Hass und Hetze und die Verbreitung von Fake News nehmen zu - ob am Stammtisch, auf der Straße oder im Netz. Nachdem die Bundesregierung lange gar nichts tat, legte Justizminister Heiko Maas vor wenigen Wochen in einem Hauruck-Verfahren einen Gesetzentwurf zum „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) vor, in dem er peinlicherweise schon jetzt Fehler einräumen musste. Mit Spannung erwarten wir deshalb die Einschätzungen der Sachverständigen, die zur Anhörung am kommenden Montag eingeladen wurden. Hier findet Ihr alle weiteren Infos.
Am vergangenen Donnerstag peitschte die GroKo mal wieder mehrere schwerwiegende Eingriffe in unsere Grundrechte durchs Parlament. Unter anderem stand das Gesetz zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung auf der Agenda. Die europäische Datenschutzreform ist eines der wichtigsten europäischen Projekte der letzten Jahre. Dafür haben wir Grünen und insbesondere Jan Philipp Albrecht in Brüssel gekämpft und die Verabschiedung der Verordnung ist ein klarer grüner Erfolg. Dennoch beharrt die Bundesregierung auf ihrem Credo "Die Zeit der Datensparsamkeit ist vorbei" und versucht bei der Umsetzung des europäischen Gesetzes auf nationaler Ebene nun, dieses hohe Datenschutzniveau zu verwässern. Konstantins Rede zum Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Die Bundesregierung hat einen neuen Entwurf für ein Gesetz über den Wetterdienst vorgelegt, der am kommenden Mittwoch Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss sein wird. Der Entwurf sieht auch eine Öffnung der Wetterdatenbestände zur Weiterverwendung vor. Alle weiteren Informationen findet Ihr hier.
Mit ihrem Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreiseplicht plant die Bundesregierung einen weiteren tiefgreifenden Einschnitt in die Rechte Geflüchteter. Unter anderem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zukünftig Handys und andere Datenträger der Antragstellerinnen auslesen dürfen. Verfassungsrechtlich bewegt sich die Bundesrgierung damit auf dünnem Eis. Welche Bedeutung die geplante Neuregelung für die Grund- und Menschenrechte hat und inwiefern dies eine Gefahr für den Rechtsstaat darstellt, könnt ihr in Konstantins Einschätzung erfahren.
Die europäische Datenschutzreform ist eines der wichtigsten europäischen Projekte der letzten Jahre. Sie sorgt für hohe gemeinsame Datenschutzstandards in der gesamten Europäischen Union. In so gut wie jedem Lebensbereich werden dort wichtige Datenschutz-Fragen umfassend geregelt. Die Bundesregierung versucht nun bei der Umsetzung dieses hohe Datenschutzniveau zu verwässern. Deshalb ist es umso dramatischer, dass dieses wichtige Gesetz wieder einmal im Eilverfahren durch den Bundestag gepeitscht werden sollte. Doch wir konnten einen Teilerfolg erzielen: Aufgrund unseres lautstarken Protestes wurde die Abstimmung über dieses wichtige Gesetz nun doch - wie anfangs vereinbart - auf Ende April vertagt. Alle weiteren Informationen dazu findet Ihr hier.
Der Ausschuss Digitale Agenda beschäftigte sich am 22. März 2017 in einem Fachgespräch mit Fragen rund um das immer wichtiger werdende Thema Künstliche Intelligenz. Über das Fachgespräch, die geladenen Sachverständigen, den ihnen übermittelten Fragenkatalog und Stellungnahmen hatten wir in einem Blogbeitrag im Vorfeld ausführlich berichtet. Die Anhörung wurde gestreamt. Für diejenigen, die sie nicht live verfolgen konnten, dokumentieren wir hier das Video.
Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die Richterinnen und Richter bemängelte unter anderem, dass das Gesetz weder den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, noch den notwendigen Schutz von Berufsgeheimnisträgern gewährleiste. Auch die oftmals fehlende richterliche Kontrolle wurde beanstandet. Darüber hinaus zeigte das Gericht dem Gesetzgeber weiteren Handlungsbedarf beispielsweise in Bezug auf den grenzüberschreitenden Austausch personenbezogener Daten auf. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere dieser Auflagen nicht. Zu dieser Einschätzung gelangten auch die für die heutige Anhörung des Innenausschusses zum BKA-Gesetz geladenen Sachverständigen: Eine klare Mehrheit hielt den Gesetzesentwurf für fragwürdig und übereilt.
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