In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Matthi Bolte wiederholt Gastbeiträge verfasst, in denen er über die Bemühungen in Nordrhein-Westfalen berichtet, Freifunk-Netzwerke auszubauen und Initiativen politisch stärker zu unterstützen. Heute berichtet Matthi über den Fortlauf seiner Initiative für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk im Bundesrat.
Freifunk gehört inzwischen zu einer der wichtigsten gesellschaftlich-digitalen Errungenschaften des 21. Jahrhunderts. Mit Freifunk wird ein kostenloser und freier Zugang zum Internet ermöglicht. Viele Menschen sind auf das Engagement der Freifunker*innen angewiesen, da sie sonst das Internet nicht nutzen können und damit nicht Kontakt zu ihren liebsten aufnehmen können oder eben wichtige Dinge im Internet erledigen könnten. Gerade bei den Unterkünften für Geflüchtete hat sich das tolle Engagement der Freifunker*innen entfaltet und so vielen Geflüchteten den Zugang zum Internet ermöglicht.
Zweifelsfrei verfolgen die Freifunker*innen keine kommerziellen Zwecke. Der Aufbau von Netzen in Bürger*innenhand ist eine wichtige gesellschaftliche Arbeit, die allen zu Gute kommt und daher auch klar gemeinnützig ist.
Per Gesetz sind die Freifunk-Initiativen allerdings nicht gemeinnützig. Dieser gesetzliche Status wäre für die Freifunk-Initiativen allerdings sehr wichtig. Einnahmen einer Initiative, unter denen auch Spenden fallen, bleiben unversteuert. Da die Freifunker*innen ihre Dienste nicht gegen Entgelt verlangen, sind die eben auf Fördermittel und Spenden angewiesen. Eine Reduktion der Steuerlast würde zu einer Erhöhung der finanziellen Mittel der Freifunker*innen führen und damit auch das Engagement deutlich stärken.
Ein weiterer Vorteil des Status der Gemeinnützigkeit ist die Ausstellung von steuerrelevanten Spendenbescheinigungen. So können Spenden an Freifunk-Initiativen von der Steuer abgesetzt werden. Dadurch steigen die Anreize für Spenden an die Freifunk-Initiativen, wodurch die Initiativen stärker unterstützt werden können. Die aus NRW geführte Initiative zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk zielt genau darauf ab. Wir brauchen eine Änderung der Abgabenordnung. Mit einem weiteren Punkt in § 52 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung wollen wir die Gemeinnützigkeit der Freifunk-Initiativen endlich anerkennen.
Nordrhein-Westfalen hat ein umfangreiches Förderprogramm für Freifunk aufgelegt. Dadurch werden verschiedene Angebote der Medienkompetenzförderung im Zusammenhang mit Freifunkerinnen und Freifunkern unterstützt, insbesondere auch Angebote für Geflüchtete. Bis 2018 stellt die Landesregierung zudem 1 Mio. Euro bereit, damit Infrastrukturen für Freifunk aufgebaut werden können.
Die öffentlichen Fördermittel sind zwar wichtiger Bestandteil der Arbeit und ermöglichen diese zum großen Teil, jedoch ist auch das gesamtgesellschaftliche Interesse für Freifunk entscheidend für dessen Erfolg. Daher ist auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wichtig, um die gesellschaftliche Beachtung und Akzeptanz zu erhöhen.
Comments are closed