Seit langem berichten wir über das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Datenschutz. Nach einer insgesamt dreijährigen Hängepartie kommt nun zwar die Stiftung, die schwarz-gelbe Bundesregierung fährt das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand. Am gestrigen Donnerstag debattierte der Bundestag in erster Lesung über einen Antrag zur Stiftung, den wir gemeinsam mit der SPD eingebracht haben. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede und freuen uns über Eure Kritik und Anregungen.
Seit langem berichten wir über das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Datenschutz. Nach einer insgesamt dreijährigen Hängepartie kommt nun zwar die Stiftung, die schwarz-gelbe Bundesregierung fährt das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand. In einem aktuellen Antrag, den wir gemeinsam mit der SPD in den Bundestag eingebracht haben, kritisieren wir das Vorgehen der Bundesregierung in Sachen Stiftung und machen ganz konkrete Vorschläge, wie das verkorkste Konzept eventuell noch gerettet werden und die Stiftung einen tatsächlich Beitrag einen verbesserten Datenschutz leisten kann.
Ende November hatten wir berichtet, dass die Stiftung Datenschutz nach einer dreijährigen Hängepartie nun zwar kommen soll, die Bundesregierung das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand fährt. Nach dem vorläufigen Scheitern der Stiftung und den zahlreichen Absagen stellte sich nun die Frage, wie die Bundesregierung in Sachen Stiftung gedenkt, weiter zu verfahren: Wird es eine Neubesetzung der nicht in Anspruch genommenen Beiratssitze der Stiftung geben? Nach welchen Kriterien erfolgt eine etwaige Neubesetzung? Werden diese diesmal transparent sein? Um dies in Erfahrung zu bringen, hat Konstantin letzte Woche die folgende mündliche Frage an die Bundesregierung gerichtet. Nun liegt die Antwort vor.
Zweifellos: Das EU-Patentrecht ist zu kompliziert und uneinheitlich und ein europaweit einheitliches Vorgehen daher wünschenswert. Dennoch hat der heute im Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegte Kompromiss erhebliche Mängel. Bezüglich der heutigen Abstimmung im Europaparlament über den vom Ministerrat vorgelegten Entwurf für ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung haben wir als grüne Bundestagsfraktion sowohl das gewählte Verfahren als auch die inhaltliche Ausrichtung des Entwurfs kritisiert.
Vor Kurzem veröffentlichte der Ministerrat ein Papier zum Stand der derzeitigen Verhandlungen in Sachen EU-Datenschutzreform (pdf) aus dem auch das Verhalten der Bundesregierung ersichtlich wird. Die Bundesregierung arbeitet gezielt am Rückbau des Datenschutzes auf EU-Ebene. Offenbar will der Ministerrat Bundesinnenminister Friedrichs Vorschlag folgen, den Erlaubnisgrundsatz zu streichen. Dies darf nicht geschehen. Es gibt im Zeitalter des Internets keine risikofreien Bagatelldatenverarbeitungen. Ohne diesen Schutzansatz werden sich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger erheblich verschlechtern.
Am 29. November hatten wir darüber berichtet, dass die Stiftung Datenschutz nach einer dreijährigen Hängepartie nun zwar kommen soll, die Bundesregierung das von ihr stets als Leuchtturmprojekt gepriesene Projekt jedoch sehenden Auges an die Wand gefahren hat. Mit Hinweis auf eine völlig verfehlte Konzeption haben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern vor Kurzem beschlossen, auf ihre Sitze im Beirat der Stiftung zu verzichten. Heute hat nun auch der Verbraucherzentale Bundesverband (VZBV) seine Nicht-Teilnahme an der Stiftung erklärt. Dies hatte sich abgezeichnet. Nach dem vorläufigen Scheitern der Stiftung stellt sich nun die Frage, wie die Bundesregierung gedenkt, weiter zu verfahren. Hirzu hat Konstantin die Bundesregierung befragt. Zudem haben wirgemeinsam mit der SPD einen aktuellen Antrag zur Stiftung vorgelegt.
Die Auseinandersetzungen um das Leistungsschutzrecht haben in dieser Woche einen neuen Höhepunkt erreicht. Im Bundestag wurde ein Gesetzentwurf eingebracht, der die Verlinkung von Suchmaschinen auf Verlagsangebote einschränken soll. Das sehen viele kritisch – auch die grüne Grüne Bundestagsfraktion. Sissi Pitzer hat Konstantin am 2. Dezember 2012 für das MedienMagazin des Radioangebotes des Bayrischen Rundfunks Bayern 5 aktuell zum Leistungsschutzrecht, zum Datenschutz, zur Netzneutralität und zur schwarz-gelben Netzpolitik insgesamt interviewt. Das gut siebenminütige Interview kann direkt auf den Seiten von Bayern 5 aktuell nachgehört werden. Wie immer gilt: Über Eure Kritik und Eure Anregungen freue ich mich.
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