Seit langem setzen wir uns als Grüne dafür ein, dass die Netzneutralität als eines der Prinzipien, die den Erfolg des Internets, wie wir es heute kennen, überhaupt erst ermöglicht haben, gesetzlich festgeschrieben und gesichert wird. Die Bundesnetzagentur hat nun dazu aufgerufen, sich als Nutzerinnen und Nutzer an einer bundesweiten Messkampagne zu beteiligen, um so Verstößen auf die Spur zu kommen. Als Grüne Bundestagsfraktion fordern wir dazu auf, sich an dem Test zu beteiligen, um so ein fundierteres Bild von etwaigen Verstößen gegen das Prinzip der Netzneutralität zu bekommen.
Die Bundesregierung scheint aus den Erfahrungen im Zuge der Verhandlungen des sogenannten, letztendlich gescheiterten ACTA-Abkommens wenig gelernt zu haben. Maßgeblich für dessen Scheitern war eine absolut unzureichende Transprarenz der Verhandlungen und eine mangelnde Beteiligung der nationalen Parlamente sowie der Zivilgesellschaft. Nun stehen die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika vor der Tür. Auf meine Frage, ob sie über den Inhalt eines ersten Entwurfs des Verhandlungsmandats berichten kann, schweigt sich die Bundesregierung aus und verweist stattdessen nebulös auf andere Abkommen der EU mit Drittstaaten. Die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage lässt nur einen Schluss zu: Die Bundesregierung scheint bei dem neuen Abkommen die gleichen Fehler machen zu wollen, wie sie sie bereits bei ACTA gemacht hat.
Die Verabschiedung des Leistungsschutzrechts ist kein Sieg für die Verlage. Auch nicht für die politischen Parteien und Fraktionen, die es wollten. Es gibt Siege, die kosten soviel, dass sie zur Niederlage werden. Und deswegen ist die Geschichte des Leistungsschutzrechts in dieser 17. Legislaturperiode Dokumentation einer brutalen Niederlage der Befürworter dieses Projekts.
Gestern debattierte das Plenum des Bundestages in zweiter und dritter Lesung über ein von schwarz-gelb vorgelgten Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft". Letztendlich stimmte der Bundestag dem von schwarz-gelb unter Zuarbeit der SPD vorgelegtem Gesetzentwurf (Drs.-Nr. 17/12034) zu. Als Grüne konnten wir der von der ganz großen Koalition aus CDU/CSU, FDP und SPD vorgelegten Initiave nicht zustimmen. Konstantins Rede und ein Interview mit dem Deutschlandfunk zur Bestandsdatenauskunft dokumentieren wir an dieser Stelle. Wie immer gilt: Über Eure Kommentare und Anregungen freuen wir uns.
Konstantin unterstützt die Forderung zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen nach mehr Transparenz und einer tatsächlichen Diskussion über die Inhalte, die Teil des neu zu verhandelnden TAFTA-Abkommens sein werden. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung bis heute an den maßgeblichen Inhalten des ACTA-Abkommens festhält und nur durch anhaltende, massive gesellschaftliche Proteste von Zivilgesellschaft und Opposition überhaupt dazu gebracht werden konnte, das ACTA-Abkommen auf Eis zu legen, befürchtet auch Konstantin, dass die Bundesregierung die bei ACTA gemachten Erfahrungen nun bei TAFTA wiederholen könnte.
Statt der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Einschränkung verschärft die Bundesregierung die Sicherheitsgesetze und weitet die Befugnisse aus. Damit schreitet der auch im IT-Sicherheitsgesetzentwurf angelegte, scheibchenweise Ausbau des BKA zum Bundes-FBI unter Schwarz-Gelb voran. Die Vorgehensweise der Koalition belegt einmal mehr ihre Ignoranz gegenüber dem Datenschutz. Den Preis dafür zahlen die Bürgerinnen und Bürger, mit der Beschränkung ihrer grundrechtlich verbürgten Rechte. Dass die SPD dieses Spiel mitspielt, ist aus unserer Sicht unverständlich.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein E-Government-Gesetz wurde am Mittwoch dieser Woche im Innenausschuss „anberaten“. Dabei handelt es sich um ein kontrovers diskutiertes und komplexes Regelwerk. Wir hätten uns ein Open-Government-Gesetz gewünscht. Im Bundesrat hat der Entwurf heftigsten Widerspruch erfahren. Dabei handelt es sich keineswegs allein um rot-grüne Länder, auch konservativ regierte Bayern und Hessen zählen zu den Gegnern des Vorhabens. Hintergrund sind die in den Ländern unterschiedlich entwickelten und gewachsenen IT-Strukturen und die Sorge vor unkontrollierten Kosten.
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