Gestern tagte das Bundeskabinett. Unter anderem verabschiedete das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes und der Stellung des/der Beauftragten für den Datenschutz. Eine solche Änderung war einerseits lange überfällig, andererseits springen die vorgeschlagenen Änderungen viel zu kurz. Als grüne Bundestagsfraktion hatten wir bereits 2011 sehr viel weitergehende Änderungen eingefordert. An diese werden wir die Bundesregierung in den nächsten Monaten noch einmal erinnern.
Das Lieblingsmärchen von Bundesinnenminister Thomas DeMaiziere ist der kleine Häwelmann von Theodor Storm. Wirtschaftsminister Gabriel mag am liebsten Peterchens Mondfahrt. Und das Lieblingsmärchen vom Minister für Digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, ist der flächendeckende Ausbau mit schnellem Internet von mindestens 50 Mbit/s bis 2018. So könnte man leicht verkürzt die Digitale Agenda der Bundesregierung in Sachen Breitbandausbau zusammenfassen.
Derzeit ist das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP in aller Munde. Kaum bekannt ist, dass parallel zahlreiche, durchaus vergleichbare internationale Abkommen verhandelt werden, eines davon ist das transatlantische Freihandelsabkommen für Dienstleistungen (TISA: Trade Service Agreement). Nach Veröffentlichungen von Verhandlungsdokumenten wurde immer wieder die Sorge geäußert, dass es durch die Geheimverhandlungen zu einer Absenkung von deutschen und europäischen Datenschutzstandards kommen könnte. Hierzu hat Konstantin die Bundesregierung befragt. Sie macht sich offenbar wenig Sorgen.
Der Justizminister spricht mit doppelter Zunge: Den Verlegern versprach er das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu verschärfen. In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage klingt das ganz anders. Die Bundesregierung spricht nur noch von einer Evaluation. Und noch dazu von einer „ergebnisoffenen“. Und diese Evaluation will die Bundesregierung erst umsetzen, wenn „hinreichende Erfahrungen mit der Anwendung des Schutzrechtes vorliegen“. Es ist also völlig offen, wann dieser Tag gekommen sein wird. Offenbar wollte sich Minister Maas bei den Verlegern nur beliebt machen und seine Ankündigungen sind nicht viel mehr als heiße Luft.
Ende Juni hat Bundesjustizminister Heiko Maas am 24. Juni 2014 gegenüber Zeitungsverlegern eine Verschärfung des hochumstrittenen Leistungsschutzrechtes für Presseverlage in Aussicht gestellt. Im Wahlkampf klang das noch anders. Damals wollte SPD-Spitzenkandidat Peer Steinbrück das Gesetz noch „weg haben“. Im Koalitionsvertrag steht nichts mehr von dieser Position; dort ist von einer Evaluation die Rede. Wir GRÜNE haben – auch deshalb - vergangene Woche eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Wir möchten aber nicht nur von den Plänen zur Evaluation, Überarbeitung oder Verschärfung des Gesetzes wissen, sondern haben vor allem auch nach den Folgen des bestehenden Gesetzes gefragt. Schon bei der Verabschiedung des Gesetzes vor etwa einem Jahr war offensichtlich, dass dieses Gesetz Rechtsunsicherheit und Klagen mit sich bringen wird. Diese sind inzwischen auch eingetroffen.
Kommunikation, Informationsbeschaffung, Buchungen, Einkäufe – unser Alltag findet immer mehr in der digitalen Welt statt, ob am Computer oder mobil mit dem Smartphone. Trotz all der vielen Annehmlichkeiten, die das für uns bringt und die wir alle nicht mehr missen wollen, besteht spätestens seit den Enthüllungen des größten Abhör- und Ausspähskandals durch Edward Snowden eine große Skepsis darüber, was mit unseren Daten eigentlich geschieht – nicht nur bei Geheimdiensten, sondern auch bei privatwirtschaftlichen Anbietern. Daher haben wir den Schutz und den Ausbau unserer digitalen Bürgerrechte am Anfang dieser Legislaturperiode zu einem Schwerpunkt unserer Arbeit als Fraktion gemacht und ein Positionspapier kollaborativ erarbeitet, das wir nun in der finalen Fassung vorstellen.
Heute fand im Bundestag die erste Beratung über einen Antrag der Koalitionsfraktionen zum Breitbandausbau statt. Wir dokumentieren hier die Rede […]
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