Nach der Reform ist vor der Reform: Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird nun in Kürze in Kraft treten, und schon stehen die Nachfolgeprojekte an. Die sogenannte "e-Privacy"-Richtlinie 2002/58, die den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation als "lex specialis" regelt und 2009 zum letzten Mal novelliert wurde, soll an die allgemeinen Regeln der neuen Grundverordnung angepasst werden. Um diese Diskussion bereits in einer frühen Phase mitzugestalten, laden die Grünen im Europäischen Parlament am Mittwoch, 6. April 2016, zu einer Anhörung nach Brüssel ein.
Der Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch, 24. Februar 2016, eine öffentliche Anhörung zur „EU-Datenschutzgrundverordnung“ durchgeführt. Wir hatten im Vorfeld über die Anhörung, die geladenen Sachverständigen, den von den Fraktionen übermittelten Fragenkatalog und die Stellungnahmen der Experten berichtet. An dieser Stelle dokumentieren wir für all diejenigen, die die Anhörung nicht live im Stream verfolgen konnten, die Videoaufzeichnung.
Am 7. und 8. März 2018 veranstaltet die Bundeszentrale für politische Bildung eine sehr interessante Konferenz mit dem Titel "Big Data und informationelle Selbstbestimmung – Eine Herausforderung für die politische Bildung" in Bonn. Im Vorfeld der Konferenz, die im Rahmen der neuen Veranstaltungsreihe "Bonner Gespräche zur politischen Bildung" stattfindet, hat die Bundeszentrale eine Informationsseite eingerichtet. Bereits vor der Tagung wurden die Referenten gebeten, Thesenpapiere zu ihren Workshops einzureichen. Auf der Seite findet Ihr zudem Grundlagentexte, Interviews mit verschiedenen Experten und Hinweise auf Publikationen der bpb zum Themenkomplex Big Data & Co. An dieser Stelle dokumentieren wir den Beitrag, den Malte und Konstantin gemeinsam eingereicht haben.
Im Februar 2016 gab die Europäische Kommission bekannt, dass sie sich mit der amerikanischen Regierung auf eine Nachfolgeregelung zu Safe harbor geeinigt hat: das EU-US Privacy Shield. Erste Texte liegen jetzt vor. Ich habe mit Max Schrems, dem österreichischen Datenschutzaktivist und Gründer von europe-v-facebook.org., darüber gesprochen.
Anlässlich der heutigen Eröffnung eines Verfahrens wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch gegen Facebook durch das Bundeskartellamt haben Konstantin und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der grünen Bundestagsfraktion, die bisherige Haltung der Bundesregierung bezüglich der Regulierung marktmächtiger Unternehmen kritisiert. Die Bundesregierung duckt sich seit Jahren weg. Eine gesetzliche Regulierung hat sie stets abgelehnt. Stattdessen hat sie allein auf Selbstregulierung gesetzt und den Anbietern so signalisiert, dass sie nichts zu befürchten haben. Die Entscheidung des Bundeskartellamts zeigt auch, dass wir für das Internet neue, moderne Wettbewerbsregeln brauchen. Die immer größere Sammlung von Daten durch bestimmte Unternehmen darf nicht erst bei Missbrauchsverfahren eine Rolle spielen. Sie muss auch bei der Analyse von Marktmacht berücksichtigt werden und in die Fusionskontrolle einfließen. Vorschläge hierzu haben wir als grüne Bundestagsfraktion unterbreitet.
Gestern debattierte der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins Rede, in der er die Regierungsfraktionen aufgefordert hat, noch Änderungen am Entwurf vorzunehmen, so dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt. Als grüne Bundestagsfraktion werden wir das weitere parlamentarische Verfahren intensiv begleiten.
Wir sind immer, sofern es irgendwie machbar ist, bemüht, möglichst umfassend über die wichtigsten netzpolitischen Baustellen im Parlament zu berichten. […]
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