Nach dem offenen Brief der Verbände, die sich im vergangenen Dezember über die zum Teil absurd kurzen Rückmeldefristen für die Verbändebeteiligung beschwert haben, ist sich die Bundesregierung offenbar keiner Schuld bewusst. In ihrer Antwort auf unsere kleinen Anfrage zum Thema erklärt sie, die kurzen Fristsetzungen seien „Ausnahmefälle“ und „der Eilbedürftigkeit der Gesetzgebungsvorhaben geschuldet“. Das ist eine hanebüchene Ausrede: Zum einen ist es kein Ausnahmefall, weil derartige Beschwerden der Verbände über extrem kurzfristige Fristsetzungen regelmäßig immer wieder vorgebracht werden, zum Beispiel bereits 2017 und 2019. Zum anderen hatten die betroffenen Gesetzesvorhaben zur TKG-Novelle und dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 beide einen außerordentlich langen Vorlauf. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hat die Bundesregierung jahrelang angekündigt und trotz unserer stetigen Mahnungen immer wieder verzögert. Auch die TKG-Novelle hätte deutlich früher ins Verfahren gebracht werden können, aber die Ressorts konnten sich über Monate hinweg nicht über die Vertragslaufzeiten einigen. Die plötzliche Eile bei den Gesetzgebungsverfahren ist also komplett selbst verschuldet und der entstandene Zeitdruck unfairerweise an die Verbände weitergegeben worden.
Die Bundesregierung kann somit einfach nicht die Diskrepanz auflösen zwischen ihrem gebetsmühlenartig immer wieder formulierten Anspruch an sich selbst für höhere Transparenz und bessere Beteiligungsmöglichkeiten in Gesetzgebungsverfahren und der Realität, in der es Verbänden fast unmöglich ist, mit ehrenamtlichen Ressourcen innerhalb von beispielsweise 28 Stunden umfangreiche und komplexe Gesetzesvorhaben zu bewerten und zu kommentieren. Die schönen Selbstverpflichtungen der Bundesregierung sind vor diesem Hintergrund nicht mehr als potemkinsche Dörfer und am Ende ein Armutszeugnis für unsere Demokratie.
Auch die Ankündigung der Bundesregierung für bessere zukünftige digitale Beteiligungsprozesse wirkt wie ein trauriger Scherz, denn die Pläne für eine „einheitliche IT-Lösung, über die eine Online-Beteiligung erfolgen kann“ klingen zwar gut, allerdings soll die Entscheidungsvorlage hierfür erst ab 2023 erstellt werden. Das ist wieder einmal emblematisch für die Ambitionslosigkeit der Bundesregierung und den Stellenwert der zivilgesellschaftlichen (Verbände-)Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren ganz unten auf ihrer Prioritätenliste. Kein Wunder, dass Deutschland so weiter ein digitales Entwicklungsland bleibt.
Die Antwort auf unsere kleine Anfrage „Beteiligung von Zivilgesellschaft und Verbänden im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren“ an die Bundesregierung findet Ihr hier in voller Länge.
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