Ferhat Unvar, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun und Fatih Saraçoğlu wurden bei dem rechtsterroristischen und rassistischen Anschlag am 19. Februar 2020 im hessischen Hanau ermordet. Mehrere weitere Menschen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.

Trotz aller Aufklärungsversprechen gibt es bis heute, über 14 Monate nach dem schrecklichen Anschlag, immer noch Aufklärungslücken, zentrale ungeklärte Frage und Ungereimtheiten. Ein Zustand, der nicht hinnehmbar ist und zu weiterer gesellschaftlicher Verunsicherung führt. Vor allem für die Opfer und Hinterbliebenen ist dieser Zustand unzumutbar. Sie verdienen einen respektvollen Umgang und Antworten auf ihre zahlreichen, längst überfälligen Fragen. Hier muss der Rechtsstaat, der klar in der Verantwortung ist, endlich handlungsfähig werden und liefern.

Die fehlenden Antworten sind auch sicherheitspolitisch hochgradig gefährlich. Bei der Aufklärung von Defiziten und Versäumnissen der Sicherheitsbehörden geht es immer auch darum, aus den Versäumnissen zu lernen und dringend notwendige politische Schlüsse und Konsequenzen zu ziehen. Nur so kann den akuten Gefahren effektiv begegnet und damit künftig weitere Taten verhindert werden.

Daher haben wir in der grünen Bundestagsfraktion zum Stand der Ermittlungen, den bisherigen Erkenntnissen und gezogenen Konsequenzen zum rassistischen und rechtsterroristischen Anschlag in Hanau bereits im vergangenen Jahr eine Kleine Anfrage (vgl. BT-Drs.19/19678) gestellt. Die Bundesregierung gab zu vielen unserer Fragen keine inhaltlichen Antworten, wobei sie sich unter anderem auf den damaligen Stand der Ermittlungen berief. Das halten wir nicht für ausreichend. Daher haben wir nun erneut die Bundesregierung nach dem aktuellen Erkenntnisstand und den gezogenen Konsequenzen befragt (vgl. BT-Drs.19/28278). Doch auch diese von Lückenhaftigkeit und Ausweichversuchen geprägten Antworten geben Anlass zur Sorge und sind insbesondere angesichts der Länge der seit dem schrecklichen Anschlag vergangenen Zeit absolut unzureichend. Es fehlt weiterhin an dem notwendigen bedingungslosen Wille, sämtliche Defizite bei der Aufklärung und sicherheitspolitische Schwachstellen aufzudecken und künftig abzustellen.

Deutliche Analysedefizite bei Radikalisierungsprozessen

Insgesamt ist die Lernkurve bei den Sicherheitsbehörden im Bereich der Analyse von Rechtsextremismus erschreckend flach. Beispielsweise wird die im „Manifest“ des mutmaßlichen Täters offen dargelegte Verachtung von Frauen, die eindeutige Bezüge zur Incel-Bewegung aufweist, nicht als solche erkannt. Antifeminismus und Frauenhass müssen von den Sicherheitsbehörden endlich ernst genommen werden, insbesondere mit Blick auf verbesserte Analysen und Präventionsstrategien. Die Täter von Utoya, Halle und Hanau vereint alle ihr Hass auf Frauen, der sich eingliedert in die Idee einer vermeintlichen Weltverschwörung. Dieses zentrale Element, das eine entscheidende Rolle bei Radikalisierungsprozessen spielt, darf nicht länger verkannt werden.

Verkannte Netzwerkstrukturen und gefährliche Einzelmutmaßlicher Täterthesen

In den Antworten der Bundesregierung zeigt sich deutlich, wie strukturelle Versäumnisse und die fortwährende Bagatellisierung – auch durch politisch Verantwortliche – von gesellschaftlich weit verbreitetem Rassismus verhindern, dass die längst überfälligen und dringend notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Laut Bundesregierung wurde eine „konkrete Beschäftigung“ des mutmaßlichen Täters „mit rassistischem Gedankengut (…) erst ab dem Jahr 2019 aufgrund der vom Tatverdächtigen erstellten Texte und Videos, die der „Tatbegründung“ dienen sollten, dokumentiert.“ Bis heute hat die Bundesregierung jedoch „keine Erkenntnisse“ zur Art und Weise der Radikalisierung des mutmaßlichen Täters. Schon ein Blick in ihre Antworten auf unsere Kleine Anfrage lässt Schlüsse auf die Frage, woran dies legen könnte, zu. Bezüglich der Vernetzung oder des Versuchs des mutmaßlichen Täters sich in rechtsextreme oder rechtsterroristische Strukturen einzubinden will die Bundesregierung einerseits völlig im Unklaren sein. Andererseits legt sie selbst bilderbuchartige Antworten vor, die eben an einer solchen Schlussfolgerung deutlich zweifeln lassen und lässt die bestehenden Lücken bezüglich der Erkenntnisse der Herkunft und Aneignung der konkreten ideologischen Ansichten des mutmaßlichen Täters erkennen. Warum die Bundesregierung die Augen vor diesen naheliegenden Schlussfolgerungen verschließt, ist nicht klar. Die Antworten auf die Kleine Anfrage sind insofern hoch widersprüchlich.

