Videoüberwachung und Vorratsdatenspeicherung; Sicherheit ist scheinbar nur zu haben, wenn Polizei und Sicherheitsbehörden mehr Zugriff auf die Daten der Bürger erhalten. Diesen Eindruck vermittelt zumindest so manche öffentliche Debatte. Dabei ist mehr Sicherheit auch mit anderen Bausteinen machbar: mehr Geld für die Polizei und die Sicherheitsbehörden, eine bessere Zusammenarbeit von Bund und Ländern beziehungsweise Polizei und Geheimdiensten oder strengere Regeln für Gefährder, von der elektronischen Fußfessel bis zur Abschiebung. Diese und weitere Fragen diskutiert Konstantin im Rahmen eines Berliner Pub-Talks mit dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter André Schulz. Mehr Infos zu Ablauf uns Anmeldung findet Ihr hier.
Im August 2016 wurden überraschend Hacking-Programme der NSA-Elitehackgruppe TAO auf der Software-Tauschplattform GitHub300 Megabyte angeboten, mit denen unter anderem das gezielte Hacking von weit verbreiteten kommerziellen Firewalls von Anbietern wie CISCO und Fortinet, sowie von Routern und Betriebssysteme möglich sein soll. Wie im Juni 2016 bekannt geworden ist, plant die Bundesregierung seit geraumer Zeit eine Bundesbehörde zur Umgehung von Kryptographie. Die "Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich", kurz ZITiS, soll den Polizeibehörden und Verfassungsschutzämtern helfen, verschlüsselte Kommunikation zu dechiffrieren. Statt IT-Sicherheit zu gewährleisten und die private Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, soll der Staat also selbst zum Hacker werden. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung wollten Luise Amtsberg, Volker Beck und Konstantin wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Veröffentlichungen der Hacking-Programme in Hinblick auf das geplante ZITiS zieht. Die Antwort der Bundesregierung könnt ihr hier nachlesen.
Am 18. Januar veranstaltete die Grüne Bundestagsfraktion ein Vorab-Screening des Dokumentarfilms "National Bird", der am 18. Mai 2017 in die Kinos kommt. Der Film beschäftigt sich mit dem völkerrechtlich hoch umstrittenen internationalen Drohnenkrieg. Im Anschluss an den Film haben Hans-Christian Ströbele und Konstantin mit den VölkerrechtlerInnen Andreas Schüller und Maria Scharlau diskutiert. An dieser Stelle dokumentieren wir den Bericht über das Filmscreening und die Diskussion.
Bereits heute wirkt sich die Digitalisierung grundlegend auf unser Leben und unsere Arbeitswelt aus – auf die Art, wie wir kommunizieren, wie wir uns informieren, wie wir produzieren und konsumieren. Wirtschaft und Gesellschaft durchlaufen grundlegende und richtungsweisende Veränderungen. Die Digitalisierung kann unsere Arbeitswelt positiv verändern. Nicht mehr Arbeitsort und -zeit sind entscheidend, sondern Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung. Das schafft neue Freiräume und birgt Chancen für eine humanere, familienfreundlichere und ökologischere Arbeitswelt. Die Digitalisierung stellt uns aber zweifellos auch vor neue Herausforderungen. Sie kann zu dauerhafter Verfügbarkeit und Mehrarbeit führen. Es ist Aufgabe der Politik, einen Rahmen zu schaffen, der es sowohl den Unternehmen, als auch den Beschäftigten ermöglicht, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten. Wir haben als Grüne Bundestagsfraktion deshalb im November 2016 unseren Antrag "Arbeit 4.0 - Arbeitswelt von morgen gestalten" in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag wird voraussichtlich am 17. Februar 2017 im Plenum diskutiert werden.
Die Verbreitung von öffentlichem WLAN wird durch eine erhebliche Rechtsunsicherheit und die sogenannte „Störerhaftung“ seit langem behindert. Seit Jahren verspricht die Bundesregierung, die „Störerhaftung“ abzuschaffen und die seit 2010 bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Nachdem sechs Jahre lang überhaupt nichts passierte, legte die Bundesregierung einen Entwurf vor, der völlig an der Realität vorbei ging. Es hagelte Kritik von allen Seiten. Dann folgte ein monatelanger Streit zwischen Union und SPD und irgendwann erblickte ein neuer Entwurf für ein reformiertes Telemediengesetz (TMG) das Licht der Welt. Doch eine saubere Klarstellung die Rechtssicherheit betreffend fehlte auch in diesem Gesetzentwurf. Nachdem die neue TMG-Regelung den Bundestag vor einigen Monaten final passiert hat, lag es also erneut bei den Gerichten, für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese gibt auch nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht. Nach der für alle überraschenden Entscheidung des EuGH stand die Frage im Raum, ob die Große Koalition nun die ganze TMG-Kiste erneut aufmacht, um ihr vor Jahren gegebenes und seitdem immer wieder erneuertes Versprechen, Rechtssicherheit herzustellen, doch noch einzuhalten. Ein schriftlich gegenüber dem Ausschuss "Digitale Agenda" gegebener Bericht der Bundesregierung gibt nun Klarheit. Hier veröffentlichen und diskutieren wir die Stellungnahme.
Wieder einmal plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Ausweitung der Videoüberwachung. Mit dem sogenannten "Videoüberwachungsverbesserunsgesetz" soll der Einsatz von Überwachungskameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert werden. Wie der Einsatz von Videokameras in privaten Räumen die öffentliche Sicherheit erhöhen soll, konnte das Bundesinnenministerium bislang nicht ausreichend begründen. Bevor der Gesetzesentwurf in zweiter Lesung im Bundestag abgestimmt wird, beraten die Fachausschüsse darüber. Zu der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss am 6. März 2017 möchte Konstantin Euch an dieser Stelle herzlich einladen. Alle weiteren Infos findet Ihr hier.
In der vergangenen Woche fand die vorerst letzte Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages statt. Am Montag waren Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche und Kanzleramtschef Peter Altmaier als Top-Verantwortliche für die Geheimdienste in der Bundesregierung als Zeugen in den Ausschuss geladen. Am Donnerstag derselben Woche wurde als letzte Zeugin Bundeskanzlerin Angela Merkel vernommen. Die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschuss hat in den vergangenen drei Jahren viele Versäumnisse und Missstände ans Tageslicht gebracht, aus denen auch zum Teil bereits Konsequenzen gezogen wurden. Uns Grünen gehen diese aber noch nicht weit genug. Als Kernfrage bleibt für uns am Ende dieses Ausschusses, wie wir sicherstellen können, dass das in Art. 10 des Grundgesetzes verbriefte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis auch in der digitalen Welt geschützt wird. Die Große Koaltion hat sich dazu entschieden, diesen Schutz nicht zuzusagen. In einem kurzen Video hat Konstantin für euch die Kernpunkte der beiden letzten Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses zusammengefasst. Ihr könnt das Video hier nachschauen.
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