In einem Gastbeitrag, den ich für die „Friedens-Warte“, die älteste Zeitschrift im deutschsprachigen Raum für Fragen der Friedenssicherung und internationaler Organisationen, geschrieben habe, beschäftige ich mich mit der Aufklärung des Überwachungs- und Geheimdienstskandals und dem Verhältnis von Geheimnissen und Transparenz in demokratischen Rechtsstaaten. Meinen Beitrag dokumentieren wir hier. Den Originalbeitrag findet Ihr auch auf den Seiten der Friedens-Warte.
Seit 2005, also nunmehr über 10 Jahre, trägt die Union die Verantwortung für die Innenpolitik auf Bundesebene. Die bestehenden Defizite, sei es bei der Flüchtlingspolitik oder den Herausforderungen durch Internationalen Terrorismus, sind somit ausschließlich Versäumnisse ihrer Politik. Die Innenminister hießen de Maizière, Friedrich und wieder de Maizière. Ein immer gleichbleibendes Muster in allen innenpolitischen Debatten ist seitdem zu beobachten: Schuld sind immer die anderen. Staatstragend sein, Verantwortung übernehmen – Tugenden, die einst als originär konservativ galten - das war gestern. Heute zählt für die Union das alte Bundeswehrmotto: Täuschen, Tarnen und Verpissen. Sich zu den eigenen Fehlern, Irrtümern und Versäumnissen zu bekennen, auch mal Verantwortung zu übernehmen - all das scheint für die Innenpolitiker der Union gerade Schnee von gestern. Verantwortliche Innenpolitik macht man so aber nicht.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle machen wir gerne auf eine sehr gelungene Veranstaltung der Grünen in Bremen zum Thema "Freifunk" aufmerksam, an der u.a. Konstantin und MdEP Julia Reda teilnehmen.
Soeben meldet Spiegel Online, dass Facebook das bisherige Verfahren zur Überprüfung von Inhalten geändert hat. Das war bitter nötig. Es ist begrüßenswert, dass Facebook das bisherige Verfahren zur Überprüfung von Inhalten geändert hat. Genau hierauf haben wir in den letzten Monaten immer wieder gedrungen und darauf aufmerksam gemacht, dass es eben nicht ausreicht, wenn Mitarbeiter in den USA, ohne spezifische Kenntnis der deutschen Rechtslage, Inhalte überprüfen. Klar ist: Die Bundesregierung ist weiterhin in der Pflicht die Unternehmen an ihre Verantwortung zu erinnern und klare rechtliche Vorgaben zu machen, beispielsweise, was den Datenschutz in den sozialen Netzwerken angeht. Hier gibt es weiterhin extrem viel zu tun.
Die Große Koalition sägt weiter am Rechtsstaat: Das seit Jahren hochumstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist kaum in Kraft, da fordert die Union bereits die massive Ausweitung. Statt nach den verheerenden Vorfällen in der Kölner Silvesternacht die Vorkommnisse transparent aufzuklären, eklatante Versäumnisse abzustellen und auch eigene Verantwortlichkeiten wie einen jahrelangen Abbau der Stellen bei der Bundespolizei einzuräumen, versucht die Union abzulenken. Die jüngsten Forderungen sind offen verfassungswidrig und missachtet rechtsstaatliche Grundprinzipien. Sicherheit erhöhen sie nicht. Solide, personell und technisch gut ausgestatte und international vernetzte Polizeiarbeit ist gerade in Zeiten terroristischer Gefahren wichtiger denn je. Der Schwerpunkt muss auf einer zielgerichteten und engmaschigen Überwachung bei konkreten Verdachtsmomenten liegen. Stattdessen soll mit der Vorratsdatenspeicherung die Nadel in einem immer größer werdenden Heuhaufen gesucht werden. Das Instrument der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist untauglich, bürgerrechtsfeindlich und bindet Kapazitäten, die an anderer Stelle dringend benötigt werden.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum „Safe-Harbor“-Abkommen hat zur direkten Folge, dass Transfers personenbezogener Daten in die USA auf Grundlage des Abkommens nicht mehr möglich sind. In seinem Urteil machte der EuGH auf gravierenden Schutzlücken aufmerksam und verwies u.a. auf eine unzureichende Begrenzung der Zugriffe von staatlichen Behörden auf Datenbestände. Europäerinnen und Europäern stünden, so das Gericht, keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Nach der Entscheidung herrschen eine insgesamt große Verunsicherung und ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch nach Rechtssicherheit. Gerade angesichts zahlreicher Unternehmen, die personenbezogene Daten bislang auf Grundlage des Abkommens in die USA übermittelt haben, aber auch hinsichtlich eines effektiven Rechtsschutzes für mehr als 500 Millionen Europäerinnen und Europäer besteht akuter Handlungsbedarf. Dennoch herrscht sowohl bei der Bundesregierung als auch der Europäischen Kommission weitgehend Ratlosigkeit. In einem Gastbeitrag für das Magazin des DIVSI plädiert Konstantin dafür, die jüngste Entscheidung als Chance zu begreifen.
Nach Bekanntwerden der designierten Nachfolge von BSI-Präsident Hange kurz vor Weihnachten haben wir scharfe Kritik an der Personalie geübt. Die Benennung von Arne Schönbohm als bisherigem Präsidenten des „Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e.V.“ wirft zahlreiche Fragen auf. Gerade angesichts der derzeitigen, massiven Vertrauenskrise in unsere digitale Infrastrukturen die Spitze einer hoch sicherheitsrelevanten Behörde mit einem Lobbyisten der IT-Wirtschaft zu besetzen, wirft ein seltsames Licht auf das Bundesinnenministerium. Arne Schönbohms bisherige beruflichen Stationen, u.a. bei EADS, aber auch im Umfeld verschiedener, durchaus fragwürdiger Firmen aus dem Bereich der digitalen Überwachungs- und Ausspähtechnologie, lassen an seiner Eignung für dieses Amt insgesamt berechtigte Zweifel aufkommen. Konstantin hat auf parlamentarischem Wege nachgehakt und verlangt Klarheit bezüglich der Personalentscheidung.
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