Seit vielen Jahren engagieren wir Grüne uns für die Weiterentwicklung der Informationsfreiheit und der verstärkten Bereitstellung offener Daten („Open Data“). Seit langem streiten wir dafür, dass Daten für jede und jeden frei zugänglich sind und verwendet werden können. Das ermöglicht nicht nur neue demokratische Beteiligungsmöglichkeiten, sondern hat auch vielzählige weitere positive Effekte – von Effizienzgewinnen in der Verwaltung über Zugewinne an öffentlichem Wissen bis hin zur Förderung von innovativen Dienstleistungen. Insbesondere das Handeln von Regierung und Verwaltung muss transparenter – also offener und nachvollziehbarer – werden als dies bisher der Fall ist.

Wir wollen die Rahmenbedingungen für die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten verbessern. Ein herausgehobenes Anliegen ist es dabei, die bestehenden Informationsfreiheitsgesetze des Bundes zu einem „Transparenzgesetz“ weiterzuentwickeln. Dies zielt darauf ab, staatliche Datenbestände der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Das heißt: Daten und Informationen werden einfach zugänglich – etwa durch Online-Informationsregister und Verpflichtungen für Behörden, proaktiv bestimmte Informationen zu veröffentlichen. Welchen Anforderungen ein solches Transparenzgesetz Genüge tun muss und welche Maßnahmen darüber hinaus erforderlich sind, hat die grüne Bundestagsfraktion bereits in der letzten Wahlperiode in einem umfassenden Antrag dargelegt (BT-Drs. 19/14596).

Dass sich die Ampelpartner im Koalitionsvertrag auf vielzählige Projekte verständigt haben, die einen echten Mehrwert für die öffentliche und freie Zugänglichkeit, Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von Daten bedeuten, ist ein wichtiges Signal. Einige wichtige Schlaglichter sollen im Folgenden benannt werden: Mit der Einführung eines generellen Rechtsanspruchs auf Open Data wird eine langjährige grüne Forderung in die Praxis umgesetzt. Gleiches gilt für die Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz. Ein Dateninstitut wird die Datenverfügbarkeit und Datenstandardisierung in Deutschland vorantreibt und Datentreuhändlermodelle sowie Lizenzen etablieren. Daneben bekennt sich die Koalition dazu, die Datenexpertise öffentlicher Stellen zu stärken. Dies ist zu begrüßen, da die Erfahrung lehrt: Verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen sind wichtig, aber es bedarf auch eine Kulturwandels und einer gesteigerten Sensibilität derer, die in ihrer täglichen Arbeit mit den betroffenen Vorgängen befasst sind. Nun gilt es diese Projekte, die zum Teil bereits von den zuständigen Ministerien angestoßen wurden, konsequent in die Praxis umzusetzen. Dabei gilt es, die Zivilgesellschaft aktiv einzubeziehen, die wahnsinniges Know-How mitbringt.

So hat Wikimedia bereits im Sommer ein „Positionspapier zum Rechtsanspruch auf  Open Data“ vorgelegt, in dem sie fünf zentrale Forderungen formulieren. Im Einzelnen sprechen sie sich dafür aus, dass erstens der Rechtsanspruch auf Open Data auf allen föderalen Ebenen gelten muss. Zweitens machen sie sich stark für das Prinzip „Open by Default“ und für allgemeine Schutzregeln statt detaillierter Ausnahmetatbestände. Es bedürfe drittens maschinenlesbare Formate in auffindbaren Strukturen. Viertens werben sie dafür, dass Interessenverbände der Zivilgesellschaft den Rechtsanspruch über Verbandsklagen durchsetzen können sollen. Fünftens stellen sie auf den bereits angedeuteten Aspekt der Notwendigkeit von Kulturwandel und Weiterbildung ab.

Ein weiteres Papier aus Reihen der Zivilgesellschaft stellt das gerade erschiene böll.brief dar, in dem sich Friederike von Franqué und Stefan Kaufmann für die Heinrich-Böll-Stiftung mit dem Thema „Daten als öffentliche Infrastruktur – Impulse für den Rechtsanspruch auf Open Data“ befassen. Mit der Ausarbeitung liefern sie einen Beitrag, der bei der Diskussion um die Frage, wie die vereinbarten Projekte in die Tat umgesetzt werden sollen, einen echten Mehrwert bringen wird. Die Autor*innen legen dar, welche konkreten Maßnahmen aus ihrer Sicht erforderlich sind, um offene Daten wirksam bereitzustellen und nutzen zu können. Dafür greifen sie auf vielzählige Beispiele für die Nutzung offener Daten zurück, die anschaulich werden lassen, welchen Mehrwert ein funktionierendes Informationsangebot der öffentlichen Verwaltung nicht nur für das Gemeinwesen, sondern auch ganz konkret für jede und jeden einzelnen von uns haben kann. Sie erläutern anschaulich, warum es technische Interoperabilität braucht, um Verwaltungsdaten effektiv nutzen zu können. In einem nächsten Schritt skizzieren sie die Anforderungen, denen ein klarer Rechtsrahmen genügen sollte, um eine Grundversorgung mit offenen Daten gewährleisten zu können. Der Brief schließt mit konkreten Empfehlungen, wie konkret der Rechtsanspruch auf Open Data umgesetzt werden sollte. Für Expert*innen im digitalen Ordnungsrecht liefert das Papier wichtige Impulse. Eine Leseempfehlung spreche ich aber auch aus dem Grund aus, als dass es den Verfasser*innen gelungen ist, das komplexe Thema in einer leicht verständlichen Art und Weise darzustellen.

Tags

Comments are closed

Archive