Das Europäische Parlament hat heute die Datenschutzreform angenommen. Das ist der letzte Schritt der bahnbrechenden Reform des EU-Datenschutzes. Das Gesetz schafft erstmalig einen EU-Datenschutz auf höchstem Niveau und ersetzt den ausgedienten Flickenteppich 28 unterschiedlicher Datenschutzregelungen in den Mitgliedstaaten. Das ist ein großer Schritt für die Grundrechte, für den Verbraucherschutz und einen fairen Wettbewerb. Die neuen Datenschutzregeln machen die EU fit für das digitale Zeitalter.
Wir sind immer, sofern es irgendwie machbar ist, bemüht, über die zumindest wichtigsten netzpolitischen Baustellen im Parlament zu berichten. Dies gelingt uns derzeit aufgrund einer Hülle an verschiedenen Themen leider zugegebenermaßen nur bedingt. An dieser Stelle wollen wir aber auf das gleich stattfindende, öffentliche Fachgespräch des Ausschusses „Digitale Agenda“ zu "Kartellrecht und Plattformen“ hinweisen. Das Fachgespräch kann im Live-Stream verfolgt werden.
Hass und Hetze gegen Flüchtlinge, Ehrenamtliche und vermeintlich Andersdenkende nimmt seit Monaten beängstigende Ausmaße an. Obwohl wir wiederholt auf die Problematik aufmerksam gemacht haben, hat die Bundesregierung die Augen vor diesem Problem viel zu lange verschlossen. Sie verfolgt noch immer keine Gesamtstrategie. Das haben ihre Antworten auf unsere Kleine Anfrage zu dem Thema gerade noch einmal gezeigt.
Der Vertrag von Marrakesch verfolgt das Ziel, Menschen mit Sehbehinderung den Zugang zu Wissen zu erleichtern. Der Vertrag wurde im Juni 2013 abgeschlossen, wartet aber noch immer auf seine Ratifizierung. Damit dieser in Kraft tritt, müssen zwanzig der insgesamt 79 Verhandlungspartner den Vertrag ratifizieren. Bisher haben jedoch erst 16 Länder ratifiziert. Sowohl Deutschland als auch die EU fehlen noch. Sie befinden sich derzeit in einem Rechtsstreit über die Zuständigkeiten. Konstantin fordert Bundesregierung und Kommission auf, ihre Kompetenzstreitigkeiten, im Zuge derer derzeit Millionen sehbehinderter Menschen in Geiselhaft genommen werden, schnellstmöglich zu beenden. Sowohl Kommission als auch Bundesregierung sollten alles daran setzen, dass Sehbehinderten baldmöglichst der lange in Aussicht gestellte, verbesserte Zugang zu Wissen auch tatsächlich ermöglicht wird.
Es ist Cebit-Zeit und damit auch die Stunde derjenigen, die mit vermeintlich neuem Wein in alten netzpolitischen Schläuchen hausieren gehen, […]
Der Ausschuss Digitale Agenda des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch, 24. Februar 2016, eine öffentliche Anhörung zur „EU-Datenschutzgrundverordnung“ durchgeführt. Wir hatten im Vorfeld über die Anhörung, die geladenen Sachverständigen, den von den Fraktionen übermittelten Fragenkatalog und die Stellungnahmen der Experten berichtet. An dieser Stelle dokumentieren wir für all diejenigen, die die Anhörung nicht live im Stream verfolgen konnten, die Videoaufzeichnung.
Anlässlich der heutigen Eröffnung eines Verfahrens wegen Verdachts auf Marktmachtmissbrauch gegen Facebook durch das Bundeskartellamt haben Konstantin und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik der grünen Bundestagsfraktion, die bisherige Haltung der Bundesregierung bezüglich der Regulierung marktmächtiger Unternehmen kritisiert. Die Bundesregierung duckt sich seit Jahren weg. Eine gesetzliche Regulierung hat sie stets abgelehnt. Stattdessen hat sie allein auf Selbstregulierung gesetzt und den Anbietern so signalisiert, dass sie nichts zu befürchten haben. Die Entscheidung des Bundeskartellamts zeigt auch, dass wir für das Internet neue, moderne Wettbewerbsregeln brauchen. Die immer größere Sammlung von Daten durch bestimmte Unternehmen darf nicht erst bei Missbrauchsverfahren eine Rolle spielen. Sie muss auch bei der Analyse von Marktmacht berücksichtigt werden und in die Fusionskontrolle einfließen. Vorschläge hierzu haben wir als grüne Bundestagsfraktion unterbreitet.
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