Bereits heute wirkt sich die Digitalisierung grundlegend auf unser Leben und unsere Arbeitswelt aus – auf die Art, wie wir kommunizieren, wie wir uns informieren, wie wir produzieren und konsumieren. Wirtschaft und Gesellschaft durchlaufen grundlegende und richtungsweisende Veränderungen. Die Digitalisierung kann unsere Arbeitswelt positiv verändern. Nicht mehr Arbeitsort und -zeit sind entscheidend, sondern Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Das schafft neue Freiräume und birgt Chancen für eine humanere, familienfreundlichere und ökologischere Arbeitswelt. Die Digitalisierung stellt uns aber zweifellos auch vor neue Herausforderungen. Sie kann zu dauerhafter Verfügbarkeit und Mehrarbeit führen. Es ist Aufgabe der Politik, einen Rahmen zu schaffen, der es sowohl den Unternehmen, als auch den Beschäftigten ermöglicht, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Wir haben als Grüne Bundestagsfraktion deshalb im November 2016 unseren Antrag "Arbeit 4.0 - Arbeitswelt von morgen gestalten" in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag wird voraussichtlich am 17. Februar 2017 im Plenum diskutiert werden.
Wieder einmal plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Ausweitung der Videoüberwachung. Mit dem sogenannten "Videoüberwachungsverbesserunsgesetz" soll der Einsatz von Überwachungskameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert werden. Wie der Einsatz von Videokameras in privaten Räumen die öffentliche Sicherheit erhöhen soll, konnte das Bundesinnenministerium bislang nicht ausreichend begründen. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Zu der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss am 6. März 2017 möchte Konstantin Euch an dieser Stelle herzlich einladen. Alle weiteren Infos findet Ihr hier.
In der vergangenen Woche fand die vorerst letzte Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages statt. Am Montag waren Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Kanzleramtschef Peter Altmaier als Top-Verantwortliche für die Geheimdienste in der Bundesregierung als Zeugen in den Ausschuss geladen. Am Donnerstag derselben Woche wurde als letzte Zeugin Bundeskanzlerin Angela Merkel vernommen. Die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschuss hat in den vergangenen drei Jahren viele Versäumnisse und Missstände ans Tageslicht gebracht, aus denen auch zum Teil bereits Konsequenzen gezogen wurden. Uns Grünen gehen diese aber noch nicht weit genug. Als Kernfrage bleibt für uns am Ende dieses Ausschusses, wie wir sicherstellen können, dass das in Art. 10 des Grundgesetzes verbriefte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis auch in der digitalen Welt geschützt wird. Die Große Koaltion hat sich dazu entschieden, diesen Schutz nicht zuzusagen. In einem kurzen Video hat Konstantin für euch die Kernpunkte der beiden letzten Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses zusammengefasst. Ihr könnt das Video hier nachschauen.
Am vergangenen Freitag fand die erste Beratung des Bundestags über den Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung des BKA-Gesetzes statt. Das im Jahr 2008 aller Bedenken zum Trotz verabschiedete Gesetz wurde im April 2016 vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Entwurf des Bundeskabinetts zur Novellierung des BKA-Gesetzes erfüllt nun gleich mehrere der Auflagen, die das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber gemacht hat, nicht. Statt die gezielte Polizeiarbeit bei konkretem Verdacht mit rechtmäßigen Mitteln zu stärken, weitet die Bundesregierung erneut Massenüberwachungsmaßnahmen aus. Die Möglichkeit der präventiven Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Im Bereich der IT-Datenhaltung nimmt die Bundesregierung einen grundlegenden Paradigmenwechsle vor. Datensätze sollen übergreifend miteinander vernetzt werden. Der zentrale Grundsatz der Zweckbindung ist somit bewusst ausgehebelt. Konstantins Rede zum BKA-Gesetz könnt Ihr hier nachschauen.
Die Entwicklung autonomer Fahrzeuge schreitet stetig voran. Schon in wenigen Jahren soll das selbstfahrende und vernetzte Auto Alltag sein. Hierbei stellen sich wichtige Fragen zum Schutz der Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Schon heute verfügen moderne Fahrzeuge über bis zu 80 digitale Steuergeräte, sowie über eine Anzahl von bis zu hundert verschiedenen Sensoren, die auch personenbeziehbare Daten und Informationen erheben, verarbeiten und nutzen. Die digitalen Steuergeräte und Sensoren generieren – oftmals intransparent für den Fahrzeughalter – selbsttätig große Menge von Daten und Informationen zur Umgebung, zur Fahrweise, aber auch direkt zum Zustand der Fahrenden. So kann beispielsweise die Atemluft kontrolliert, der Herz- oder Pupillenschlag überwacht oder der psychische Zustand per Sprachanalyse ausgewertet werden. Gemeinsam mit unserer Vorsitzenden des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Renate Künast, und unserem verkehrspolitischen Sprecher Stefan Kühn haben wir die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage erneut gefragt, wie sie Datensouveränität und Verbraucherschutz bei der Entwicklung eines Rechtsrahmens für das automatisierte Fahren sicherstellen will. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor.
Am 19. Dezember 2016 starben elf Besucher des Weihnachtsmarktes auf dem Berliner Breitscheidplatz durch einen furchtbaren terroristischen Anschlag. Haupttatverdächtiger ist der 24-jährige Tunesier Anis Amri, der zunächst fliehen konnte, jedoch in der Nacht auf den 23. Dezember 2016 von der italienischen Polizei bei einer Routinekontrolle erschossen wurde, nachdem er selbst auf die Polizisten geschossen hatte. Die Bundesregierung bleibt auch mehrere Wochen nach dem Anschlag trotz wiederholter Zusicherungen eine vollständige Aufklärung und Information des Parlaments und der Öffentlichkeit schuldig. Eine solche ist jedoch unabdingbar, denn es folgen aus dem Anschlag erneut wichtige Fragen zur Sicherheitsarchitektur in Deutschland und zur Verantwortung insbesondere auch von Bundesbehörden für mögliche Fehler bei der Behandlung des Falles Anis Amri und bezüglich der im Vorfeld der Tat zu Tage getretenen sicherheitspolitischen Defizite. Die Frage nach der Aufklärung im Fall Amri war gestern Thema einer Aktuellen Stunde im Plenum des Bundestages. Hier könnt Ihr Konstantins Rede nachschauen.
Das Thema Social Bots ist spätestens seit der vergangenen US-Wahl Gegenstand der politischen Diskussion. Social Bots, auch "Meinungsroboter“ genannt, sind automatisierte Programme, die sich als Menschen ausgeben und beispielsweise bei Twitter Nachrichten absetzen. In einem öffentlichen Fachgespräch am 26. Januar 2017 von 14:30 - 17:00 im Paul-Löbe-Haus sollen die ersten Zwischenergebnisse der Studie vorgestellt und diskutiert werden. Wir möchten Euch herzlich einladen, an dieser Diskussion teilzunehmen!
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