Die Diskussion um die Wahrung der Netzneutralität und darüber, ob es einer gesetzlichen Festschreibung dieses grundlegenden Prinzips des Internets wie wir es heute kennen, bedarf, wird seit langem, sowohl auf bundesdeutscher wie auf europäischer Ebene intensiv geführt. So hatte die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Kroes vor einem guten Jahr eine Untersuchung in Auftrag gegeben und begleitend einen Konsultationsprozess gestartet, um den Bedarf an weiteren – auch gesetzgeberischer – Handlungen auszuloten. Erste Ergebnisse der Studie, die zu dem Schluss kommt, dass zahlreiche Telekommunikationsfirmen gegen das Prinzip eines freien und offenen Internets und der Netzneutralität verstoßen, liegen nun vor - und sollen im Rahmen eines öffentlichen Expertenegsprächs am 5. November im Bundestag erörtert werden.
Am Samstag, den 20.10.2012 fand der 2. Netzpolitische Kongress „Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter“ der Grünen Bundestagsfraktion statt, über den wir ja auch hier an verschiedenen Stellen berichtet hatten. Mit ca. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutierten wir im Paul-Löbe-Haus, dem „Maschinenraum“ des Deutschen Bundestags, über die Ausgestaltung eines digitalen Gesellschaftsvertrags und unsere netzpolitischen Konzepte. Nachdem wir gestern bereits die Videos aller Reden bereitsgestellt haben, folgen an dieser Stelle die im Zuge des Kongresses erstellten Graphic Recordings.
Am Samstag, den 20.10.2012 fand der 2. Netzpolitische Kongress „Ein Gesellschaftsvertrag für das digitale Zeitalter“ der Grünen Bundestagsfraktion statt, über den wir ja auch hier an verschiedenen Stellen berichtet hatten. Mit ca. 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutierten wir im Paul-Löbe-Haus, dem „Maschinenraum“ des Deutschen Bundestags, über die Ausgestaltung eines digitalen Gesellschaftsvertrags und unsere netzpolitischen Konzepte. Eine ausführliche Zusammenfassung unseres Kongresses hatten wir ja bereits vorgenommen und Euch versprochen, in den nächsten Tagen die Videos aller Reden, die Audiomitschnitte der Workshops und die im Rahmen des Kongresses erstellten Graphic Recordings sowie die Fotos, die auf dem Kongress entstanden sind, zur Verfügung zu stellen.
Gestern Abend beriet der Bundestag in erster Lesung zwei Initiativen, die beide das Ziel verfolgen, Betreiber von öffentlichen WLANs von der Störerhaftung auszunehmen. Ähnliche Initiativen legten vorher bereits die Justizministerkonferenz und der Bundesrat vor. Während die SPD nun einen weiteren Antrag hierzu vorlegte, machte die Fraktion Die Linke "Nägel mit Köpfen" und legte einen konkreten Gesetzesentwurf vor, der das Ziel verfolgt, das Telemediengesetz (TMG) zu ändern. Als Grüne, das könnt Ihr meiner unten stehenden Rede, die wir hier dokumentieren, entnehmen, begrüßen wir die beiden Initiativen. Wir hoffen, dass die Bundesregierung, die dies bereits angekündigt hat, sich nun ebenfalls dem Problem der großen Rechtsunsicherheit bei Betreibern von WLAN-Netzwerken annimmt und behalten uns gleichzeitig vor, im Zuge der nun beginnenden parlamentarischen Beratungen noch einen eigenen konkreten Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.
Derzeit sind, nachdem Innenminister Friedrich bereits in der letzten Woche mit einem Vorstoß für mehr Videoüberwachung des öffentlichen Raums von sich reden gemacht hat, zwei weitere Vorschläge des Innenministers Gegenstand der innen- und netzpolitischen Disskussion. Einerseits die Meldepflicht für Unternehmen bei IT-Angriffen, andererseits die Vorschläge des Innenministers bezüglich einer Neuregelung der Bestandsdatenauskunft. Beide Vorschläge zeugen von einem tiefen Misstrauen gegenüber dem Internet als zentralem Kommunikationsraum unserer Zeit geprägt. Inhaltlich legen sie falsche Schwerpunkte. Für die Freiheit und Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer, die der Innenminister in diesem Zusammenhang immer betont, ist wenig gewonnen - im Gegenteil.
Die Projektgruppe Demokratie und Staat der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Deutschen Bundestag, der Konstantin vorsitzt, hat am 22.10.2012 ihre letzte Sitzung abgehalten. Die Mitglieder der Projektgruppe haben sich während der Sitzung auf gemeinsame Handlungsempfehlungen für mehr Bürgerbeteiligung geeinigt. An dieser Stelle berichtet Konstantin von den wichtigsten Ergebnissen der letzten Projektgruppensitzung.
Das Thema Störerhaftung bei WLAN wird seit langem kontrovers auf politischer Ebene diskutiert. Das „Sommer unseres Lebens“-Urteil des Bundesgerichtshofes im Mai 2010 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit auf Seiten von WLAN-Betreibern geführt. Folge des Urteils war, dass viele Straßencafés aber zum Beispiel auch Hotels ihre Angebote stark eingeschränkt oder gleich komplett eingestellt haben. Kritiker des Urteils, darunter zahlreiche Juristen aus dem IT-Bereich, haben immer wieder darauf verwiesen, dass der BGH in seinem Urteil des maßgeblichen Paragraphen des Telemediengesetzes (TMG) nicht berücksichtigt hat. Nun liegen ein Antrag und ein Gesetzesentwurf zur parlamentarischen Beratung vor. Wir begrüßen zwar die Intention beider Initiativen, sehen jedoch auch jeweilieg Schwächen, so dass wir in Kürze einen eigenen Gesetzesvorschlag unterbreiten werden.
Archive