Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines seit Monaten in der Diskussion befindlichen IT-Sicherheitsgesetzes beschlossen. Der Entwurf wird den vor uns liegenden Herausforderungen bezüglich des Schutzes der wichtigsten Infrastruktur unserer Zeit nicht gerecht. Klar ist doch: Die Sicherheit digitaler Infrastrukturen ist massiv gefährdet. Das hat nicht zuletzt der durch Edward Snowden aufgedeckte Überwachungsskandal gezeigt. Ein umfassender und effektiver Schutz vor Ausspähung und einer Erosion der Privatsphäre ist daher eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Dennoch ist der Entwurf alles in allem bestenfalls Stückwerk. Insgesamt wird er keinen essentiellen Beitrag für mehr IT-Sicherheit leisten.
Die heutige Anordnung des Generalbundesanwalts, die Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat von 1980 wieder aufzunehmen, haben Konstantin und Hans-Christian Ströbele, Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium, ausdrücklich begrüßt. Die Wiederaufnahme der Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt war überfällig. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Wissen um die Verbindungen des Attentäters zu mehreren rechtsextremistischen Gruppierungen war schon vor den Erkenntnissen der NSU-Mordserie nicht nachvollziehbar.
Gestern fand die erste Debatte zu dem gemeinsamen Gesetzentwurf von Linken und Grünen zu einem Aufhebungsgesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage statt. Damit wollen wir das nachweislich sinnlose Leistungsschutzrecht wieder rückgängig machen. Die Debatte ging leider aufgrund der Fülle der Tagesordnung zu Protokoll. Hier könnt Ihr die Rede von Tabea Rößner für die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN dazu lesen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Ausschüsse. Bei der abschließenden Lesung versprechen wir aber, dass diese Debatte definitiv nicht zu Protokoll gehen wird, auch wenn wir dafür tief in der Nacht reden müssen.
Die Bundesregierung will das Prinzip der Netzneutralität aufgeben und künftig sogenannte „Spezialdienste“ zulassen. Die Netzneutralität ist seit Jahren bedroht. Statt sie endlich gesetzlich abzusichern, hat sich die schwarz-rote Bundesregierung nun offenbar entschlossen, die Netzneutralität zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu opfern. Das ist bitter. Die Netzneutralität war und ist Garant für die Innovationskraft des Netzes. Wir fordern die Bundesregierung auf, von ihren unausgegorenen Plänen umgehend Abstand zu nehmen.
Die gestrige, denkwürdige Anhörung des Ausschusses "Digitale Agenda" zu den geplanten Reformen des Urheberrechts auf deutscher und europäischer Ebene sowie zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage war eine einzige, zweistündige Ohrfeige für die seit Jahren in diesem Bereich untätigen Bundesregierungen unter Angela Merkel. Auch durch die Regierungsbeteiligung der SPD, die in den letzten Jahren, zum Beispiel im Rahmen der Arbeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, die sich in einer eigens eingerichteten Projektgruppe intensiv mit allen urheberrechtlichen Fragen beschäftigt und zahlreiche Handlungsempfehlungen vorgelegt hat, selbst immer wieder weitreichende Reformen angemahnt hatte, scheint sich hieran leider nichts zu ändern. Die Geduld derjenigen, die seit Jahren Reformen anmahnen, scheint zusehends zu schwinden. An dieser Stelle dokumentieren wir, für alle, die selbst nicht live dabei sein konnten, das Video der gestrigen Anhörung.
Der 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum internationalen Überwachungsskandal („NSA-UA“) hört am heutigen Tag ab 10 Uhr in zunächst öffentlicher Sitzung zwei weitere hochspannende Zeugen. Der erste Zeuge Herr L. war BND-Projektleiter für das Projekt „Eikonal“, den umstrittenen Datenabgriff des BND an Glasfaserkabeln in Frankfurt/Main zur Weiterleitung an den US-Partnerdienst NSA. Als zweiten Zeugen wird der Ausschuss Kai-Uwe Ricke vernehmen. Kai-Uwe Ricke war Chef der Deutschen Telekom von 2002 bis Ende 2006. Die Vorgänge um das umstrittene Projekt Eikonal fielen in diesen Zeitraum.
Neben einer Anhörung des Ausschusses „Digitale Agenda“ zur Urheberrechtsreformen auf deutscher und europäischer Ebene sowie dem Leistungsschutzrecht, die am Mittwoch stattfinden […]
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