Mit dem „Quick Freeze“-Verfahren soll die Strafverfolgung im Digitalen effektiviert werden. Die jüngste Ankündigung von Justizminister Buschmann, einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung zu geben, habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Marcel Emmerich, Obmann im Ausschuss für Inneres und Heimat, ausdrücklich begrüßt. Es ist gut, dass es nun endlich auf dieser zentralen sicherheitspolitischen Baustelle vorangeht.

Quick-Freeze verbessert die Strafverfolgung und bietet den Behörden ein rechtssicheres Instrument. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir uns im Zuge der Verhandlungen um das „Sicherheitspaket“ der Bundesregierung daher vehement dafür eingesetzt, dass in dem Gesetzesvorhaben auch das sog. „Quick-Freeze“-Verfahren aufgenommen wird. Wir bedauern, dass diese Chance einmal mehr verpasst wurde. Denn den Praktikerinnen und Praktikern in den Strafverfolgungsbehörden steht seit Jahren kein entsprechendes Ermittlungsinstrument zur Verfügung. Das wollen wir als Grüne Fraktion endlich ändern und ihnen zielgerichtete und verfassungskonforme Instrumente an die Hand geben.

Sämtliche Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wurden von höchsten Gerichten auf deutscher und europäischer Ebene kassiert. Wir wollen wegkommen von der anlasslosen Massenspeicherung zu einer ausgewogeneren Sicherheitspolitik, die sowohl die Freiheiten der Bürger wahrt als auch die Strafverfolgung stärkt. Hierauf hatten sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag verständigt. SPD und FDP müssen ihre gegenseitige Blockade endlich beenden. Wir begrüßen, dass der Referentenentwurf erneut in die Ressortabstimmung geht.

Im Koalitionsvertrag haben sich SPD, FDP und Grüne gemeinsam auf dieses Vorgehen verständigt. Durch eine gegenseitige Blockade von SPD und FDP sind wir bisher jedoch nicht vorangekommen. Als Grüne fordern wir noch einmal mit Nachdruck, den Quick-Freeze-Entwurf endlich umzusetzen. So würde man wegkommen vom sicherheitspolitischen Irrweg der anlasslosen Massendatenspeicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger und ein zielgerichtetes Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden bei konkretem Tatverdacht ermöglichen. Alles andere ist unverhältnismäßig.

Während die Vorratsdatenspeicherung auch weiterhin mit massiven europa- und verfassungsrechtlichen Risiken verbunden ist, könnte man das Quick-Freeze-Verfahren direkt morgen umsetzen, die Strafverfolgung im Digitalen effektivieren und den Anwenderinnen und Anwender in Sicherheitsbehörden die Rechtssicherheit bieten, die sie für ihre wichtige Arbeit dringend brauchen.

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