Ein Beispiel: Eine Auswertung des von dem mutmaßlichen Täter genutzten Computers hat laut Bundesregierung ergeben, dass er spätestens ab April 2019 im Internet nach den SS-Orden und Uniformen suchte. Vor der Tat veröffentlichte der mutmaßliche Täter seine menschenverachtenden, rassistischen und verschwörungsideologischen Ansichten, beispielsweise mittels Pamphlete und Videos – online wie offline. „Erkenntnisse zu einer Einbindung des verstorbenen Tatverdächtigen in rechtsextreme oder rechtsterroristische Strukturen“ gibt es laut der Bundesregierung jedoch nicht. Wie sie dann die Recherche zu SS-Orden und Uniformen oder die Vernetzungsversuche bezüglich dem Schießtraining in der Slowakei einordnet, oder warum eine Auseinandersetzung mit rechtsextremistischem Gedankengut im familiären Bereich scheinbar ausgeklammert wird, lässt sie offen.

Trotz vielzähliger Hinweise, scheint die Bundesregierung vor den Fragen der Identifizierung und Verfolgung der Verknüpfungen des mutmaßlichen Täters in rechte Netzwerkstrukturen hinein die naheliegenden Schlüsse nicht ziehen zu wollen. Angesichts der der bereits der breiten Öffentlichkeit bekannten Informationen bezüglich der Ideologien des mutmaßlichen Täters, seinen Handlungen und Aktivitäten im Vorfeld des Anschlags und auch einigen von der Bundesregierung selbst bejahten Ermittlungsergebnissen ist es schlicht nicht nachvollziehbar, dass ein notwendigerweise tieferer Blick auf die Tragweite seiner Vernetzungen, deren Zusammenhänge und Dynamiken auszubleibt.

Dass der mutmaßliche Täter in keinerlei Netzwerke und Strukturen eingebunden, an der Verbreitung seiner kruden Ideologie nicht interessiert und den Anschlag nicht in einen politischen Kontext setzen wollte, ist in vielerlei Hinsicht schlicht absurd. Es muss endlich Schluss sein mit fehlleitenden Erzählungen von labilen Einzeltätern, denn diese erschweren, bis hin zu verunmöglichen eine adäquate Beschäftigung mit der Thematik. Die hinter rechtsextremen Tätern stehenden Netzwerke und vielschichtigen und dynamischen Verzahnungen rechter Strukturen müssen endlich aufgedeckt, umfassend ermittelt und gesamtgesellschaftlich angegangen werden. Die Bundesregierung muss sich angemessen mit online wie offline stattfindende Radikalisierungsprozessen auseinandersetzen und verstehen, welch reale und akute Gefahr von vielschichtig und gut vernetzten Rechtsextremisten für unsere Demokratie ausgeht.

Umgang mit Betroffenen

Auch die notwendige Verbesserung der Situation für Betroffene blieb nach dem Anschlag aus. Die Antworten der Bundesregierung zeigen, dass die Probleme zum Teil nicht einmal erkannt wurden und werden. Es braucht zwingend mehr und besseren Schutz der Betroffenen von rechter Gewalt. Der Beistand muss erhöht werden. Doch die Bundesregierung äußert sich zu mit der Aufklärung des Anschlags einhergehenden Vorfällen nur äußerst knapp. Begründungen oder Einsichten, die der Respekt an die Opfer, deren Angehörigen und den von Rassismus Betroffenen gebieten würden, bleiben aus. Ohne einen scharfen und kritisch hinterfragenden Blick kann es jedoch künftig auch kaum Verbesserungen geben. Hierfür bedarf es dringend entschlossenes und konsequentes Handeln seitens der Bundesregierung.

Strukturelle Probleme entschlossen bekämpfen

Der Anschlag von Hanau reiht sich ein in eine Vielzahl von rassistischen, antisemitisch und antiziganistisch motivierten Taten in Deutschland – von Lichtenhagen, Mölln und Solingen über die Mordserie des NSU bis hin zu dem Anschlag in Halle. Rassismus, Antisemitismus und Antiziganismus sind strukturelle, hoch aktuelle, bis tief in die Mitte unserer Gesellschaft hineinreichende Probleme und machen auch vor Institutionen und Sicherheitsbehörden keinen halt. Von Hass und Hetze und Rassismus betroffene Menschen müssen umfassenden Schutz erhalten, dem Rechtsextremismus der Kampf angesagt werden.

Doch der Bundesregierung fehlt es bis heute an der notwendigen Entschlossenheit die Bekämpfung dieser Bedrohungen durch Rassismus und Rechtsextremismus mit aller nötigen Konsequenz zu führen um endlich Fortschritte zu erzielen. Auch sicherheitspolitisch ist dies unverantwortlich. Es ist dringend erforderlich, die auch im Kontext der Tat von Hanau erneut zu Tage getretenen, teils seit langem bestehenden Missstände und strukturelle Defizite bei der Analyse rechtsterroristischer Bedrohungslagen deutlich zu benennen, sie aufzuarbeiten und abzustellen. Konsequentes und entschlossenes Handeln bedarf zunächst umfassender, lückenloser Aufklärung und Transparenz bei allen Versäumnissen und Fehlern. Dafür müssen Bundesregierung und Sicherheitsbehörden sich endlich der sehr realen Gefahr gut vernetzter Rechtsextremisten und Rechtsterroristen bewusstwerden. Ohne diesen ersten Schritt werden sie auf neue Gefahrenlagen nie angemessen reagieren können. Menschenverachtende Ideologien des Rassismus und Rechtsextremismus bedrohen Menschen, unsere freie, offene und vielfältige Gesellschaft und unsere Demokratie. Deshalb braucht es eine kohärente Gesamtstrategie um Rassismus und Rechtsextremismus zielgerichtet und umfassend zu bekämpfen (vgl. BT-Drs. 19/24636).

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