Die Pläne von Bundesfinanzminister Schäuble, den Bargeldverkehr oberhalb einer bestimmten Grenze von 5000 Euro abzuschaffen, überzeugen nicht. Sie sind nicht geeignet, einen wesentlichen Beitrag gegen Korruption, Steuerbetrug und Geldwäsche zu erzielen, noch weniger gegen Terrorismus. Vielmehr steht der Verdacht im Raum, dass hier eine verdeckte Wirtschaftspolitik zugunsten der Banken und Dienstleister digitaler Dienstleistungen und des bargeldlosen Verkehrs gemacht wird - zu Lasten der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Richtung ist klar.
Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wird am Montag, dem 22. Februar 2016, von 13:00 bis 17:00 Uhr eine öffentliche Anhörung zur Rolle der Bundeswehr im Cyberrraum durchführen. Im Zuge der Anhörung werden verfassungs-, völker- und sonstige nationale und internationale rechtliche Fragen sowie ethische Aspekte im Zusammenhang mit Cyberwarfare und die hieraus erwachsenden Herausforderungen und Aufgaben für die Bundeswehr erörtert. An dieser Stelle informieren wir über die Anhörung, die geladenen Sachverständigen und die Anmeldemodalitäten.
Vor zwei Tagen hatten wir noch gewarnt, dass es ein einfaches "Weiter so" nicht geben dürfe. Angesichts der gestern bekannt gegebenen Einigung zwischen der EU-Kommission und den USA über ein „Safe Harbor“-Nachfolgeabkommen hat Konstantin schwere Bedenken, dass die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eingehalten werden. Die präsentierte Verhandlungslösung ist eine reine Mogelpackung. Das Ziel, den Grundrechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger effektiv zu erhöhen, wird phänomenal verfehlt. Auch die Rechtssicherheit für Unternehmen rückt in weite Ferne. Die Vorgaben des EuGH werden absehbar nicht erfüllt. Wir brauchen tatsächliche, materielle gesetzliche Änderungen, keine bloße Ankündigungsrhetorik. Wir fordern die Bundesregierung noch einmal auf, ihrer Verantwortung für den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Bürgerinnen und Bürger endlich gerecht zu werden.
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