Zur Stärkung der Zusammenarbeit amerikanischer und deutscher Behörden im „Kampf gegen den Terror“ unterzeichneten Innenminister Thomas de Maizière und die amerikanische Justizministerin Loretta Lynch im Mai dieses Jahres ein sogenanntes Memorandum of Unterstanding (MoU). Ziel des Abkommens ist der Austausch von Informationen über „Gefährder“ zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Federal Bureau of Investigation (FBI). Die Kontaktstelle des BKA ist das „Terrorist Screening Centre“ (TSC), das auch von Geheimdiensten aus Drittstaaten mit Daten beliefert wird.
Während wir das Anliegen der Bundesregierung, einen verbesserten internationalen Datenaustausch über mögliche „Gefährder“ zu erreichen, grundsätzlich unterstützen, lässt die Informationspolitik der Regierung viele Fragen zum weitgehend geheim gehaltenen Verfahren des Austauschs offen. Kritisiert haben wir wiederholt, dass ganze Bereiche geheimdienstlicher Tätigkeit durch bloße Abkommen auf Verwaltungsebene der Parlamentarischen Kontrolle entzogen werden sollen. Dieses Vorgehen ist eine weitere Missachtung des Parlamentes, die sich die Opposition im Bundestag nicht gefallen lassen wird. Vor diesem Hintergrund haben wir Anfang des Monats eine Kleine Anfrage zu dem Thema an die Bundesregierung gestellt. Über die Antwort berichtete bereits netzpolitik.org.
Wie die Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage eindrücklich zeigen, wählte die Große Koalition wieder einmal den Weg des bewussten Ausschlusses des Parlaments. Da es sich bei einem MoU um eine „politische Absprache“ und nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag handele, habe man keine Verpflichtung Details über das Verfahren an die Abgeordneten weiterzugeben, so die aus unserer Sicht wenig überzeugende Argumentation der Bundesregierung:
„Bei dem Memorandum of Understanding (MoU) handelt es sich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, sondern um eine rein politische Absprache, die vollständig unter dem Vorbehalt des innerstaatlich anwendbaren Rechts steht. Eine Beteiligung des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) war daher verfassungsrechtlich nicht erforderlich. Die US-Seite hat darum gebeten, die Absprache vertraulich zu behandeln.“
Mit der gleichen Argumentation werden bis heute wichtige Informationen über die Zusammenarbeit deutscher und US-amerikanischer Geheimdienste, deren Grundlagen 2002 in einem Memorandum of Agreement festgehalten wurden, vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Die bis heute trotz intensiver Aufklärungsarbeit des Parlaments somit zumindest in Teilen für die Öffentlichkeit unklare Dimension geheimdienstlicher Kommunikationsüberwachung westlicher Geheimdienste und der deutschen Beteiligung hieran untersuchen wir im weiterhin andauernden NSA/BND-Untersuchungsausschuss.
An dieser Stelle dokumentieren wir die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage (pdf).
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