Es ist nicht ganz klar, ob der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sich bloß missverständlich geäußert hat oder ob er bewusst missverstanden werden wollte. Fakt ist: Ausgehend von einem Interview mit Jens Spahn wird über das Aus für die der elektronischen Gesundheitskarte spekuliert. Angesichts von inzwischen fast 1,7 Mrd. Euro Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung und einem bislang kaum sichtbaren Nutzen ist dies zumindest verständlich.

Ziel ist die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen

Doch gemach. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) steht stellvertretend für ein größeres Projekt, nämlich die seit langem geplante flächendeckende Vernetzung des Gesundheitswesens. Damit werden alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und später weitere Leistungserbringer an ein sicheres Netz angeschlossen. Über dieses auch Telematikinfrastruktur genannte Netz können Informationen verschlüsselt und somit sicher übertragen werden. Wer immer auf dieses Netz zugreifen will, muss sich mittels der eGK oder mit einem sogenannten elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) authentifizieren.

Vernetzung nimmt endlich Fahrt auf

Die eGK gilt auch als gänzlich analoger Versicherungsnachweis. Das Aus wäre vor diesem Hintergrund mithin nicht nur unsinnig, es käme überdies zu einem mehr als ungünstigen Zeitpunkt. Denn das Projekt Telematik hat endlich Fahrt aufgenommen. Seit Anfang 2018 werden die etwa 160.000 Arztpraxen und 2.000 Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen („Online-Rollout“). Dazu erhalten sie sogenannte Konnektoren. Das sind mit Routern vergleichbare Geräte, die die Verbindung ins sichere Netz aufbauen und einige Anwendungen beherbergen. Inzwischen wurden bereits etwa 18.000 Praxen angeschlossen. Gesetzlich ist vorgesehen, dass der Prozess Ende 2018 abgeschlossen wird. Da aber bislang nur ein einziger Anbieter existiert und die Ärzte sich nur zögerlich anschließen lassen, wird dies wohl länger dauern. Die Kosten hierfür tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Die erste nutzbare Anwendung ist der Online-Abgleich der so genannten Versichertenstammdaten. Steckt ein gesetzlich Versicherter seine eGK in das Kartenterminal beim Arzt oder Krankenhaus, wird online die Gültigkeit der Karte und der darauf gespeicherten persönlichen Daten geprüft. Ist der Versicherte umgezogen, werden die neuen Adressdaten auf der Karte gespeichert. Das spart den gesetzlichen Krankenversicherungen einige Millionen Euro, weil keine neuen Karten verschickt werden müssen und gestohlene Karten nicht mehr benutzt werden können. Ab etwa 2019 sollen auf freiwilliger Basis auch Notfalldaten, Medikationsdaten und persönliche Erklärungen (z.B. zur Organspende) auf der Karte gespeichert werden können. Zu einem späteren Zeitpunkt soll die Karte auch den Zugriff auf eine elektronische Patientenakte ermöglichen. Deren Daten werden aber nicht auf der Karte gespeichert.

Neue Entwicklungen und Herausforderungen

Die ersten gesetzlichen Grundlagen für die Einführung der eGK und der Telematik wurden bereits Anfang der 2003 geschaffen. Seither hat sich jedoch Einiges getan. Für viele Menschen ist ein Smartphone zum ständigen Begleiter im Alltag geworden. Auch stehen der Datenschutz und das Recht der informationellen Selbstbestimmung im Zeitalter der digitalen Vernetzung vor völlig neuen Herausforderungen. Demgegenüber muten manche Pläne für die Telematik gerade vorsintflutlich an: Versicherte sollen mit ihrer eGK nur dann Behandlungsdaten oder Diagnosen lesen können, wenn zugleich auch der Arzt seinen elektronischen Heilberufeausweis in das Kartenterminal in der Arztpraxis steckt. Mit der durch die GroKo immer wieder in Sonntagsreden beschworenen digitalen Souveränität hat das nichts zu tun. Eher mit Paternalismus. Wir fordern daher schon lange, dass dieses Zwei-Schlüssel Prinzip aufgegeben wird. Außerdem ist der Zugriff über mobile Geräte bislang nicht möglich. Wir wollen, dass neue eGKs mit der kontaktlosen NFC-Technik ausgestattet werden, so dass Versicherte auch mit ihrem Smartphone auf Daten zugreifen können.

Spahn will Kollision mit mühsamer Realität vermeiden

Doch zurück zu Jens Spahn. Er hat in dem für Wirbel sorgenden Interview schlichtweg die oben genannten und seit längerem bekannten Unzulänglichkeiten benannt und Änderungen zugesagt. Doch für einen Minister, der sich als wichtiges Projekt die Digitalisierung im Gesundheitswesen auf die Fahnen geschrieben hat, genügte dies offenbar nicht. Flugtaxis oder irgendeine andere mehr oder weniger sinnvolle Vision mussten her. Denn damit erreicht man die nötige Flughöhe, um Kollisionen mit der mühsamen Realität zu vermeiden. So schlug Spahn vor, die Versicherten sollten mittels des elektronischen Personalausweises auch über das so genannte „Bürgerportal“ des Bundes auf ihre Daten zugreifen können. Doch das Bürgerportal gibt es bislang nicht. Und der elektronische Personalausweis ist aus vielerlei Gründen als Ersatz für die eGK überhaupt nicht geeignet. Ihm fehlt unter anderem auch die notwendige Funktion, um zum Beispiel die Notfalldaten zu speichern.

Ablenken vom Fehlen einer konsistenten Strategie für die Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit dem Gerede über die eGK, den elektronischen Personalausweis und das Bürgerportal hat Spahn zumindest eines geschafft: Über die grundlegenden Defizite wird nicht geredet. Zum Beispiel fehlt der Bundesregierung nach wie vor eine konsistente Strategie für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Kaum ein Baustein passt so richtig zum anderen: Die Telemedizin beispielsweise möchte man fördern, doch das Online-Rezept, mit dem Patienten in bestimmten Fällen auch ohne vorherigen Arztbesuch online ein Medikamentenrezept bekämen, wurde durch die Groko verboten. Und beim Breitbandanschluss von Arztpraxen und Krankenhäusern sieht es auch nicht gut aus.

Vorschläge für Digitalisierungsstrategie liegen seit langem vor

Zugleich plant die Bundesregierung, Internetapotheken zu verbieten, obwohl das vielen Patienten gerade in ländlichen Räumen oder mit chronischen Erkrankungen schaden würde. Für den sicheren Informationsaustausch müssen Standards (Interoperabilität) genutzt werden, damit keine Insellösungen entstehen und keine wichtigen Informationen verloren gehen. Doch die Bundesregierung tut bislang sehr wenig, um die Interoperabilität auf der Grundlage bereits vorhandener internationaler Standards sicherzustellen. Jens Spahn täte gut daran, sich selbst beim Wort zu nehmen und für die Vorlage einer konsistenten Strategie der Bundesregierung für die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu sorgen. Wie eine solche aussehen könnte, haben wir mit einigen Kolleginnen und Kollegen in einem gemeinsamen Autorinnenpapier (pdf) vor einiger Zeit bereits skizziert.

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