Eine kohärente Digitalstrategie der Bundesregierung fehlt noch immer. Was das für unsere digitale Infrastruktur und Cybersicherheit in Deutschland und Europa […]
Das Europäische Parlament hat heute die Datenschutzreform angenommen. Das ist der letzte Schritt der bahnbrechenden Reform des EU-Datenschutzes. Das Gesetz schafft erstmalig einen EU-Datenschutz auf höchstem Niveau und ersetzt den ausgedienten Flickenteppich 28 unterschiedlicher Datenschutzregelungen in den Mitgliedstaaten. Das ist ein großer Schritt für die Grundrechte, für den Verbraucherschutz und einen fairen Wettbewerb. Die neuen Datenschutzregeln machen die EU fit für das digitale Zeitalter.
Nachdem vor Kurzem erneut und diesmal gleich in einem wissenschaftlichen Gutachten bestätigt wurde, dass nahezu alle US-Behörden freien Zugriff auf die bei US-Unternehmen gelagerten Cloud-Daten haben, habe ich die Bundesregierung im Rahmen der mündlichen Fragestunde des Bundestages hierzu befragt. Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich: CDU/CSU und FDP tricksen, um den Datenschutz weiter auszuhöhlen. Bei Ihnen sind unsere Bürgerrechte in mehr als schlechten Händen.
Mit meiner österreichischen Kollegin Eva Lichteberger diskutieren wir über die Neuregelung des EU-Datenschutzes.
Gerade hat Jan Philipp als Berichterstatter des Europäischen Parlaments seine Verbesserungsvorschläge für den Reformentwurf der EU-Kommission zum europäischen Datenschutz vorgelgt. Jan Philipp und wir berichten auf gruen-digital immer wieder tagesaktuell über den Stand des Reformvorhabens. Konstantun und Malte haben die Verbessserungsvorschläge von Jan, wie zuvor der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, ausdrücklich begrüßt und die Bundesregierung für ihre Haltung krisitiert.
Seit langem berichten wir über die Reform des Datenschutzes auf europäischer Ebene und die Position der Bundesregierung. Auch Jan Philipp, der das Reformprojekt als Berichterstatter auf europäischer Ebene betreut, berichtet an dieser Stelle regelmässig über den jeweiligen Stand der Verhandlungen. Der Bundestag hat bereits am 8. November 2012 über die Verordnung debattiert. Am gestrigen Donnerstag debattierte der Bundestag erneut über das Reformvorhaben. An dieser Stelle dokumentieren wir Konstantins gestrige Rede und freuen uns über Kommentare und Anregungen.
Vor Kurzem veröffentlichte der Ministerrat ein Papier zum Stand der derzeitigen Verhandlungen in Sachen EU-Datenschutzreform (pdf) aus dem auch das Verhalten der Bundesregierung ersichtlich wird. Die Bundesregierung arbeitet gezielt am Rückbau des Datenschutzes auf EU-Ebene. Offenbar will der Ministerrat Bundesinnenminister Friedrichs Vorschlag folgen, den Erlaubnisgrundsatz zu streichen. Dies darf nicht geschehen. Es gibt im Zeitalter des Internets keine risikofreien Bagatelldatenverarbeitungen. Ohne diesen Schutzansatz werden sich die Rechte der Bürgerinnen und Bürger erheblich verschlechtern.
Archive