Zur Stärkung der Zusammenarbeit US-amerikanischer und deutscher Behörden im "Kampf gegen den Terror" unterzeichneten Innenminister de Maizière und die amerikanische Justizministerin Lynch im Mai dieses Jahres ein sog. Memorandum of Unterstanding. Ziel des Abkommens ist der Austausch von Informationen über "Gefährder" zwischen dem BKA und dem FBI, um deren Reiserouten nachvollziehen zu können. Während wir das Anliegen der Bundesregierung, einen verbesserten internationalen Datenaustausch über mögliche Gefährder zu erreichen, grundsätzlich unterstützen, lässt die Informationspolitik der Regierung viele Fragen zum weitgehend geheim gehaltenen Verfahren des Austauschs offen. Deshalb haben wir eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wie die Antwort der Bundesregierung zeigt, wählte die Bundesregierung wieder einmal bewusst den Weg des Ausschlusses des Parlaments.
Firmen können sich seit dem heutigen Montag nicht mehr auf das transatlantische Datenabkommen "Safe Harbor" berufen - aber ein Ersatz fehlt noch immer. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) glich einem Paukenschlag. Es war eine schallende Ohrfeige - sowohl für die Kommission als auch die Bundesregierung. Und es war absehbar. Viel zu lang haben Kommission und Bundesregierung die Augen vor dem offensichtlichen Problem verschlossen. Erneut musste erst ein höchstrichterliches Urteil die Grundrechte von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern stärken. Wir brauchen endlich weitreichende, auch gesetzliche Einschnitte der geheimdienstlichen Massenüberwachung, eine verbesserte parlamentarische Kontrolle und effektive Grundrechtsschutzmechanismen – auch und gerade auf internationaler Ebene. Die Bundesregierung muss ihr ganzes politisches Gewicht nutzen. Ein einfaches "Weiter so" kann und darf es nicht geben.
Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum „Safe Harbor“-Abkommen gleicht einem Paukenschlag. Der Gerichtshof hat unmissverständlich klar gemacht, dass die USA, wie bis heute von Europäischer Kommission und Bundesregierung behauptet, eben kein sicherer Hafen für unsere Daten ist. Das Urteil ist die erste gravierende Konsequenz, die aus der Massenüberwachung der NSA, auf die uns Edward Snowden aufmerksam gemacht hat, gezogen wird. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige sowohl für die Europäische Kommission als auch die Bundesregierung. Die bisherige Datenaustauschpraxis ganzer Wirtschaftszweige steht offen in Frage. Die Verunsicherung ist groß. All dies war absehbar.
Heute hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine Stellungnahme zum „Safe Harbour“-Abkommen vorgestellt. Die Stellungnahme ist erfreulich klar. Wir hoffen, dass das Gericht dem Plädoyer folgt. Schon heute ist klar: Das Abkommen kann in seiner jetzigen Form keinen Bestand haben. Es zeichnet sich ab, dass der EuGH der Kommission in Kürze erneut die rote Karte zeigen könnte. Dies wäre ein weiteres starkes Signal des Gerichts für den Schutz der Grundrechte von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern. Das Abkommen muss nun umgehend aufgehoben werden. Hierfür muss sich die Bundesregierung endlich mit Hochdruck in Brüssel einsetzen.
Jan hat einen Gastbeitrag für die gestrige Printausgabe des Hamburger Abendblatt über die Pläne für eine enge Zusammenarbeit von Polizei und Justiz bei grenzüberschreitenden Strafsachen innerhalb der EU geschrieben. Wir dokumentieren Jans Beitrag auch hier noch einmal.
Derzeit wird auf europäischer und deutscher Ebene intensiv über die Reform des überholten EU-Datenschutzrahmens diskutiert. Ziel der Bemühungen ist die Schaffung effektiver und durchsetzungsfähiger Datenschutzregelungen in der EU. Diese, so das Ziel der Reformbemühungen, sollen im Stande sein, eine adäquate Antwort auf die Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes, die im Zuge des digitalen Wandels entstanden sind, zu geben. Am Montag, dem 22. Oktober 2012 wird sich der Innenausschuss des Bundestages in zwei Anhörungen (Tagesordnungen) mit der derzeitigen EU-Datenschutzreform beschäftigen. Gegenstand der Anhörungen ist neben den Vorschlägen der Europäischen Kommission auch ein von uns Grünen hierzu eingebrachter Antrag, in dem wir die Bundesregierung auffordern, sich endlich für einen hohes europäisches Datenschutzniveau zu engagieren.
Heute hat der Innenministerrat der EU in Brüssel das neu verhandelte Passagierdatenabkommen der EU mit Australien angenommen. Das neue Abkommen zur Weitergabe von PNR-Fluggastdaten von EU-Bürgern an Australien verstößt gegen das europäische Datenschutzrecht und grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien in Europa. Mehrfach haben Verfassungsgerichte von EU-Staaten sowie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg die anlasslose Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten für grundrechtswidrig erklärt.
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