention des Gesetzes ist.

Die bisherige Möglichkeit, „Zwangsrouter“ vorschreiben zu können, hat man auf europäischer Ebene bereits vor langer Zeit als kritisch erkannt und den Verbrauchern das explizite Recht eingeräumt, die benötigte Hardware ungeachtet ihrer Herkunft frei nach Preis und Qualitätskriterien wählen zu können. Auch das maßgebliche, deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) fordert von der Bundesnetzagentur (BNetzA), den Teilnehmern einen „größtmöglichen Nutzen in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität“ zu sichern. Dennoch kam es jahrelang, auch aufgrund eines starken Lobbying, nicht zu einer entsprechenden Klarstellung. Eine solche war also überfällig.

In den hierzu stattgefundenen Anhörungen im Bundestag fand sich übrigens kein einziger Anbieter, der die geltende Regelung verteidigen wollte. Dass man nun über den Bundesrat noch versucht, die neue, äußerst sinnvolle Regelung aufzuweichen, war, so selbstkritisch muss man sein, leider ein Stück weit absehbar. So müssen wir uns fragen, ob man hier hätte vorbauen müssen. Insgesamt hat sich hier leider niemand mit Ruhm bekleckert, indem man sich dieses „Kuckucksei“ hat in´s Nest legen lassen.

Heute können wir Entwarnung geben. Die Kuh scheint vom Eis. Das Bundeskabinett, das man hier explizit mal loben muss, was bei uns nun tatsächlich nicht häufig vorkommt, hat in ihrer Erwiderung auf die Prüfbitte des Bundesrats (pdf) dessen Argumente explizit nicht aufgenommen.

Konstantin hat dies eben gegenüber netzpolitik.org daher folgendermaßen kommentiert:

Die Diskussion um die sogenannten „Zwangsrouter“, die die Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer stark einschränken und auch aus sicherheitspolitischer Sicht fragwürdig sind, führen wir seit nunmehr mehreren Jahren. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir die Bunderegierung immer wieder, gemeinsam mit vielen Verbündeten, aufgefordert, der bisherigen Praxis, den Kunden bestimmte Router vorzuschreiben, einen Riegel vorzuschieben. Diese Praxis stand offen im Widerspruch zu EU-Vorgaben und dem deutschem TKG. Die Bundesregierung hat nach jahrelanger Diskussion vor Kurzem endlich eine Regelung vorgelegt, die die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher erfreulich deutlich stärkt. Vor einigen Tagen wurde dann bekannt, dass der Bundesrat, der dem Gesetz explizit nicht zustimmen muss, eine Prüfbitte an die Bundesregierung gerichtet hat, welche die seit langem bekannten und in der Gesetzesvorlage explizit nicht aufgenommen Argumente aus Verbandskreisen betonte. Es stand zu befürchten, dass das ohnehin seit Jahren andauernde Gesetzgebungsverfahren hierdurch verzögert und eine von allen Fraktionen im Bundestag begrüßte freie Endgerätewahl der Nutzerinnen und Nutzer erneut in Frage gestellt wird. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung in ihrer heutigen Kabinettsentscheidung nicht auf diese Argumente eingegangen ist und es somit beim bisherigen Entwurf bleibt. Dieser wird nun seinen weiteren parlamentarischen Gang gehen, so dass angesichts der interfraktionellen Einigkeit tatsächlich in Kürze mit der Verabschiedung einer Regelung zu rechnen ist, die die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt und es ihnen ermöglicht, beispielsweise aus Sicherheitsüberlegungen, auch auf Router anderer Anbieter zurückzugreifen.

Wir schauen dem weiteren Gesetzgebungsprozess also optimistisch entgegen und freuen uns, dass es nunmehr vor dem Hintergrund einer interfraktionellen Einigkeit so scheint, als seien die „Zwangsrouter“ tatsächlich bald Geschichte.

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