Der Bundesnachrichtendienst dürfe nicht beliebig agieren: Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.d., wirft dem BND in einem aktuellen […]
Soeben berichtete die Bild-Zeitung, dass Günther Oettinger (60, CDU) in der neuen EU-Kommission unter Präsident Jean-Claude Juncker (59) neuer „Internet-Kommissar“ werden wird. In einem ausführlichem Interview, das Konstantin vor kurzem UdL-Digital zu einigen netzpolitischen Fragen gegeben hat, hat Konstantinauch auf die bevorstehende Nominierung und deren hohe Bedeutung für die netzpolitischen Diskussionen in Europa, aber auch Deutschland hingewiesen. Leider hat sich die EU-Kommission für eine Person entschieden als neuen EU-Kommissar entschieden, die in der Vergangenheit dadurch aufgefallen ist, vor allem die Interessen weniger großer Konzerne durchzusetzen. Das lässt für die Zukunft nichts Gutes erahnen.
Bereits im Vorfeld der Vorlage der Digitalen Agenda der Bundesregierung wurde spekuliert (Link Ulf), ob die Bundesregierung die Störerhaftung nur für kommerzielle Anbieter von WLANs abschaffen will. Nach ziemlich wirren Aussagen der „drei federführenden Minister“ während der Vorstellung der Digitalen Agenda in der Bundespressekonferenz habe ich noch einmal bei der Bundesregierung nachgehakt. Und in der Tat sieht es so aus, als würde die Bundesregierung, trotz zahlreicher anderslautender Absichtserklärungen, die Störerhaftung tatsächlich nur für kommerzielle, nicht aber für private Anbieter abschaffen wollen. Offiziell ist die Meinungsbildung jedoch noch nicht abgeschlossen. Doch schon heute ist klar: Nur durch Änderungen der MdBs von Union und SPD besteht noch eine realistische Chance, die Vorlage der Bundesregierung im Bundestag noch dahingehend zu verbessern, die Störerhaftung auch für Private abzuschaffen.
Wir erleben den größten Überwachungs- und Geheimdienstskandal aller Zeiten, der direkt an die Wurzeln des Rechtsstaates geht. Als grüne Bundestagsfraktion haben wir bereits mehrere Anträge hierzu im Bundestag vorgelegt, in denen wir auch immer einen verbesserten Schutz von Whistleblowern forderten. Einen solchen hat auch die Bundesregierung vor langem versprochen, geschehen ist hingegen nichts - das zeigen die Antworten der Bundesregierung auf schriftliche Fragen von Konstantin.
Gestern tagte das Bundeskabinett. Unter anderem verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes und der Stellung des/der Beauftragten für den Datenschutz. Eine solche Änderung war einerseits lange überfällig, andererseits springen die vorgeschlagenen Änderungen viel zu kurz. Als grüne Bundestagsfraktion hatten wir bereits 2011 sehr viel weitergehende Änderungen eingefordert. An diese werden wir die Bundesregierung in den nächsten Monaten noch einmal erinnern.
Am Mittwoch stellte die Bundesregierung ihren Entwurf einer „Digitalen Agenda“ vor. Konstantin und Tabea haben den Inhalt der Agenda und das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert. In einem aktuellen Beitrag für die Zeitschrift „Promedia“ hat sich Konstantin noch einmal etwas ausführlicher mit der Vorlage der Großen Koalition beschäftigt. Der Artikel erscheint in der Promedia-Ausgabe Nr. 9/2014, ist aber bereits vorab auf medienpolitik.net veröffentlicht wurden, so dass wir auch hier auf den Artikel aufmerksam machen.
Die Freiheit des Einzelnen ist ein politischer Grundwert der grünen Bundestagsfraktion – so wie die Wahrung unserer ökologischen Lebensgrundlagen und eine gerechtere Gesellschaft. Aus diesem Grund haben wir als grüne Bundestagsfraktion den Schutz und den Ausbau unserer digitalen Bürgerrechte zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit in dieser Legislaturperiode gemacht. Am 19. September findet in den Räumen des Deutschen Bundestages der grüne „Freiheitskongress“ statt, zu dem Konstantin alle Interessierten herzlich einlädt.
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