Die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, die Tabea, Konstantin und Renate Künast noch einmal zum hoch umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger gerade erhalten haben, zeigt, dass die Bundesregierung vollkommen strategielos agiert und mittlerweile scheinbar jedewede Handlung in Richtung angekündigter Evaluierung längst eingestellt hat.
In unregelmäßigen Abständen berichten wir in unserer Rubrik “Aus den Ländern” über Initiativen, Veranstaltungen und Debatten aus dem Bereich Innen- und Netzpolitik in den Bundesländern. Ebenso schreiben ab und an VertreterInnen aus den Ländern über aktuelle Initiativen. An dieser Stelle hat Katharina Schulze, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bayerischen Landtag und zuständig für Innenpolitik, Sport und Strategien gegen Rechtsextremismus, einen Gastbeitrag verfasst, in dem sie über die Bemühungen der grünen Landtagsfraktion, ein Transparenzgesetz in Bayern, wo es noch immer kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz gibt, einzuführen, berichtet.
Das Leistungsschutzrecht war von vornherein hochumstritten. Dass es sein formuliertes Ziel verfehlt hat, ist offensichtlich. Wie zu erwarten, hat es zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt. Der Zugang zur Informationen ist verengt und kaum ein Verlag profitiert durch finanzielle Einnahmen, geschweige denn einzelne Journalisten. Im Endeffekt nützt das vorliegende Gesetz niemanden. Die Bundesregierung kündigt seit nunmehr zwei Jahren an, das Gesetz "ergebnisoffen" evaluieren zu wollen, verweist aber gleichzeitig immer wieder darauf, dass dies heute noch nicht möglich sei. Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben Tabea, Renate Künast und Konstantin eine weitere Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
Offenheit ist der Leitwert für Innovation in Gesellschaft und Wirtschaft und nur wer offen ist, kann die Zukunft gestalten. Die Zukunft der digitalen Gesellschaft war Thema des 2. Offenen IT-Gipfels der grünen Fraktionen im Bundestag und im Berliner Abgeordnetenhaus. Rund 200 Gäste diskutierten am Vortag des Nationalen IT-Gipfels der Bundesregierung in Podiumsdiskussionen, Workshops und Vorträgen über die Bedeutung von Transparenz und Offenheit in der Netz- und Digitalpolitik. An dieser Stelle ein kurzer Rückblick samt Videos.
Der Innenausschuss im Deutschen Bundestag lädt am Montag, 30.11.2015 von 14.00 bis 16.00 Uhr zu einer öffentlichen Anhörung ein. Thema wird der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sein. Der Entwurf zielt darauf ab, eine Verbesserung der Transparenz und der Bedingungen beim Scoring (Scoring- Änderungsgesetz) durchzusetzen.
Dieses Jahr geht die netzpolitische Konferenz netz:regeln in die sechste Runde. In dem gemeinsamen Projekt von der Heinrich-Böll-Stiftung und der BITKOM dreht sich dieses Mal alles um das Thema „Digital Everything – Wie digital ist unsere Zukunft?". Die Konferenz findet am Donnerstag, 26. November 2015 von 10:00 - 15:00 Uhr in der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin statt. Diskutiert wird u.a. über Industrie und Arbeit 4.0, das Internet der Dinge, die Mensch-Maschine sowie die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung. Wie auch auf den letzten Konferenzen soll die diesjährige netz:regeln ein Austausch zwischen Vertretern aus Wissenschaft und Forschung, Zivilgesellschaft, Politik und digitaler Wirtschaft sein.
Vor einigen Tagen fand ein Fachgespräch „Digitalisierung der Finanzwirtschaft“ des Ausschusses „Digitale Agenda“ (btADA) statt. In einem vorherigen Blogbeitrag haben wir alle relevanten Informationen zum Fachgespräch zusammengefasst. So haben wir unter anderem auf einen Fragenkatalog der Fraktionen hingewiesen, der den Sachverständigen zur Beantwortung übermittelt wurde. Des Weiteren sind dort die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen zu finden, welche im Vorfeld des Fachgespräches erstellt wurden. Für alle, die es am vergangenen Mittwoch nicht in den Bundestag geschafft haben, dokumentieren wir an dieser Stelle das Video des Fachgesprächs.
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